Ausgangslage und Programm

Sie werden so lange votieren und schnacken,
Wir sehen endlich wieder Kosaken;
Die haben uns vom Tyrannen befreit,
Sie befrein uns auch wohl von der Freiheit.

Johann Wolfgang v. Goethe

Demokratie gilt heute und hierzulande innerhalb des abendländisch-christlichen Kulturkreises als eine unumstößliche Voraussetzung der Rechtsstaatlichkeit. Die Schwächen der Parlamentarische Demokratie werden zwar teilweise erkannt, aber dennoch die jetzige Regierungspraxis nicht grundsätzlich in Frage gestellt, da sie die bisher bestmögliche sei. Dabei sind die theoretischen Grundlagen recht brüchig, denn sie beruhen auf der fiktiven Vertragstheorie und dem Konstrukt der Volkssouveränität, und die Demokratie bezieht bereits daher Motivationen zur Täuschung und Unehrlichkeit. Nicht einmal die aristotelische Forderung nach einem gemischten Aufbau der Demokratie unter Beibehaltung von Elementen des Königtums (als in ihrem Kern unumstößliche Verfassung) und der Aristokratie (als eine offen geregelte Beteiligung der Eliten. d. h. der Fähigen) ist deshalb so recht entschieden und von direktdemokratischen Modellen der Volksabstimmung säuberlich und verläßlich abgegrenzt. Wenn heute der Ruf nach "mehr Demokratie" laut wird, so tönt er bedrohlich nach Herrschaft von der Straße her und erinnert fatal an demagogische Machenschaften. Dabei ist die "gesunde und anständige Volksseele" längst als leerer Mythos entlarvt. Es gilt zwar offiziell Rede- und Pressefreiheit, die aber über eine steuernde Mediokratie in Händen weniger selbst unkontrollierter Personen und Gruppen in ihrer Publizitätsmöglichkeit weithin abgewürgt wird. Wo ein VERGLEICHEN dem Publikum vorenthalten wird, da ist es um die Meinungsfreiheit schlecht bestellt. Obwohl die Tauglichkeit der derzeit real-existierenden Demokratien zur Bewältigung der dringlichen staatlichen Aufgaben aus guten Gründen in Zweifel gezogen werden muß, kommen ernst zu nehmende Reformanregungen bisher nicht zum Zuge; es fehlt für sie jeglicher Ansprechpartner und prüfende Instanz.

Immer noch begegnet uns gerade von Seiten der Politik, die gefährliche Auffassung, daß der Zweck die Mittel heilige; sie ist leider solange noch irgendwie gerechtfertigt, als die Wahrheit nicht nur der höflichen Einkleidung für unsere Eitelkeit und Selbstsucht bedarf, sondern überhaupt nur durch eine Hintertür Eingang findet. Über die Einrichtung der biotelen Gutachteninstanz würde diese Ausrede versperrt; könnte jeder eine wichtige Nachricht vermelden, sich jeder gegen Unrecht wehren, ohne sich namentlich zu gefährden oder Unannehmlichkeiten auszusetzen.

Hiezu haben wir Recht und Titel;
Der Zweck heiligt die Mittel.

Verdammen wir die Jesuiten,
So gilt es doch in unseren Sitten.

Johann Wolfgang v. Goethe

Jeder Weg zum rechten Zwecke
Ist auch recht in jeder Strecke.

Johann Wolfgang v. Goethe

Der fiktive Volkswille wird bekanntlich nahezu ausschließlich in periodischen Wahlentscheidungen und nahezu ständigen Meinungsumfragen auf Stichprobenbasis ergründet, wobei die Meinungsbildung in erster Linie über die Publikations-Medien intensiv vorbereitet, geformt und oft verformt wird. Emotionale Einstellungen und Beeinflussungen nach dem Muster der Werbeindustrie spielen hier die überwiegende Rolle. Illusionen haben den Vorrang vor der Erkenntnis der wahren Sachzusammenhänge. Hierin, nämlich in der Wirksamkeit punktueller Täuschung zum Wahlzeitpunkt durch Eingehen auf Wünsche, liegt eine weitere bedeutsame Ursache der Tendenz zur Verlogenheit in der Politik und bei den Politikern. Wegen solcher bereits in ihrer Organisation wurzelnder Unglaubwürdigkeit mangelt es parlamentarisch-demokratischer Politik so stark an Glaubhaftigkeit und gegenüber den Politikern an Vertrauen. Auch die bestgesonnen Politiker kämen gegen diese Systemfehler nicht an. Über den nächsten Wahltermin hinausliegende Zielvorstellungen werden zurückgestellt, die Meinungsbildung erfolgt auf allen Ebenen — auch auf der parlamentarischen — über Mehrheitsentscheidungen in Kollektiven. Solche Mehrheitsentscheidungen, die in der Regel unter dem Diktat des Führerprinzips gefällt werden, erschweren und belasten aber die zweckvolle Berücksichtigung der Sachzusammenhänge. Wachsende Rechtlosigkeit (anomia) und Selbstüberheblichkeit (hybris), die leider auch die Wissenschaft als Repräsentanz menschlichen Geistes befallen haben, stürzen uns und die uns umgebende lebendige Natur in eine vernichtende Apokalypse. Diese Schrift wurde in der Haltung verfaßt, wie sie dem berühmten Wort des größten Reformators aus einer Göttinger Predigt hierrmit entnommen sei:
Martin Luther einmal gefragt wurde, was er unternähme, wenn er mit Gewißheit wüßte, daß morgen die Welt unterginge, habe er geantwortet: heute noch würde ich einen Apfelbaum pflanzen.1

Wenn wir auf das kulturell einmal Erreichte sehen, so könnte man sich angesichts des Ernstes der Weltlage nur wünschen, daß sich ein größerer Zusammenhalt zwischen Menschen, wenigstens zwischen solchen gehobenerer Bildung, und ein tragfähigeres sittliches Fundament zum Wohle aller wiederherstellen lassen — und zwar künftig mit globaler Verbindlichkeit und umfassender Toleranz. Hierzu gehört wenigstens eine Prise Agnostizismus, d. h. von Einsicht darin, daß wir von den letzten Dingen nicht alles wissen und daß es Alleinbesitz der Wahrheit nicht gibt. Solche agnostische Haltung aber darf die Sinnsuche nie ausschließen. Im System der BIOTELIE drücken sich die Übereinstimmung mit dem ursprünglichen Gedanken des Sozialismus und die Auseinandersetzung mit dessen fehlerhafter, die menschliche Natur verleugnenden Konzeption und Durchführung aus. Das entsprechend geänderte Programm soll mit Hilfe des Instrumentariums von Wissenschaft und Technik deren vernichtende Fehlentwicklung in den Griff bekommen.

Was einer denkt, ist einerlei,
Was einer tut, ist zweierlei;
Macht er' s gut, so ist es recht,
Gerät es nicht, so bleibt es schlecht.

Johann Wolfgang v. Goethe

Anbete du das Feuer hundert Jahr,
Dann fall hinein — dich frißt' s mit Haut und Bein.

Johann Wolfgang v. Goethe

Es geht darum, gegen die Trägheit gesellschaftlich-staatlicher Institutionen deren Wandel zu erreichen; in die rastlose Hektik des Alltags soll dagegen wieder Ruhe für eine gedeihliche Entwicklung des Menschen gebracht werden. Die Auto-Besessenheit (auto-mobilis!) beweist es: Die meisten leben nur — oder meinen zu leben — in der Aneignung fremder Kräfte und vernachlässigen ihre natürlichen eigenen. (Inzwischen hat sich übrigens auch die Autoindustrie an die neu ausgegebenen Sprachregelungen angepaßt, die angeblich dem Umweltschutz dienen sollen, und tritt für eine "nachhaltige Mobilität" ein.)

Die nachstehenden Erläuterungen beziehen sich auf eine (wohl die erste) nicht-totalitäre Utopie, greift also absichtlich der Wirklichkeit weit in eine mögliche Zukunft vor. Wir werden später uns aber mit der Wissenschaftsreform wieder auf festeren Boden begeben, von dem aus Reformfortschritte in kleinen Etappen erwartet werden dürfen.

Konstitutionell sind wir alle auf Erden;
Niemand soll besteuert werden,
Als wer repräsentiert ist.
Da dem also so ist,
Frag' ich und werde kühner:
Wer repräsentiert denn die Diener?

Johann Wolfgang v. Goethe

Die einstigen >Diener<:
das ist vorbei;
jeder Schlawiner
beliebige Leute
buckeln sich hoch in einer Partei;

die weiß für ihre Schäflein zu sorgen
und lebt vom Heute
nicht etwa für' s Morgen;
schwimmst du erst oben,
brauchst dich nicht zu plagen,
man wird dich loben
von früh bis spat;
das Resultat,
um' s kurz zu sagen:
Hinz und Kunz
regieren uns!

Hat einer schon einmal den Namen Hitler gehört?
ein Hohenzollernfürst hätte den gestört,
wie in Tischgesprächen er bekannt':
doch nun sind ihm alle nachgerannt.

(Motto:
angeborene Größe
sprengt das Ventil!
einer gewinnt im Lotto,
die andern zahlen zu viel!)

Konstitutionelle Demokratie als duale Herrschaftsstruktur

Die angestrebte Entwicklung ist insofern eine reformatorische und ergänzende, als sie die bereits bestehenden und teilweise bewährten Instrumente der parlamentarischen Demokratie als Mittel der Diskussionsforen und Entscheidungsinstanzen für wichtige Entscheidungen übernimmt und deren Weiterentwicklung fördert: nämlich für die große Mehrzahl der politischen Entscheidungen insbesondere dort, wo uns die Komplexität der Lebensverhältnisse und die Lückenhaftigkeit menschlichen Wissens die Eindeutigkeit der Urteile und die Richtigkeit der getroffenen Wahl nicht verbürgen können.
Nach allgemein herrschender Auffassung ist die Bindung der Rechtsetzung und Rechtssprechung an eine geschriebene Verfassungsurkunde Kennzeichen rechtsstaatlicher Ordnung. Um die Kontrolle der Einhaltung solcher Verfassungen ist es aber noch sehr lückenhaft und dürftig bestellt. Ganz allgemein sind bis heute Staatsverfassungen mehr Aushängeschilder guter Absichten als konkret brauchbare Handlungsanweisungen. Ihre Gültigkeit und Rechtskraft steht nämlich unter dem Vorbehalt und der Auslegung der jeweils herrschenden Machthaber, auch wenn diese vorgeben, den Volkswillen zu vollziehen. Die Auseinandersetzungen zwischen den Parteiinteressen, abgeschlossen mit einem Parteienkonsens oder Mehrheitsbeschluß, spiegeln sich deshalb auch in den modernen Verfassungen und verleihen diesen das belastende Kolorit der Relativität und Vorläufigkeit.


Die biotele Verfassung dagegen — und dies ist für die Jetztzeit Neuland — stützt sich auf Jahrtausende bewährte Vernunftregeln, wie sie vor allem von berühmten Gesetzgebern und Gelehrten bereits des Altertums bis hinein in die Zeitperiode der Europäischen Aufklärung erkannt und aufgestellt wurden. Dieser Kernbestand rationaler Ordnungsprinzipien darf nicht dem Parlamentarischen Mehrheitsurteil geopfert werden, obgleich dessen Zustimmung wünschenswert und in vielen Fällen für eine Inkraftsetzung der BIOTELIE in Gestalt und Funktion erforderlich ist.

Die Rückkopplung der biotelen Verfassung, welcher zweckmäßigerweise das parlamentarische ihr unterworfene Regelwerk angegliedert wird, an die Grundsätze einer Demokratie erfolgt über die Notwendigkeit, daß biotele Gesetze und Durchführungsregeln (und ausschließlich diese!) jeweils vor ihrem Inkraftsetzen der direkten Abstimmung der mutmaßlich unmittelbar von den Auswirkungen solcher Gesetze und Regeln Betroffenen unterworfen werden. Jedes aus den unveränderlichen Grundsätzen der biotelen Verfassung abgeleitete biotele Gesetz — und nur solche greifen direkt ohne Mitwirkung der Parlamente und Regierungen in das Leben der Menschen ein — wird also der Direktabstimmung durch das Volk (in Gestalt seiner direkt betroffenen Teile) unterworfen und erhält so eine demokratische Legitimierung, welche wesentlich über diejenige von Gesetzen aus dem Parlamentarischen Betrieb hinausgeht.
Für diese neue (duale) Regierungsform schlage ich in Anlehnung an die verfassungsmäßigen Einschränkungen der Konstitutionellen Monarchie die Bezeichnung Konstitutionelle Demokratie vor.
Bioteler und parlamentarischer Anteil — letzterer künftig als Regierungsgesetzgebung bezeichnet — der Gesetzgebung und Verwaltung ergänzen sich. Allein die Parlamente können innerhalb der sich selbst gesetzten Schranken und der biotelen Rahmengesetzgebung auch Regeln aufstellen und Maßnahmen durchführen, welche dem Mehrheitswillen der Betroffenen zuwider läuft.

Kontrollkörperbüros (KKB) als Organe des biotelen Ordnungssystems

Leitziel der biotelen Verfassung ist die Erhaltung insbesondere eines bejahensfähigen menschlichen Lebens auf der Erde innerhalb einer möglichst regenerationsfähigen Natur für einen Zeitraum, der nach (jeweiliger) wissenschaftlicher Erkenntnis einige Wahrscheinlichkeit hat, erlebt werden zu können. Weltanschauliche Grundlage ist ein konsequenter Agnostizismus, der die Möglichkeit eines Gottesglaubens in gegenseitiger Gesinnungstoleranz offenläßt oder sogar eröffnet.
Institutionen der verfassungsmäßigen biotelen Ordnung sind die unabhängige Gutachteninstanz mit regionalen (möglichst einmal weltweit verbreiteten) Kontrollkörper-Büros (KKB) und innerhalb der letzteren eine Abstimmungseinrichtung mit dem dafür erforderlichen Datenbestand und Datenaustauschmöglichkeiten (letztere auch für den Gebrauch durch biotele Gutachter). Kein Gutachter erkennt den anderen am Gutachten Beteiligten, es kann deshalb keine gegenseitigen Absprachen geben.

Der biotele Begutachtungsprozeß

Der biotele Begutachtungsprozeß kann durch jedermann gegen Gebühr in Gang gesetzt werden. Der Gutachtenprozeß verläuft in verschiedenen Stufen und berücksichtigt erkennbare Wichtigkeitsstufen auf dem Gebiet der Biologie, der Wirtschaft und des Sozialen mit dem Sondergebiet der Ehre (Menschenwürde).. Die hier gegebene Reihenfolge stellt — wie überhaupt im biotelen Gutachtenprozeß auch andere Aspekte — keine unbedingte Dringlichkeits- oder Wertskala dar, aber eine Bearbeitungsreihenfolge: Die subjektiven (etwa moralischen) Gesichtspunkte können erst sinnvoll berücksichtigt werden, wenn die sachlichen Lösungswege in etwa festgestellt und festgelegt wurden. Form und Funktion, d. h. Ziel- und Zweckerfüllung auf der einen sowie Vorgehensweise und Verfahrensschritte auf der anderen Seite bilden zusammen ein unlösbares Ganzes. Zur Gesetzesankündigung gehört untrennbar die Kontrolle seiner Durchführung.

Die Zielsetzung DYNAMISCHE STABILITÄT mit dem Instrumentarium zwölf bioteler Aspekte

Die Gutachter werden vom Kontroll-Körper-Büro (KKB) nach Zufallswahl aus einer Liste etwa gleich qualifizierter Personen und Fachleute in der Regel auf freiwilliger Grundlage gegen angemessene Vergütung für den Einzelfall berufen. Als Richtlinie gilt den Gutachtern, die — wie gesagt — keine persönliche Kenntnis voneinander haben dürfen, das biotele Gesetz mit der Zielsetzung der Erhaltung der Schöpfung (DYNAMISCHE STABILITÄT) und dem Instrumentarium zwölf bioteler Aspekte: SPONTANEITÄT - AKTIVITÄT - HYPARCHIE - AUSTAUSCH - VERGLEICH - AUSLESE - GEGENSEITIGKEIT - AUTARKIE - AUTONOMIE - AUSGLEICH - SUBSIDIARITÄT - PLURALITÄT. Hyparchie steht für eine Minimierung von Gewalt und Zwang (auch durch Drohung, soweit sie gegenüber einer Mehrheit wirksam wird)*. Alle biotelen Aspekte bekommen ihre Sinnfärbung und Sinngestaltung durch die Ausrichtung am Ziel der dynamischen Stabilität und durch ihre konzertierte Anwendung.

*Auf Drohung (mit Sanktionen) kann keine Rechtsstaatlichkeit verzichten; die Formulierung ist die ältere: später wurde der Begriff Drohung durch den der Bedrohung ersetzt, wobei unter letzterer nicht nur ein vermeintliche, sondern eine wirkliche und im Ausmaß weit heftigere Beeinträchtigung verstanden wird.Damit würde auch der Einzelne oder eine Minderheit* gegen Bedrohung nicht nur von Seiten der Regierungsgesetzgebung geschützt.
*Dem Minderheitenschutz wird ohnehin im biotelen Sanktionswesen (§ 6) eine bedeutende Rolle zuerkannt.

Eine Übereinstimmung von Gutachten wird auch dann noch Seltenheitswert besitzen, wenn die Bildungs- und Ausbildungssysteme eine gewisse Harmonisierung und Standardisierung erfahren haben. Die Veränderungen durch Biotelie sind punktuell, um ein Bild zu gebrauchen: Sie wirken wie die Laseranheftung auf eine sich ablösenden Netzhaut. Man könnte auch von einer Art von Stützpunktsystem sprechen. Biotele Gesetze stehen immer in untrennbarem Zusammenhang mit der Art und Weise ihrer Ausführung, dem Prozessualen: Nicht durchsetzbare Gesetze, wie etwa heutige Menschenrechtsproklamationen gehören nicht zum Bestand einer biotelen Gesetzgebung. Wo Parlamente auf solchen Grundrechtsproklamationen bestehen, werden diesen angegliederte Gesetzesvorschriften nicht innerhalb der biotelen Gesetzgebung als deren Bestandteil geführt, können aber volle Rechtswirksamkeit entfalten, soweit sie biotelen Gesetzen nicht entgegenstehen.

Biotele und parlamentarische Gesetzgebung ergänzen sich, die biotele ist eine selbstbeschränkte. Ein Totalitätsanspruch geht also grundsätzlich von der biotelen Gesetzgebung nicht aus, dagegen ist sie geeignet, totalitäre Regime rechtstaatlich einzugrenzen.

Als Sanktionsinstrumente (als Strafgewalt für ihre Durchsetzung) sieht die BIOTELIE 5 - 7 gleichgerüstete Weltpolizeiblöcke unter ziviler und militärischer selbständiger Führung vor, die geographisch jeweils begrenzt in ihren Territorien die Einhaltung der nationalen militärischen Abrüstung durch international gemischte Truppen und zivile betriebliche Ausbildungskontingente überwachen. Nationalgrenzen werden , den Klimaverschiebungen entsprechend, dynamisiert, d.h. nach rechtlich geregeltem Verfahren veränderlich. Gewaltsam übergreifende ethnische oder kulturelle Gruppen werden mit Gebietsentzug strikt bestraft.
Aus Logik und Vernunft ergeben sich folgerichtige Handlungsanweisungen, wie sie eben in einer parlamentarischen Demokratie derzeit — nämlich ohne BIOTELIE — nicht verläßlich und berechenbar durchgesetzt und durchgeführt werden können. Das mangelnde Vertrauen in die Vernunft ist eigentlich unbegründet. Warum wenden wir den Verstand, der die Naturwissenschaft und Technik zum offensichtlich langfristigen Schaden von Natur und Menschheit zu so machtvollen Leistungen beflügelte, so selten in der Politik an? Und von einer verständigen Politik wäre es ein kleinerer Schritt zu einer vernünftigen.

Dahinter stecken egoistische Partikularinteressen. Wir versprechen niemandem, daß das Ringen um selbstsüchtige Vorteile unter erheblichem Zurücksetzen des Gemeinwohles nicht mit großer Heftigkeit weitergeführt werden wird. Aber irgendwie sollte das Allgemeininteresse auch seine Anwälte haben, entkoppelt von Wünschen derer, die darüber urteilen. Das globale Ziel eines Gleichgewichtes dynamischer Stabilität auf allen Ebenen ist zu abstrakt und komplex, um im Einzelnen und von einzelnen immer erfolgversprechend verfolgt werden zu können. Aber es gibt immer eine Reihe von Teilzielen, welche die Nationen und die einzelnen Bürger sich oder dem Staat stecken können, die dem Allgemeinwohl dienen oder doch nicht widersprechen und doch oft auch vielen Einzelinteressen Rechnung tragen. Der Weltfrieden ist ein solches Ziel, der Umweltschutz gegenüber Industrieeinwirkungen, das Bevölkerungsgleichgewicht auch zwischen den Ethnien und Kulturen, die Eindämmung der Verbrechen, die Hebung des Bildungs- und Wissensstandes, die annähernde Vollbeschäftigung oder auch die Vermeidung unerträglicher Not und all dies auch in kleinsten und regional begrenzten Schritten. Zur Bewältigung dieser nicht abreißenden Serie von Verbesserungen ist die biotel organisierte multidisziplinäre Wissenschaft unentbehrlich.

Es genügt nicht, daß der Staat jedem Staatsbürger die Mittel zur Existenz überhaupt gewährt, der Staat muß mehr tun, er muß jedem so weit beistehen, daß er eine gesundheitsgemäße Existenz habe.<2
forderte Rudolf Virchow in Zeiten des Hungers und Elends in der Arbeiterklasse zu Recht. Zum biotelen Gesetz würde eine solche Forderung nicht taugen, ja sie wäre in dieser Allgemeinheit absurd; aber den organisatorischen Rahmen für eine "gesundheitsgemäße Existenz" aller hat der Staat zu bieten.
Eine solche Existenzsicherung kann doch nur über die Berücksichtigung von Gesundheit (als Sozialhygiene) als Staatsziel in der Gesetzgebung und deren staatlich überwachter Durchführung erfolgen. Dies geht in einem umfassenden Sinne nur über BIOTELIE, nämlich über die Synthese von Naturrecht, Sozialhygiene und Politischer Kybernetik. Dabei verstieße ein Wohlfahrtsstaat, der die Rundumversorgung der Bürger übernimmt und verantwortet, zumindest gegen die biotelen Aspekte der SPONTANEITÄT, der GEGENSEITIGKEIT, der AUSLESE und der auf AUTARKIE gestützten AUTONOMIE

Der größte Mensch bliebt stets ein Menschenkind,
Die größten Köpfe sind das nur, was andre sind,
Allein, das merkt, sie sind es umgekehrt.
Sie wollen nicht mit anderen Erdentröpfen
Auf ihren Füßen gehn, sie gehn auf ihren Köpfen,
Verachten, was ein jeder ehrt;
Und was gemeinen Sinn empört,
das ehren unbefangne Weisen.
Doch brachten sie' s nicht allzu weit,
Ihr non plus ultra jeder Zeit
War: Gott zu lästern und den Dreck zu preisen.

Johann Wolfgang v. Goethe

Bioteles Lösungskonzept

Die Benachteiligung, ja der tatsächliche Ausschluß von Minderheiten und Einzelpersönlichkeiten, welche das Allgemeinwohl auf Dauer in den Vordergrund ihrer Überlegungen stellen, durch Nichtaufnahme oder Überstimmung in Entscheidungskollektiven (negative Auslese) und deren Nichtberücksichtigung in Publikationsmedien kann durch einen Dualismus des politischen Entscheidungssystems aufgehoben werden. Die Ansichten von gebildeten Minderheiten und Einzelpersönlichkeiten mit der Neigung und Fähigkeit zu rationaler Urteilsbildung, würden als wichtige und unverzichtbare Teile des Volkswillens mit in die Staatsverfassung über einen neu zu schaffenden biotelen Gesamtrahmen einbezogen. Diese Minderheiten der Gebildeten sind es gerade, die leicht von der mehr emotional geleiteten Masse, und besonders auch durch die Mehrheit der gewählten Vertretern dieser Masse, praktisch isoliert, heute noch entmutigt und vom Entscheidungsprozeß ausgeschlossen werden. Es handelt sich hierbei um einen bisher teilweise sogar absichtlich ausgelassenen oder doch grob vernachlässigten aber vordringlichen Bereich des Minderheitenschutzes. Zum Volk zählen eben nicht nur die Dümmeren, sondern auch die Gescheiteren aller Schichten.

Laßt euch mit dem Volk nur ein,
Popularischen! Entschied' es,
Wellington und Aristides
Werden bald beiseite sein.

Johann Wolfgang v. Goethe

Wir brauchen keine Helden
und keine Eliten,
schelten
hört' ich so die Termiten:
benahmen sich wie ein wildes Heer
und fraßen ganze Wälder leer.

Aufwertung des Einzelbürgers gegenüber kollektiven Entscheidungsgremien

ist wesentlich für einen vernünftigen Fortschritt. Eine Demokratie, in welcher die geistige Elite als Minderheit sich gegenüber der Masse des Wahlvolkes kein Gehör und keine Geltung verschaffen kann, ist eine Massendemokratie und auf Dauer nicht von Bestand. In einer solchen Massendemokratie können sich geistige Talente und nützliche Ideen schlecht entfalten. Fast alle überzeugten Demokraten äußern heute ihre Bedenken gegenüber dieser Erstarrung des politischen Lebens. Durch das Vorschlagsrecht von jedermann gegenüber der biotelen unabhängigen Gutachteneinrichtung mit geregeltem unabhängigem Prüfungsverfahren soll diesem Mangel erstmals abgeholfen werden.

Das Vorschlagsrecht jeden Bürgers zur biotelen Gesetzgebung und das Vetorecht aller jeweils von jedem biotelen Gesetzesvorschlag Betroffenen bewirkt eine umfassende und neue Form der Bürgerbeteiligung als direktdemokratischer Ergänzung der Parlamentarischen Demokratie, welche den bisherigen Volksabstimmungen wegen der vorherigen wissenschaftlichen Gemeinwohlprüfung weit überlegen ist. Der Einzelbürger würde damit Staatsbürger in doppelter Form seines Mitbestimmungsrechtes.

Modellgesetzgebung STIMME DER WISSENSCHAFT (SDW)*

*vormals "STIFTUNG IDEENTEST"

Es wird eine biotele Modellbegutachtung zur Überprüfung der Möglichkeiten und Ergebnisse einer unabhängigen Beurteilung von Sachzusammenhängen auch im Zusammenhang mit Personenverhalten vorgeschlagen, welche keinerlei Hoheitsbefugnisse hat, aber um Publikationsraum in den Medien ringen soll.
Vorschläge, über die weltanschaulich große Meinungsunterschiede bestehen, müssen bei einer solchen Begutachtung zunächst zurückgestellt werden, zumindest soweit sie die Tabuzone der jeweils herrschenden Gesetzgebung berühren. Insgesamt und auf sachlicher Ebene soll aber die Regierungsgesetzgebung und Regierungspraxis insofern kritisiert werden, als auch positive, bessere Problemlösungen angeboten werden können. Solche Problemlösungen müssen aber vom Standpunkt herrschender Moral und des "Öffentlichen Gewissens" tolerierbar sein. Spezifischer Qualitätsmaßstab für eine solche Modellbegutachtung — etwa als eine STIMME DER WISSENSCHAFT errichtet — bleibt die Wahrung der Unabhängigkeit der Begutachtung auch unter den erschwerten Bedingungen einer Ermangelung hoheitlicher Befugnisse. Diese Machtlosigkeit und Freiwilligkeit der Anerkennung als Autorität darf aber für das biotele Ordnungssystem lediglich ein Durchgangsstadium sein: Der Weltfrieden verlangt eine machtvolle globale AUTORITÄT mit einem hohen Sanktions-, d. h. Abschreckungspotential.

Faust... Genießen macht gemein.
Mephistopheles. So ist es nicht. Er selbst genoß, und wie!
Indes zerfiel das Reich in Anarchie;
Wo groß und klein sich kreuz und quer befehdeten
Und Brüder sich vertrieben, töteten,
Burg gegen Burg, Stadt gegen Stadt,
Zunft gegen Adel Fehde hat,
Der Bischof mit Kapitel und Gemeinde;
Was sich nur ansah, waren Feinde.
In Kirchen Mord und Totschlag, vor den Toren
Ist jeder Kauf- und Wandersmann verloren.
Und allen wuchs die Kühnheit nicht gering;
Denn leben hieß sich wehren — Nun, das ging.

Faust. Es ging, es hinkte, fiel, stand wieder auf,
Dann überschlug sich's, rollte plump zu Hauf.

Mephistopheles. Und solchen Zustand durfte niemand schelten;
Ein jeder konnte, jeder wollte gelten.
Der Kleinste selbst, er galt für voll;
Doch war' s zuletzt den Besten allzutoll.
Die Tüchtigen sie standen auf mit Kraft
Und sagten: Herr ist, der uns Ruhe schafft.
Der Kaiser kann' s nicht, will' s nicht — laßt uns wählen,
Den neuen Kaiser neu das Reich beseelen,
Indem er jeden sicherstellt,
In einer frisch geschaffnen Welt
Fried' und Gerechtigkeit vermählen...

Johann Wolfgang v. Goethe

Es soll mir keiner sagen,
daß es heute nicht so schlimm sei,
nur weil ihm voll der Magen
und einerlei,
ob andere draußen
sich nicht vertragen
oder vor Hunger
sterben,
zerfetzen gar in Stücken.
Wir müßtens' s schaffen,
wir des Geistes Erben,
die Ordnung abzuändern
und nicht mit Waffen
allerenden
den Kummer
abzuwenden.

Stattdessen, ist die Politik
für uns heut' das Theater,
auf unserm Rücken
wird immer noch das gleiche
Stück
gespielt;
Parteienkader,
sie stehen brav in Reih und Glied;
und geht auch alles drunt' und drüber,
sie reichen unterm Ladentisch
die kleinen Köfferchen sich rüber,
streiten nach außen und versöhnen sich,
dieweil die Mafia ihre Strippen zieht.
Auch unser Glück,
es hängt am seid' nen Faden
nieder:
wir sind dem Chaos
näher als wir ahnen
bevor wir wieder
"einen Führer" haben,
laßt uns doch bloß
uns schnell besinnen
und etwas Bess' res planen
und beginnen.