Verfahren

Für mich hab' ich genug erworben
So viel auch Widerspruch sich regt;
Sie haben meine Gedanken verdorben
Und sagen, sie hätten mich widerlegt.

Johann Wolfgang v. Goethe

ver-fahren

Das fliegt mich als Befürchtung an,
weil Geist, der weht, 
auf Dauer 
kaum zu unterdrücken,
die Clique, die mich jetzt meidet,
liegt schon auf der Lauer
wenn ich mich nicht mehr wehren kann,
springt sie vielleicht mir auf den Rücken,
weil sie sich drauf versteht,
was Wahrheit öffentlich verleidet.

Verfahrensschritte im Gutachten

Die Verfahrensfragen sind gegenüber der Zielsetzung an Bedeutung gleichrangig. Die Unabhängigkeit der Urteilsfindung zu wahren hat dabei oberste Priorität. Die Methodik muß entsprechend ständig dem neuesten Stand der Erfahrungen angepaßt werden.

Arbeitsschema

Für die Teilnahme an der Aktionsgemeinschaft ist Geduld die wichtigste Voraussetzung, während der Zeitaufwand gering sein dürfte. Wichtig ist, daß Sie im Bekanntenkreis weitere Teilnehmer werben, denn das Interesse am Gemeinwohl ist hierzulande und heute auf dem Nullstand (um nicht zu sagen unter dem Meeresspiegel). Die eigentliche Arbeit soll aber nicht von Gruppen erledigt werden. Eine Durststrecke (wegen zu geringer Teilnehmerzahl und Finanzierungsaufbau) muß einkalkuliert werden.

  1. Der Beginn wäre die Mitteilung der zugehörigen E-Mail-Adresse und möglichst Angaben zu Alter, zur Schulbildung, zum Beruf und zu Hobbies oder Vereinszugehörigkeiten, welche Schlüsse auf die Erfahrungsbreite und Spezialkenntnisse gestatten, an unsere E-Mail-Adresse als erster Schritt (Anmeldeformular unten),

  2. in weiteren Schritten das allmähliche Einreichen von Themenvorschlägen, entweder allgemein oder vorzugsweise als Verbesserungsvorschlag auf den Gebieten Politik und Soziales, soweit Ihnen solche einfallen, was aber keine notwendige Verpflichtung darstellt. Die Aktionsgemeinschaft reiht eventuelle Vorschläge zunächst nach Einreichungsdatum in die Vorschlagsliste A ein, von wo sie abrufbar sind.

  3. Die Aktionsgemeinschaft wendet sich an zufällig ausgewählte Teilnehmer und bittet sie die Vorschläge nach Rangfolge ihrer Bedeutung zu gewichten und stelle sie als Gewichtete Vorschlagsliste gA ins Netz, sobald genügend Gutachter zur Verfügung stehen.

  4. Die Aktionsgemeinschaft läßt durch Befragung zufällig ausgewählter Teilnehmer darüber bestimmen, welche Vorschläge auf die Tabuliste B nach Lage der Medienöffentlichkeit und welche mutmaßlich von der Mehrheit der Betroffenen abgelehnt werden (Vetoliste C).

  5. Die Aktionsgemeinschaft veröffentlicht getrennt sowohl die Tabuliste B als auch die Vetoliste C. Künftig sollen Vorschläge immer möglichst schon beim Einbringen gegebenenfalls der Tabu- bzw. Vetoliste zugeordnet werden, immer jedoch im Rahmen der vergleichenden Begutachtung.

  6. Die eingebrachten Vorschläge werden zufällig ausgewählten Teilnehmern (möglichst themenbezogen aus den jeweiligen Fachgebieten, wo solche berührt werden) zur Beurteilung nach den Maßstäben der Kernzielsetzung unter Beachtung der biotelen Aspekte vorgelegt. Es soll die mutmaßliche Veränderung des Ist-Zustandes bei Durchführung des Vorschlages im Hinblick auf das Kernziel und die einzelnen Aspekte (soweit berührt) vom Gutachter beschrieben werden.

  7. Es erfolgt eine Supervision über und Hilfe für die einzelnen Beurteilungsschritte unter Einschluß der Art und Weise der Skalenbewertung, die im Zustand der ausgebauten Gutachteninstanz von zwei bereits erfahrenen Gutachtern unabhängig ausgeübt wird. Die Hilfe folgt, soweit sie nicht durch Anfragen ausgelöst wird, in der Regel der Übermittlung von Gutachtenmaterial und Äußerungen auch in Teilen von Seiten des Gutachters.

    Häufig aufgetretene Schwierigkeiten und Hilfen innerhalb der Verfahrensweisen werden in einem gesonderten Abschnitt dargestellt und erläutert. Wo zweckdienlich erfolgt eine Kommentierung insbesondere mit Hinweisen auf den Stand der Wissenschaft und der Tatsachen, der teilweise auch von Teilnehmern (entsprechend ihrer Fachrichtung) erfragt wird. Es werden Kompetenzen fast aller Fachrichtungen benötigt.

  8. Ein Gutachter übernimmt die Aufgabe, nach Sammlung des für die Begutachtung erheblichen Tatsachenmaterials die Tauglichkeit des vorgegebenen Problemlösungsvorschlages anhand der einzelnen biotelen Aspekte auf mit Wahrscheinlichkeit zu erwartende Auswirkungen bei Inkrafttreten des Vorschlages — also bei dessen Durchführung — hin zu überprüfen und anhand einer ansteigenden Skala zu beurteilen, welche bei positiver Auswirkung auf Individuen und deren Familie mit den Ziffern IF+1-10 (I = Individuum, F = Familie) nach Stärke dieser Auswirkung bewertet wird. Es folgt die Angabe über die geschätzte Anzahl eines vom Vorschlag positiv beeinflußten Kollektivs, z. B. K +6Mia (K = Kollektiv) für Betroffenheit der gesamten Menschheit . Bei zu erwartenden negativen Auswirkungen wird die Bewertung IF-1-10 und nachstehend K -1 bis -6Mia. (z. B. K -3Tsd für 3.000 mutmaßlich Betroffene) analog angewandt; Diese Angaben beziehen sich auf unmittelbare Vorschlagsanwendungsfolgen oder solche, die in der nächsten Zeit erwartet werden; für zu erwartende nachhaltige Auswirkungen in der Zeit nach 30 Jahren muß nach einem schrägen Trennstrich / die Beurteilungsreihe wiederholt werden. Nachhaltige Auswirkungen gehen mit der Wertskala 11-20 in die Gesamtberechnung ein. Für den Fall, daß als Folge der Vorschlagsdurchführung ein bioteler Aspekt irreparabel außer Kraft gesetzt wird, ist ein V-total (VT = Veto) zu signieren, bei dessen Auftreten bei irgendeinem Aspekt die Vorschlagsdurchführung als abgelehnt gilt. Die Beurteilung ist in den Auswirkungsbereichen A, B, C und D getrennt durchzuführen und entsprechend zu verzeichnen, also

    1. (I). für den Bereich der Hygiene, Biologie oder Naturerhaltung,

    2. (II). für den Bereich menschlichen Zusammenlebens,

    3. (IIa). für den Bereich der Wirtschaft und Versorgung und

    4. (IIb). für den Bereich der Menschenwürde, der Ehre, des begründeten Stolzes und der Selbstachtung.

    Beim Zusammenziehen der Ergebnisse bezüglich aller Aspekte und Bereiche sollen ungeachtet der Verzeichnung in der Erstaufstellung die Bewertungen solcher Aspekte nicht berücksichtigt werden, welche als bloß synergistische (d. h. wirkungsverstärkende) Folge der Auswirkungen in einem anderen Aspekt beurteilt werden können. Die sog. Goldene Regel: >Was du nicht willst, daß man dir tu, das mut' auch keinem andern zu<, beispielsweise wird beim Aspekt der AUTONOMIE erfaßt, obgleich darin auch im negativen Sinne des Unterlassens der Aspekt der GEGENSEITIGKEIT angesprochen wird sowie der Aspekt der HYPARCHIE, nämlich der Minimierung von Gewalt, Zwang oder Drohung, indem eine Beeinträchtigung anderer, ja deren Gegenwehr oder Rache auslösen kann. Das Endergebnis errechnet sich aus der Summe der Urteilsbenotung in den zu berücksichtigenden Einzelaspekten.

    So kann die Auswirkung bei HYPARCHIE und AKTIVITÄT eine synergistische (verstärkende) oder doch gleichzeitige Auswirkungsfolge von GEGENSEITIGKEIT sein; gleichzeitig positive oder negative Auswirkungen von GEGENSEITIGKEIT auf SUBSIDIARITÄT werden häufig aber nicht in jedem Falle zwangsläufige Folge sein. Beispiele:

    Etwa wenn ich mich dazu aufraffe (= AKTIVITÄT entfalte), einem mir unbekanntem Hilflosen beizustehen ( = SUBSIDIARITÄT) aus über, so liegt der Schwerpunkt auf SUBSIDIARITÄT, während AKTIVITÄT in den Hintergrund tritt ( d. h. nicht zählt) und keine GEGENSEITIGKEIT vorliegt.
    Wenn ich im Rahmen einer Versicherung auf Gegenseitigkeit Hilfe in Anspruch nehme, so ist SUBSIDIARITÄT eine zwangläufige Folge der GEGENSEITIGKEIT, so daß GEGENSEITIGKEIT zählt, nicht jedoch SUBSIDIARITÄT.

    Zur SUBSIDIARITÄT als Hilfeleistung rechnen auch Verhaltens- und Handlungsweisen zu deren Vorbereitung , also solche die Hilfe ermöglichen, wie die Hilfsbereitschaft als (insbesondere objektive) Fähigkeit zur Hilfe und die Hilfsbereitschaft als subjektive Bereitschaft (im engeren Sinne) zur Hilfe. Letztere wird häufig eigenständig zu verrechnen sein, während die Fähigkeit zur Hilfe häufig eng mit der Handlungsfähigkeit, d. h. mit dem Aspekt der AKTIVITÄT verknüpft und nicht gesondert zu verrechnen ist. SUBSIDIARITÄT (als Hilfeleistung) kann häufiger antagonistisch (gegenläufig) zu anderen Aspekten sein, besonders zur AUSLESE; letzterer Mangel allein wird sich aber in der Regel später wieder korrigieren lassen — insofern eine Korrektur durch oder zur Vermeidung nicht sofort erfolgen kann — und muß einem positivem Endergebnis dann nicht als absolutes Hindernis im Wege stehen.

    Hinsichtlich der Auswirkung auf die Motivation soll ein synergistischer Aspekt-Gruppenzusammenhang zwischen der SPONTANEITÄT des Willens, der AUTARKIE und der AKTIVITÄT im Sinne von HANDLUNGSFÄHIGKEIT sowie der SUBSIDIARITÄT als Aufbau von unten her auf die Selbständigkeit der Einzelaspekte hin überprüft werden und ein Aspekt jeweils nur bei Selbständigkeit seiner Auswirkung berücksichtigt werden. Bloße Mitnehmereffekte zählen nicht. Die unvermeidbaren Spannungen und Konflikte zwischen SPONTANEITÄT etwa des Trieblebens und AKTIVITÄT der freien Willensentscheidung (etwa auf dem Gebiet des Sexualverhaltens) müssen ausgehalten und gesellschaftlich gemeistert und ausgetragen werden; sie dürften nur ihren Folgen nach Gegenstand bioteler Gesetzgebung sein.

    Bedingungen und Erscheinungen der Individuation sollen unter dem Aspekt der PLURALITÄT erfaßt und behandelt werden. Gleichheit als Voraussetzung und Medium des VERGLEICHENS kann auch etwa als Grundstock von Merkmalen oder Eigenschaften unter dem Gesichtspunkt der Gemeinsamkeit behandelt werden und gerät damit synergistisch in die Nähe von Solidarität und SUBSIDIARITÄT.

    Beispiel: Indem ich mir das Wissen eines Rechtsanwaltes aneigne und damit von Nichtrechtsanwälten unterscheide, was mich mit den Rechtsanwälten vergleichbar macht, habe ich einen Beitrag zur Erhöhung der PLURALITÄT geleistet, nämlich zur Verstärkung der beruflichen Differenzierung (im Gegensatz zu Ungelernten).
    Indem ich mich einer Hilfsaktion zur Linderung einer Not anschließe, trete ich in eine Gemeinschaft (in ihrer Handlungsweise Gleicher) ein und übe Solidarität (SUBSIDIARITÄT).

    Jeder Gutachter hat zugleich mit der Beurteilung der Vorschlagsauswirkungen über den Kreis der mutmaßlich direkt Betroffenen zu befinden.

    Das jüngste Beispiel einer durch Schlamperei der Ölkonzerne und der Regierungen ausgelösten Ölpest an der europäischen Atlantikküste durch das Auseinanderbrechen des Öltankers PRESTIGE legt in diesem Beurteilungsbereich aber nahe, zunächst unter den direkt Betroffenen, wie Fischern und Fremdenverkehrsteilhaber, und den Besuchern oder Verbrauchern von maritimen Erholungs- und Nahrungsmitteln beim Entwurf einer Aufstellung zu unterscheiden, um die ermittelten Summen zu einer Gesamtsumme Betroffener zusammenzuziehen. Soweit möglich wäre bei der Befragung eines den bisherigen Erfahrungswerten entsprechenden Besucherkollektives auf den Kreis der bisherigen Urlauber im betroffenen Gebiet zurückzugreifen, da beabsichtigte Wiederholungsbesuche der Küsten und Gewässer wahrscheinlicher als Erstbesuche sind.
    Das gewählte Beispiel zeigt, daß die Ölkonzerne mit erhöhten Heizöl- und Benzinpreisen auf den Zwang zu besserer Schiffsausrüstung reagieren würden, womit die Betroffenheit des von ihnen belieferten weit größeren Kollektivs gegeben wäre. Bei entsprechendem propagandistischem Einsatz der biotelen Vereine und bei strikter bioteler Gutachtenkontrolle der Preisgestaltungspraxis der Ölkonzerne ließe sich aber der Mehraufwand für Doppelrumpftanker und für deren bessere sonstige Ausstattung wahrscheinlich erzwingen. (Das Veto der Mehrheit der Betroffenen bliebe wahrscheinlich aus.) Im übrigen würden vermutlich unter den gegebenen Umständen die Regierungen durch sofortige Maßnahmen einem biotelen Gesetz zuvorkommen. Daß die Staatengemeinschaft seit Jahrzehnten Katastrophe für Katastrophe zwar mit wortstarken Beschlüssen angeht, aber in der Wirklichkeit ziemlich tatenlos hinnimmt, beweist, wie notwendig der Druck einer handlungsfähigen biotelen, vom Wohlwollen der Bevölkerungsmehrheit getragenen Gutachteninstanz ist. BIOTELIE kann einer Regierung auch den Rücken für verhältnismäßig unpopulären Maßnahmen stärken, indem auf den Rat und das Urteil einer unbefangenen Wissenschaft verwiesen werden kann.

    Berliner Zeitung Nr. 284 HA, 5. Dezember 200217 :

    Das Öl schwappt in den Nationalpark - Technisches Hilfswerk zieht Helfer aus Galicien ab. LA CORUNA, 4. Dezember. Die von dem Tanker Prestige Mitte November ausgelöste Ölpest hat nun auch den Nationalpark Atlantik-Inseln nahe der Stadt Vigo erreicht... Die Inseln Ons, Salvora, Cortegada und die Cies-Inseln waren erst im vergangenen Juli wegen der einzigartigen Flora, Fauna und geographischen Formen zum Naturschutzgebiet erklärt worden..." [Eigene Anmerkung: damit entfällt nach dem derzeitigen Herrschaftsschema das Interesse von Industrie und Regierungen an diesem Gebiet.] „Hunderte Fischer versuchten am Mittwoch, die Inseln von ÖL zu säubern. Die Unterstützung der Behörden hatten sie dabei nicht. So wie die Hamburger Helfer... Sie bleiben weitgehend arbeitslos. Die spanischen Behörden seien nicht zu einer Kooperation bereit. Nahe Vigo warteten Fischer weiter auf die vom Staat zugesagte Räumausrüstung..." (a. a. O. S.-10)

    Vgl. diesbezüglich Vorschlag 4

Die Aktionsgemeinschaft ist für Ihr Interesse dankbar, da sie diesen Versuch als zukunftsentscheidend einstuft. Sie ist davon überzeugt, daß die Beschäftigung mit nationalen und Menschheitsfragen — beide Bereiche sind ihres Erachtens gegenseitig subsidiär und untrennbar — auch für alle Teilnehmer einen Gewinn darstellt.
Selbstverständlich ist ein Teilnehmer nicht dazu verpflichtet, Vorschläge zu machen. Es tut dem Ansehen einer Person der Aktionsgemeinschaft gegenüber keinen Abbruch, wenn Dinge oder Zusammenhänge nicht gewußt werden. (Die Anonymität des Verfahrens ist ein weiterer Schutzschild.)

Notfalls wird die Initiativgruppe der Aktionsgemeinschaft selbst Vorschläge formulieren, die dann geprüft werden sollten. Es müßte erst Erfahrung darüber gesammelt werden, um dabei über einen Katalog von Wünschen hinauszukommen (derer haben wir in allen Staatsverfassungen und vielen Vereinssatzungen und Resolutionen zur Genüge), d. h. um einen solchen Wunschkatalog im Hinblick auf konkretisierbare Handlungsvorschläge zu bereinigen.

Selbstverständlich werden alle persönlichen Daten einschließlich E-Mail-Adressen streng vertraulich behandelt; die Teilnehmer werden unter pseudonymen Vornamen ohne Geschlechtsberücksichtigung im Internet genannt. Vorschläge werden unter der Eingangsnummer geführt.

Einige das Verfahren betreffende Anmerkungen

.Nun bin ich frei! und in der Freiheit liegt die Angst der Ohnmacht.

Johann Wolfgang v. Goethe