Demokratiereform 2
Was doch die größte Gesellschaft beut?
Es ist die Mittelmäßigkeit.
An dieser Stelle empfiehlt sich das Studium
der Reflexionstheorie von Johannes Heinrichs, wie wie ich sie abgekürzt
und kommentiert in http://stiwi.biotelie.de/index13.html
wiedergegeben habe. Weit stärker auf bloße Wunschvorstellungen und Appelle an
Ehrlichkeit, "guten Willen" und die Opferbereitschaft aller
Menschen ausgerichtete Weltverbesserungsvorschläge können über die obige
Linkliste erreicht und verkürzt und kommentiert im
e-book nachgelesen
werden. (Leider können solche zivilisatorisch optimierten Menschen wegen
der Spannung zur egoistischen Selbstbehauptung, also schon unserer Biologie
wegen, nicht vorausgesetzt und auch nicht erzogen werden; sie sind
geistiges Inventar unserer Paradiesesvorstellungen.) Die Überbetonung der Reflexivität als das
lebenstragende und konstitutive Element, das gerade hinsichtlich der
Gesellschafts- und Staatsordnung für den genannten Autor die höchste Beachtung
beansprucht, entspricht dem Hang vieler Theoretiker, ihre Aufmerksamkeit auf
einen einzigen umfassenden Aspekt zu konzentrieren. Wenn eine solche
Betrachtungsweise J. Heinrichs dann zur Begründung seiner
Viergliederungslehre und Forderung nach einer "Spartendemokratie", d.
h. eine Unterteilung in Spezialparlamente für für Wirtschaft, Politik und
Kultur, im Zuge einer funktionalen Ausdifferenzierung nach einem von ihm
so gedeuteten Entwicklungsgesetz führt, so hat er damit in Weiterentwicklung
eine
Institut für soziale Dreigliederung 2/1999 (eine Veröffentlichung der Anthroposophen)
Johannes Heinrichs - Der vierfache Pfad 29
Das ganzheitliche Paradigma von Gesellschaftsreform - Zur Handlungs-Systemtheorie
Silvio Gesell und Karl Marx - wenn es mir erlaubt ist, beide einmal in einem Atemzuge zu nennen - würden beide antworten: >Die wirtschaftliche Basis mit dem Geldsystem bestimmen heute das Schicksal der Völker.< Wenn es gelänge, hier eine grundlegende Veränderung herbeizuführen, dann wäre das öffentliche Schicksal in positivem Sinne gewendet. Alles andere ergäbe sich daraus von selbst. Viele Leser des >3. Weges< werden darin ihre eigene Einstellung wiedererkennen.
Man hat dieser Sichtweise, meist im Hinblick auf Karl Marx oder — was bei weitem nicht dasselbe ist — auf den leninistisch-stalinistisch geprägten Marxismus, das Etikett >Ökonomismus< gegeben. Freiwirtschaftler müssen sich fragen, ob ihnen nicht auch vielfach zurecht dieses Etikett angehängt wird. So fundamental wichtig die Reform des Geldsystems ist - wäre mit ihr bereits die gesamte anstehende Gesellschaftsreform geleistet? Wäre das ganze Haus der Gesellschaft mit der Sanierung des Kellers, der Basis, in Ordnung gebracht?
Der Keller des Hauses (oíkos) ist eigentlich nicht die Wirtschaft, sondern das biologische Substrat, unser Naturwesen. Aber seien wir konziliant und bleiben wir bei dem Bild J. Heinrichs und ergänzen wir es: der Keller des gesellschaftlichen Hauses steht im Erdreich der Biologie, und dies darf keineswegs vergessen werden. Und denjenigen auf dem Dachgeschoß der Ethikkontrolle oben könnten leicht der Blick zur Erde verstellt sein: sie benötigen, übertragen gesprochen, Fernsehübertragungen mit unterschiedlichen Vorsatzlinsen und Fachkommentaren von dem, was unten geschieht; und zuletzt müssen diejenigen, die unten das Erdreich riechen, die Tätigkeit im Dachgeschoß absegnen und damit bestätigen, daß der Unrat und Abfluß des ganzen Hauses nicht das Erdreich unter dem Keller verpestet.
Dazulernen ist schwer
Noch fundamentaler ist nach der bloßen Möglichkeit einer Basissanierung allein zu fragen: Ist die wirtschaftlich-monetäre Reform überhaupt zu leisten, wenn nicht alle Ebenen des gesellschaftlichen Ganzen zugleich berücksichtigt werden? Was läßt sich aus der traurigen Tatsache lernen, daß die Freiwirtschaft nach fast einem Jahrhundert keine reale gesellschaftliche Wirkung verbuchen kann (obwohl man eine bewußtseinsmäßige Wirkung heute anerkennen muß)? Selbst dazulernen ist stets schwerer, als bloß die böse Welt anklagen. Um so schwerer, wenn man wirklich schon etwas zu bieten hat....
Die rhetorische Frage will natürlich mit Nein beantwortet werden und mit BIOTELIE als Gesamtsystem unter netzförmiger Verteilung der Dachziegel im ganzen Land, auf der ganzen Erde als nur dergestalt und bodennah tragfähig für die Zukunft. Gemeint ist das Bild von unzähligen kleinen Dächern, die alle wie biotele Fragmale nach demselben Prinzip Schutz gewähren. Wie jede Verfassung, auch jede vernünftige, muß die biotele irgendwie oktroyiert, das heißt aufgezwungen werden: auf die Lernfähigkeit und einen vielleicht Jahrhunderte dauernden Lernprozeß dürfen wir nicht mehr warten, denn er ist mit zu viel Zerstörung und Not verbunden. Aber die "Theorie der Revolution" ist natürlich der alte Pferdefuß, wenn der biotele Aspekt der HYPARCHIE doch eine Minimierung von Gewalt, Zwang und Bedrohung verlangt. Das Lager der Pazifisten jedenfalls wendet sich bisher innerlich protestierend oder — da ihm die Argumente offenbar fehlen — äußerlich schweigend ab und erteilt über frommes Wunschdenken und einige, oft verspätete, Gesten der Versöhnung und Nächstenhilfe hinaus keine brauchbaren Ratschläge.
Blick aufs Ganze nötig
Zur Handlungs-Systemtheorie
An diese Grundlagen kann ich hier nur flüchtig und umrißhaft erinnern, nachdem sie in DDW 3/94 sowie zuletzt in meinem Buch >Sprung aus dem Teufelskreis< allgemeinverständlich dargelegt worden sind. (Für wissenschaftliche Ansprüche dort weitere Literaturangaben.) Der Akzent soll diesmal vielmehr auf den praktischen Konsequenzen der Viergliederungs-Sicht liegen. Wissenschaftlich begründet ist sie in einer Handlungs-Systemtheorie. Diese umfaßt eine Typologie des menschlichen Handeln allgemein sowie eine Stufung des sozialen Handelns in die Hauptstufen:
(1) physisches Behandeln, instrumentales Handeln oder Güteraustausch,
(2) einseitig strategisch- zielorientiertes Handeln,
(3) kommunikatives, Gegenseitigkeit suchendes Handeln,
(4) metakommunikatives Handeln.
Das Stufungsprinzip ist ein solches der praktisch-sozialen Reflexion, d. h. der intentionalen Orientierung an den Handlungen anderer. Handlungen und insbesondere soziale Handlungen sind Reflexionsprozesse. Deshalb bildet der Grad der Reflexivität den Unterscheidungsgrund der Handlungsstufen. Die Gegenseitigkeit der Reflexion, die Verschränkung der Intentionen der Handelnden, liefert zugleich das in der Sozialtheorie (Habermas-Luhmann-Debatte seit Ende der siebziger Jahre) vermißte Prinzip des Übergangs vom Handeln zum System quasi-kybernetischer Art. (Kybernetische Rückkoppelung stellt eine physische Analogie zur Reflexion dar.)
Der biotele Aspekt der GEGENSEITIGKEIT tritt hier
erst auf der Ebene (3) auf, obwohl er ja schon für die Ebene (1), etwa auf für
den Markt, konstituierend und unentbehrlich ist. J. Heinrichs will diesen Aspekt
damit wohl als kulturbedingt aufzeigen; dann aber wäre er besser auf der Ebene
(4) aufgehoben. Auch die Politiker auf ihrer Ebene (2) sollten sich wieder bei
ihrem "strategisch-zielorientierten Handeln" stärker am Aspekt der
GEGENSEITIGKEIT orientieren, weil nur er die Gerechtigkeit verbürgen kann. (Und
tatsächlich wurde auch im System der BIOTELIE dem Rechtssystem der Aspekt
der GEGENSEITIGKEIT betont beigeordnet.) Wenn Politiker eine
selbständige Sparte darstellen, werden sie sich dann von den Kultur- und Grundwertespezialisten Vorschriften machen lassen? (Anders und gewählter
ausgedrückt: werden sie sich im Diskurs beraten lassen?) Und was sagt die alles
tragende Wirtschaft und Ebene (1) dazu? Wird sie die notwendigen Mittel für die
anderen Sparten bereitstellen? Der Aufwand für Kultur jedenfalls läßt sich
doch kaum logisch begrenzen. Wieviel Kunst braucht eine Gesellschaft und wie
viele Künstler soll sie ernähren?
Wenn dies vom Dach auf der Ebene (4) aus bestimmt wird, so haben wir wieder die
Gefahr einer ideologisch-diktatorischen Regierung nach
sozialistisch-kommunistischem Muster. (Denn am Funktionieren der freiwilligen
Einigung der vier Sparten darf doch wohl gezweifelt werden.) Dieser Verdacht erhärtet
sich noch weiter unten, wenn von den Sympathien mit den Freigeld-Verfechtern die
Rede ist.
Ich spreche wegen dieser gar nicht zu überschätzenden Bedeutung des Reflexionsprinzips für alles, was aus menschlichem Bewußtsein und Handeln hervorgeht, auch von einer Reflexions-Systemtheorie. Die Vierfachheit ist letztlich eine Gesetzmäßigkeit der menschlichen und zwischen-menschlichen Reflexion. Die oben genannten Handlungsstufen formen sich nun in einem Staat als dessen (mehr oder minder deutlich differenzierte) Subsysteme aus:
4. Legitimationssystem
3. Kultursystem
2. Politisches System
1. Wirtschaftssystem....
Das soziale System wird von J. Heinrichs als Haus zeichnerisch unter dem Staat als Dach dargestellt; ALLE vier Etagen haben ihre eigenen Parlamente, Regierungen und Verwaltungen.
Als Dach und Legitimationssystem empfehle ich freilich (um nicht "natürlich" zu sagen) die mit ihren Handlungsrichtlinien alles durchdringende BIOTELIE. Strebte man die Trennung in die vier Etagen an, so würde der Dienst in der vierten Etage das höchste Maß von Intelligenz erfordern und dort zur Arroganz verführen. Dem entspräche der Intelligenzneid der unteren Etagen und deren Bestrebung, "denen da oben" möglichst oft "eins auszuwischen" Deshalb geschieht die Intelligenzauslese zur Vorbereitung der Entscheidung für die verschiedenen (Sach-)Ebenen eben besser anonym im biotelen Gutachtenprozeß unter Ausschluß des Führerprinzips bzw. unter dessen Verlagerung auf eine Funktionskontrolle (die zugleich Funktionärskontrolle ist).
Es gibt allerdings auch
eine positivere Sicht einer Aufteilung der Politik in vier verschiedene
Parlamentsebenen, in die sog. "Spartendemokratie". Die Spezialisierung
der Parlamentsebenen könnte einen besseres Verständnis für die jeweilige
Materie heraufführen und die schon lange geforderte Pflicht einer fachlichen
Vorbildung der Parlamentsabgeordneten. (Ob diese dann wiederum nicht ausschließlich
über die Politikwissenschaften ins Parlamente drängen würden ist allerdings
fraglich. Auf der Kultur-Ebene würden die Naturwissenschaftler wahrscheinlich
wiederum Außenseiter bleiben.) Bedacht werden sollte auch, daß das
Bundesverfassungsgericht in seiner Zusammensetzung nach dem Parteienproporz
praktisch heute bei uns bereits die Funktion einer Grundwerteversammlung
ausübt und dort im kleineren Gremium den
Konsens herstellt, wo eben diese Einigung im größeren Kreis des Parlaments
nicht gefunden werden konnte. Die umfassendere Reform ist vom
Dualismus BIOTELIE versus Parlamente—Regierung zu erwarten. Endlose Debatten
insbesondere auf der Dachebene des Grundwerte-Parlaments könnten dort vermieden
werden, wo die biotelen Belange (Grundziel der Lebenserhaltung und zugeordnete
Aspekte) eine eindeutige Beurteilung ohne parteipolitische Verfärbung zulassen.
Damit wäre auf der Dachebene ein stückweit die personelle Spezialisierung
durchbrochen; da bei biotelen Gutachter grundsätzlich alle Fachbereiche
angesprochen werden und "Mitsprache" haben. (Selten wird ein unabhängiger
bioteler Gutachter wegen der Konsequenz seines Ausschlusses — in eindeutigen Fällen
oder bei wiederholter Prozeßblockade— es wagen, eine Urteilsübereinstimmung
durch willentlich einseitige Auslegung etwa von Aspekten zu verhindern.) Wann droht Teufelskreis? Johannes Heinrichs empfiehlt —
bei AUSTAUSCH im Kreislauf zwischen den sich differenzierenden Systemebenen
Die Autorität und höheren Weihen empfängt dieser Personenkreis durch die
Benennung zum Höchsten Gericht; der Nachteil ist, daß dieses
Bundesverfassungsgericht eine Ansammlung von Juristen mit ihrer fiktiven
Denkweise darstellt. Juristen haben aber auch sonst in der Politik (einschließlich
der Parlamente) mit ihrem formal-fiktiven Denken überdimensionalen Einfluß.
Da auch noch eine große Anzahl ethischer Entscheidungen vor dem Hintergrund
ungeklärter Sachverhalte von Parlament und Regierung entschieden werden müssen,
bleibt der Versuch einer Verbesserung der Entscheidungsqualität durch ein
Spezialparlament und durch Spezialbehörden auch unter biotel-politischen
Mitwirkungsverhältnissen zu begrüßen. Auch ein qualitativ-elitäres Parlament
ist schließlich wünschenswert: d. h. die Wahl der Abgeordneten aus einem Pool
wirklich sachkundiger Bewerber.
Nur durch Differenzierung der Systemebenen ist Integration, gemeinsame Freiheit, unter den modernen Bedingungen von individueller Freiheit möglich.
Wir brauchen jeweils fachkompetente, unabhängig voneinander gewählte Parlamente und Exekutivorgane für jede Systemebene: ein Wirtschaftsparlament, diesem übergeordnet (rahmensetzend, nicht etwa planwirtschaftend) das im engeren Sinn politische Parlament, diesem durch Rahmenkompetenzen übergeordnet ein Kulturparlament sowie eine diesem nochmals übergeordnete Grundwerteversammlung...
Meine Skepsis entspringt den doch so offenkundigen Schwächen und Defiziten der Parlaments- und Gremienentscheidungen; es wird sich zeigen, wie J. Heinrichs die theoretischen Möglichkeiten einer unabhängig urteilenden biotelen Gutachteninstanz einschätzt; ob er einen Modellversuch zumindest befürwortet und unterstützt. (Was er erfreulicher- und aufgeschlos
senerweise tat und wofür ich ihm meinen Dank ausspreche.) Es würde aus meiner Sicht heraus auch nach der Viergliederung weiterhin die Gefahr, ja Wahrscheinlichkeit bestehen, daß die Wirtschaft das Ruder des Staatsschiffes hält, wie sie ihren Einfluß heute bereits auf Parlamente und Parteien auch ohne gesetzliche Grundlage ausübt: "wer zahlt, schafft an"; denn käuflich sind sie (fast) alle. Mir scheint eine Erhöhung der Kompetenzstreitigkeiten zwischen den Repräsentanten der vier Ebenen fast unausweichlich; wobei nicht nur sachliche Differenzen, sondern Ehrgeiz und Neid eine beträchtliche Rolle spielen werden. Denn die hierarchische Anordnung der Ebenen und die damit verbundene Restauration des Korporationsdenkens provoziert, was vermieden werden kann, wenn im biotelen Gutachtenprozeß Entscheidungen nach Urteilsabgabe auf allen Ebenen anonym und quasi rechnerisch erfolgen.Der unschätzbare Vorteil des biotel-parlamentarischen Dualismus wäre die klare Kompetenzverteilung: wo unter basisdemokratischer Legitimierung direkt durch das Volk die biotelen Gutachter zur Übereinstimmung kommen, da werden diese Urteile dank höchster bioteler Sanktionsgewalt ohne weitere Diskussionen auch durchgesetzt. Parlament und Regierung müssen sich um sachlich erhebliche Begründungen für biotele Gesetzesneuabfassungen bemühen, wenn sie ein geltendes bioteles Gesetz abschaffen oder verändern wollen. Sie haben, so gesehen, dem biotelen Kontrollkörper gegenüber keine höheren Antragsrechte wie jeder Einzelbürger auch. "Jeder Bürger ein potentieller Gesetzgeber", dies bedeutet eine bisher noch nie dagewesene Befreiung der Schöpferkraft des Individuums von den meist unüberwindlichen und erstickenden Feldkräften des jeden Einzelnen umgebenden Gruppenegoismus. Die gewählten Repräsentanten der Parlaments- und Regierungsgewalten wiederum haben alle Veranlassung, bei ihrer zweistöckigen Gesetzgebung, Regierungs- und Verwaltungstätigkeit * die lebenstragenden Aspekte zu berücksichtigen, um nicht vom Kontrollkörper vor aller Öffentlichkeit zensiert und gemaßregelt zu werden.
*Ich rezipiere hier brav die Vierteilungsskala des Johannes Heinrich, d. h. ich bediene mich ihrer.
...Silvio Gesells Einsichten über die kapitalistische Geldwirtschaft, in zeitgemäßer Form und mit aktuellen statistischen Daten präsentiert etwa bei Helmut Creutz, sind so einleuchtend, daß man sich fragt, warum sie nicht zum Wohle aller (außer der wenigen Überprivilegierten) verwirklicht werden. Es kann nicht an den hier und da diskutablen Einzelheiten der Währungstechnik liegen....
Die sachlichen Argumente müssen sprechen. Ersetzt man sie durch Personenkult, kommen mit Recht auch die Defizite in Silvio Gesells Schriften zur Sprache. So hat sich Gesell in seiner Schrift >Der abgebaute Staat< (1927) meines Erachtens nicht als großer Gesellschaftsdenker ausgewiesen, weil gerade darin ein Ökonomismus zum Ausdruck kommt: Es genüge die Bereinigung des Geld- und Wirtschaftssystems. Den Rest, die rechtlich-politische Sphäre, kann im Grunde das >Faustrecht< besorgen....
Auch J. Heinrichs gibt keine Rezepte gegen den Personenkult und gegen die Cliquenwirtschaft. Erst BIOTELIE versucht eine Antwort auf die Frage nach der Heranbildung von Eliten (unter sachlichen Gesichtspunkten) zu erteilen, in so beschränktem Umfang dies auch möglich ist.
Zur weltanschaulichen Grundwerte-Ebene
Staatskirchenartige Privilegien bilden das Gegenteil von demokratischer Regelung der religiös-ethischen Grundwerte. Gemeint ist nicht etwa eine mehrheitliche Abstimmung über religiöse Wahrheitsfragen, sondern die Bildung eines demokratischen Konsenses über das, was an gemeinsamen Grundwerten des Gemeinwesens — bei religiös-weltanschaulichem Pluralismus — von der großen Mehrheit anerkannt werden kann...
Basisdemokratische Abstimmungen, wie die Linken sie fordern, sind höchst problematisch, insbesondere unter unkontrollierter "Presse- und Medienfreiheit"; das amerikanische Volk hat eben (2003) mit großer Mehrheit den Angriffskrieg gegen den Irak gutgeheißen, Adolf Hitler kam demokratisch zur Macht! Auch der "Diskurs", wie er zur Zeit besondern in Bioethik-Fragen gepflegt wird, scheint kein allzu taugliches Instrument für subjektiv zufriedenstellende und zugleich lebenstragenden Regelungen zu sein.
Umwelt als sittliche Frage
In der ganzen ökologischen Frage, nicht allein einer materiellen Überlebensfrage der Menschheit, sondern einer Frage ihres sittlichen Selbstrespektes, verbinden sich religiös fundierte Letztwerte und Grundwerte des Gemeinwesens unmittelbar mit wirtschaftlichen Fragen, ebenso wie bei dem erwähnten Recht auf Arbeit. Da es sich um Grundwerte handelt, ist jedoch keineswegs die Wirtschaftspolitik allein dafür zuständig. Diese hätte vielmehr die bindenden Vorgaben des Grundwerte-Parlaments zu realisieren. Dann käme die Diskussion auf den Tisch, ob und mit welcher Wirtschaftsordnung solche Grundrechte realisierbar sind.
BIOTELIE bietet unter einer
einzigen Zielsetzung, nämlich der dynamischen Stabilität oder Lebenserhaltung,
einen weiteren Grundwerte-Katalog in Unterordnung als Aspekte im Hinblick auf
dieses Zentralziel. Daß die Subjektivität unter dem Aspekt der SPONTANEITÄT
berücksichtigt wird, könnte natürlich als systemtheoretische Schwäche
ausgelegt werden; der Aspekt der GEGENSEITIGKEIT hat ebenfalls nicht nur
subjektive Bezüge.
Die Abstimmungsinstanz oder das Vetorecht der Betroffenen gegen biotele
Gesetzesvorlagen wird mit einem Selbstschädigungsrecht ("Rücktrittsrecht")
begründet, dem vor allem auch der Schutz der SPONTANEITÄT des Lebens zugrunde
liegt. Damit kann das biotele System der herrschenden (wissenschaftlich
zweifelhaften) Doktrin von der Volkssouveränität und Mehrheitsentscheidung
praktisch in vollem Umfange Rechnung tragen, ohne sich geistig-ideologisch zu
unterwerfen.
Geht man wirklich von einem
"Grundrecht auf Arbeit" aus, so läßt sich der Naturschutz unschwer
damit aushebeln, wie ja vielerorts heute bereits erkennbar. Auch Diskussionen
aller vier Sparten würden die hier aufgegebenen Widersprüche nicht aus der
Welt schaffen können.
BIOTELIE strebt jedoch die AUTARKIE an, die Selbstständigkeit aller Menschen
auch auf wirtschaftlichem Gebiet und kann dies Teilziel auch durch
Lebensarbeitszeitverkürzungen ansteuern, und dies sogar obligatorisch, um
Arbeitslosigkeit und weiterer Naturzerstörung Einhalt zu gebieten. (In einem
Grundrechtediskurs würde das Argument lebenslangen Rechtes auf Arbeit einer
derartigen für das Ganze fruchtbaren Lösung entgegenstehen.) Bei der starken
erzieherischen Vorprägung der zuständigen Berufe im marxistischen Sinne käme
es um die geeignete Wirtschaftsform zu endlosen und unfruchtbaren Debatten im
"Grundwerte-Parlament". Es sitzen doch noch viele der alten Cliquen in
den Startlöchern, um endlich den "wahren Sozialismus mit menschlichem
Antlitz" zu errichten und wieder von oben herab den "verbindlichen
Rahmen" festzulegen. Es ist doch immerhin bemerkenswert, wie wenig den
Kommunisten früher wie heute daran gelegen ist, Mißstände im kapitalistischen
System zu bekämpfen; insbesondere haben so ziemlich alle Personen in den höheren
Rängen offensichtlich kein ernsthaftes Interesse an einer wirkungsvollen
Kriminalitätseindämmung. Der Wunsch nach Eliten
Statt effektiver Durchsetzung konsensfähiger Grundwerte ergeht man sich heute in einem florierenden ideologischen Ethik-Boom: in Individual-Ethik für alle Lebenslagen und Berufsrollen: Dem einzelnen wird appellierend angelastet, was gesamtgesellschaftlich-strukturell nicht geleistet wird. Das Natur und soziale Gerechtigkeit verheerende Finanzsystem bildet nur ein Hauptbeispiel für diese >ethische< Ablenkungs-Ideologie.
Es wird geflissentlich übersehen, daß der gegenwärtige Kapitalismus ein Religionsersatz, ja eine Pseudo-Religion darstellt, gegen deren systemische Allgegenwart die ethischen Ermahnungen und Verhaltensregeln für die einzelnen nicht allein machtlos sind, sondern Ablenkungsfunktion haben...
Die Tendenz zu Spezialethiken kann nicht
ausgleichen, was an einer übergreifenden allgemeinen Ethik verloren gegangen
ist, die durch Spezialethiken ja höchstens ergänzt werden kann, indem solche
Fragen des Verhaltens und Handelns und deren Folgen behandelt werden, welche
sich fachspezifisch, also Spezialisten stellen. Wer dabei die Unterrichtspläne
für die juristische Ausbildung und die studentischen Aktivitäten in deren
Vorfeld beobachtet, der wird im Zuge des geltenden Rechtspositivismus, wonach
das verpflichtendes Recht ist, was der Gesetzgeber jeweils anordnet, eine
"juristische Ethik" weitgehend vermissen. Die Naturrechtslehre hatte
nach dem Zusammenbruch des "Führerstaates" leider nur eine
schwache Wiedergeburt erlebt und verflüchtigte sich schließlich in eine
demokratisch-diskursgebundene Menschenrechtsdebatte. Reste der Naturrechtlehren,
die Jahrtausende über die besten Köpfe des Abendlandes beschäftigt
hatte, begegnen uns gerade noch im Völkerrecht. Die Reformen des bürgerlichen
und Strafgesetzbuches in den 90er Jahren hierzulande zeichnen sich gerade durch
eine "Modernisierung" aus, welche das Recht von den überkommenen
und angeblich überholten Relikten der religiös gestützten Sittlichkeit und
der Moral reinigen sollen.
Dies geschieht gleichzeitig mit dem Erstarken der muslimischen Minderheit in
diesem Land, die ihrer aus der Heimat mit gebrachten Religion unter Einheit von
Glaubenslehre und Rechtsnormen festhalten und das (nur in ihren Augen?)
unsittliche Verhalten der (noch-)Gastgeber mißbilligen und verachten. Die
Spannungen verschärfen sich noch durch die weiterhin vom Staat geförderten
Aktivitäten rückwärts gewandter atheistisch-marxistischer Kreise, die ihre
Propaganda in — vermutlich vergeblicher — Hoffnung auf neue Führungsmacht
ihrer Cliquen auf das unübersehbare Versagen der Rechtsstaatlichkeit im
Kapitalismus unter dem parlamentarischen System stützen können. Da die Stärke
der Sozialismus gänzlich auf der negativen Kritik am kapital
BIOTELIE ist ein Anruf dahingehend, die Herausforderungen und Probleme unserer Zeit mit traditionell bewährten Werkzeugen, die im biotelen Ethikraster vereinigt sind, unter Nutzung der mit der
Informationstechnik (IT) neu entwickelten Möglichkeiten der Machtkontrolle anzugehen.>Freiheit des Geisteslebens< auf der kulturellen Ebene
Andere Grundwerte rechtlich verbindlich zu setzen, hätte zunächst >nur< kulturelle Folgen, zum Beispiel das Verbot unnötiger Gewaltdarstellungen in den öffentlichen Medien, auf internationaler Ebene die effektive Unterbindung von Kinderpornographie im Internet sowie auf nationaler Ebene die Durchsetzung effektiver Freiheit der Wissenschaft von konfessioneller, politischer und wirtschaftlicher Bevormundung, jedenfalls in ihrer nicht transparenten, unkontrollierbaren Form. Dies betrifft bereits die kulturelle Ebene sowie die Kompetenz eines von den anderen Ebenen, besonders von der Machtpolitik und von wirtschaftlichen Einflußnahmen freien Kulturparlamentes....
Der biotele Kontrollkörper kann nur über klare Sachverhalte entscheiden; frei von Beeinflussung sind die Gutachter im praktisch-möglichen Umfang. Ob man mit dem Verbot von Gewaltdarstellungen (etwa Computer-Kampfspiele) weiter kommt, müßte experimentell geklärt werden (was wegen der kulturellen Unterschiede regional gestuft erfolgen müßte). Was bieten wir unserer Jugend zum Austoben ihre Aggressionen an, etwa Arbeit? Sachlich kann über Kultur nur nach deren Funktion für die Lebenserhaltung entschieden werden; daneben steht die ästhetische und weit aus subjektivere, ja willkürliche — und nur so mit Lust gewählte — Dimension, in welche die Behörden (ausgenommen bei nachgewiesen schädlichen Auswüchsen) nur schlecht und fragwürdig eingreifen können. Dabei bleiben Vergnügen und Lust als Gegengewicht unseres Wissens um Ende und Tod doch bedeutende lebenserhaltende Elemente.
Der moderne Staat muß wesentlich auch Kulturstaat sein. Das hat mit einer Verplanung des frei-gesellschaftlichen Kulturlebens nichts zu tun, viel weniger als unter den derzeitigen Bedingungen der wirtschaftlich und machtpolitisch dominierten Kultursteuerung. Kultur ist nicht nur in den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, sondern bis weit ins Schul- und sogar Wissenschaftssystem hinein vom Proporz der Konfessionen sowie der universal zuständigen Parteien und ihren scheinbar universal gebildeten und kompetenten (unter machtpolitischem Gesichtspunkt gewählten) Abgeordneten abhängig.
Kulturparlament ist nötig
Die öffentliche Verantwortung des wissenschaftlichen und pädagogischen Systems soll keineswegs geleugnet werden. Gefordert werden muß vielmehr eine spezifisch kulturpolitische Beauftragung von dafür kompetenten Abgeordneten, die somit auch eigene Verantwortung vor dem Wähler haben. Die Riesensummen, die von Bund und Ländern (deren Kulturhoheit nur ein schwacher Abglanz der hier geforderten Ausdifferenzierung des kulturellen Bereichs darstellt, weil die Länderparlamente ebenso undifferenziert politische Versammlungen bilden wie der Bundestag!) liefern nur die eine Argumentationsschiene für die Notwendigkeit demokratischer Transparenz. Die andere besteht in der notwendigen qualitativen Unabhängigkeit des wissenschaftlichen, pädagogischen und publizistischen Prozesses.
Der Kritiker (oder Nörgler?) kann hier auf die Schwierigkeit verweisen, über die Qualität von Kunst zu urteilen. Für das Schulwesen und die Wissenschaft kann BIOTELIE Maßstäbe setzen: die Schule hat auf Beruf und Leben vorzubereiten; wobei die Ausfüllung der Wirtschaftsaufgaben, die AUTARKIE (im AUSTAUSCH auf GEGENSEITIGKEIT oder die Bewährung am Arbeitsmarkt) im Vordergrund steht, das übergreifende, lebenslange Bildungs- und Lernprogramm aber zielt auf AUTONOMIE (Selbstgesetzgebung und Selbstentfaltung der Persönlichkeit) sowie SUBSIDIARITÄT (gelebte Solidarität oder Sozialität), um hier nur die wichtigsten biotelen Aspekte herauszugreifen.
Ohne >Freiheit des Geisteslebens<, wie sie von der anthroposophischen >Dreigliederungsbewegung< seit über 70 Jahren gefordert wird (wenngleich nicht mit einem gesamtsystemischen, institutionell wirksamen Konzept und ohne die nochmals für eine weltanschaulich pluralistische Gesellschaft unerläßliche Unterscheidung von religiöser Weltanschauung und Kultur, von religiösen Letztwerten und kulturellen Werten), ist keine befriedigende Weiterentwicklung der Demokratie möglich. Über die unsachgemäße Vermachtung von Wissenschaft und Schule und deren verheerende Folgen für die Bewußtseinsrevolution der Menschen wäre vieles zu berichten.
Staatliche Beaufsichtigung des Schulwesens macht nur guten Sinn, wenn es der Kulturstaat als solcher ist, gestützt auf ein unabhängiges Kulturparlament, das diese Aufsicht ausübt, indem es gerade die freien gesellschaftlichen Kräfte schützt....
Die staatliche Schulaufsicht hat besonders vor parteipolitischer Indoktrination zu schützen; die gesellschaftliche Kontrolle dürfte die Elternschaft am besten ausüben. Eine leider notwendige Erziehung der Elternschaft steht vielerorts noch auf einem weithin unbeschriebenen Blatt. BIOTELIE darf in Schulen nicht fachgeschlossen "gelehrt" werden; BIOTELIE soll einmal selbstverständlich werden, weil erlebt.
Politik im weiteren und engeren Sinne
Dabei ist ein weiter Politik-Begriff von der politischen Ebene im engeren Sinn zu unterscheiden. In weiterer Bedeutung umfaßt das Politische alle Kanalisierung von Macht (möglichst) durch Recht, und da ein moderner Staat primär im Recht begründet ist (der Begriff des Rechtsstaats, im Unterschied zum traditionellen, religiös begründeten, theokratischen Staat >von Gottes Gnaden<), umfaßt also die mehr oder weniger rechtliche Gemeinwesenorganisation alle vier Ebenen. In der engeren Bedeutung bildet die Politik jedoch nur eine, nämlich die strategisch-machtmäßige Organisationsebene des Gemeinwesens, das zweite Subsystem des Ganzen.
Heutige Allround-Politiker müssen sich an den Gedanken gewöhnen, daß sie zwar das Ganze des (kommunalen, staatlichen bzw. überstaatlichen) Gemeinwesens zu organisieren haben, jedoch so, daß sie die anderen Ebenen in ihrer Eigengesetzlichkeit freisetzen müßten...
Damit ist die Alternative zur Herrschaft der Wirtschaft (im Kapitalismus), nämlich die politische Herrschaft auch über die Wirtschaft (im Sozialismus) und damit die Gefahr der Diktatur noch nicht überzeugend und endgültig aus der Welt geschafft, nur allzu viele "Ehemalige" und auch von diesen verführte Jugendliche träumen vom irdischen Gemeinschaftsparadies eines zur Gutwilligkeit umerzogenen Menschengeschlechts. Der PLURALISMUS politischer Entscheidung kann sich auch verzetteln und totlaufen und das System demokratischer Gewaltenteilung in Mißkredit und die privaten Freiheitsräume in Gefahr bringen.
Politiker sollen nicht über alles bestimmen
Solange es die spezifischen Wirtschaftspolitiker, Kulturpolitiker, Grundwertepolitiker noch nicht in ihren eigenen verfassungsmäßigen Rollen gibt, sind wir auf die Mitwirkung der bisherigen >politischen< Allround-Politiker der Parteien angewiesen. Künftige >politische Politiker< werden sich nur mit innerer und äußerer Sicherheitspolitik, Territorialfragen, Außenpolitik, Verkehrspolitik usw., also mit der Gemeinwesenorganisation im engeren, machtbezogenen Sinn, zu befassen haben.
Viele dieser Frage stehen unter kulturellen Vorgaben und müssen sachgerecht als solche vom Kulturparlament diskutiert werden...
Im biotelen System würde sich manche "Entscheidung" auf die Fachwelt verlagern und zunehmend die Nationalgrenzen überschreitend erfolgen. Denn wo die Massenmedien nicht unmittelbar und direkt gegen den wissenschaftlichen Konsens Stimmung machen dürften, da dürften vernünftige Sachentscheidungen auch durch von gewissen Einschränkungen Betroffene gar nicht selten mitgetragen werden. "Gemeinwesensorganisation" setzt die Befassung mit dem Gemeinwohl voraus, also auch mit einer Demokratiereform, welche die Wählerwünsche am Wahltag nicht als dominierenden Maßstab einer konkurrienden Parteiendemokratie toleriert, ohne einen Ausgleich in Richtung langfristiger Gemeinwohlorientierung vorzusehen. Und letztere und damit die viel geforderte Partizipation (Teilhabe) der Bürger würde durch deren Vetorecht gegenüber biotelen Einzelgesetzen wesentlich gestärkt.
Die Viergliederung als erweiterte Gewaltenteilung
Es handelt sich um nichts Geringeres als um ein erweitertes Konzept von Gewaltenteilung. Die traditionelle, leider in unserer Verfassungswirklichkeit auch sehr verwässerte, geschweige denn über den Bewußtseinsstand der Französischen Revolution hinaus weitergedachte Gewaltenteilung, umfaßt, je nach der Stellung der Amtsmacht zu den Gesetzen, in reflexionslogischer Ordnung, d. h. neuer Begründung:
1. die Verwaltungs-Exekutive, die bestehende Gesetze bloß anzuwenden hat;
sie ist evidenterweise von der folgenden Exekutive unterschieden;
2. die politische Exekutive, die Entscheidungsvollmacht im Rahmen der Gesetze
hat;
3. die Legislative, die über Gesetze berät und sie in Kraft setzt;
4. die Judikative, die über den Gesetzgebungsvorgang und die korrekte Anwendung
der Gesetze zu wachen hat.
Diese traditionellen Gewalten gehören alle der politischen Ebene im engeren Sinne des Machtsystems an. Die Viergliederung beinhaltet eine wesentlich erweiterte Gewaltenteilung, insofern die klassischen vier (nicht bloß drei!) Gewalten sich vervierfachen im wirtschaftlichen, politischen, kulturellen und Grundwerte-Staat. Auf jeder dieser Ebenen sind Verwaltung, politische Exekutive, Parlament und Judikative im Sinne der Rechts- und Gesetzgebungsüberwachung zu unterscheiden. (Die routinemäßige Rechtsanwendung, einschließlich die der niederen Gerichte, gehört der Verwaltungs-Exekutive an.)
Wären damit nicht wieder alle Systemebenen unter (partei)politischer Kontrolle? Wie findet man den Konsens für die Aufteilung der doch immer beschränkten Wirtschaftsmittel unter die vier verschiedenen Ebenen?
Auf jeder dieser Ebenen gibt es ferner den Unterschied zwischen staatlichem Amtshandeln und frei-gesellschaftlichem Handeln. Der funktionale Zusammenhang der Systemebenen ist sehr einfach durch die Reflexions-Hierarchie gewährleistet. Diese wird von selbst durch eine zirkuläre Rückkoppelung ergänzt, insofern die übergeordneten Ebenen keine Rahmenbedingungen setzen werden, die nicht realisierbar sind.
Die BIOTELIE könnte das Instrument der "Reflexionshierarchie" in "zirkulärer Rückkoppelung" sein.
Für den Fall, daß es Streit zwischen den Instanzen gibt, sind mehrere Lesungen sowie Schlichtungsverfahren vorzusehen. Der judikativen Kontrolle der Gesetzgebungsvorgänge käme sicher eine erhöhte Bedeutung zu.
Zu befürchten wäre, daß die Entscheidungsprozesse sich noch weiter verzögern würden. Das Modell oder Experiment der Trennung der Exekutive in eine solche der Verwaltung und Politikgestaltung wäre zu schaffen und nach seiner Bewährung zu beurteilen.
Über ein Ding wird viel geplaudert,
Viel beraten und lange gezaudert,
Und endlich gibt ein böses Muß
Der Sache widrig den Beschluß
In der BIOTELIE sind auch richterliche Funktionen durch Gutachtenverfahren nicht ausgeschlossen, sogenannte Einzelfallenscheidungen, die in gewissem Umfange rechtssetzende Wirkung haben können. Die Gewaltenteilung ist dadurch gewährleistet, daß für jedes Urteil Fachleute nach Zufallswahl herangezogen werden, Leute, die sich gegenseitig nicht kennen und völlig unabhängig urteilen. (Auch solches Vorgehen müßte sich erst im Modell oder Experiment bewähren.) Rückkopplung darf nicht — wie bei Kommissionen und Gremien fast unvermeidbar — in Art und Umfang von Willkürentscheidungen abhängig sein
; (eine gewisse Willkür kann sich allein schon aus der zufälligen Gremienzusammensetzung ergeben.) Als "judikative Kontrolle" der Gesetzgebung müßte jedes Gesetz und jede Verordnung die biotele Begutachtung auf naturrechtlicher Basis überstehen.Mehr Demokratie durch direkte Demokratie?
Es gibt heute mehrere Organisationen, die sich für >Mehr Demokratie< im Sinne der Formen direkter Demokratie in unserem Gemeinwesen einsetzen. Angesichts des ungeheuren, von den Berufspolitikern bisher selten und nicht einmal bei der (beschämend dürftigen) Verfassungsrevision nach der Wiedervereinigung anerkannten Bedarfs an Weiterentwicklung unserer Demokratie kommt dieser Bewegung für mehr direkte Demokratie in Form von Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksentscheiden große Bedeutung zu. Denn wahrscheinlich können wir nur auf dem Wege direkt demokratischer Abstimmungen die notwendige Weiterentwicklung unserer Verfassung und unserer Institutionen in Richtung Viergliederung wie überhaupt erreichen.
Ich teile diesen Optimismus nicht, da bisher die Organisationen für direkte Demokratie nicht daran interessiert zu sein scheinen, in eine Gemeinwohlüberprüfung einzutreten. Auch sie werden Einzel- und Gruppeninteressen unterliegen bei Gefahr, die Verantwortlichkeit der Politiker weiter zu relativieren und zu schwächen. Initiatoren direktdemokratischer Politik setzen verstärkt auf egoistisch-emotionale Themen und Motivierungen, ja sie müssen dies tun, um "durchschlagenden" Erfolg zu haben. Sachlicher Überlegung entsprungene Vernunft kann sich direktdemokratisch kaum durchsetzen
; man darf froh sein, wo sie nicht durch direktdemokratisches Veto verhindert wird.Parteien als Machtblöcke
Denn leider haben sich die Parteien, gestützt auf die 5%-Klausel, noch mehr aber auf das undifferenzierte, gedankenlose Politikverständnis, zu unerträglichen, am Viergliederungspostulat gemessen, >vorsintflutlich< undifferenzierten Machtblöcken entwickelt, die jede Sachlichkeit in der Diskussion der öffentlichen Angelegenheiten vom Prinzip her unterbinden. Das Prinzip der Viergliederung ist Sachlichkeit, das der Allround-Parteien undifferenzierte Macht und damit Unsachlichkeit.
Um mehr Sachlichkeit in die Politik zu tragen muß an dem Übergewicht des Personenkultes gerüttelt werden, wie er am deutlichsten in Wahlkampfzeiten zum Ausdruck kommt. Auf das nächste Wahlergebnis ist aber jede parlamentarisch-demokratische Politik zwangsläufig ausgerichtet. Ich bezweifle, daß die Abtrennung oder Spezialisierung auf vier Parlamentsebenen hier einen Wandel schaffen kann. wir benötigen eine zusätzliche, d. h. ergänzende langzeitpolitische Instanz, welche in sich auf Sachlichkeit hin konstruiert ist. Das Prinzip der Viergliederung mag — von seinem Schöpfer her gedacht — Sachlichkeit sein; in der Ausführung dieser Idee ist aber diese Sachlichkeit nicht gesichert. Beim biotelen Kontrollkörper sind Zielvorgabe und Verfahrensweisen untrennbar miteinander verbunden, ja ineinander verflochten.
Wir brauchen also außerparteiliche Bewegungen, und zumal die Bewegung für direkte Demokratie unterläuft die scheinbar verfassungsgemäßen Privilegien der Parteien. Auf der anderen Seite reicht aber der bloß quantitative Gesichtspunkt, der bei Volksabstimmungen zum Zuge kommt, nicht aus. Bekannt sind die angeblichen oder wirklichen Gefahren, die von einer bloß quantitativen Abbildung des Mehrheitswillens ausgehen (Stichwort Todesstrafe). Demokratie ist möglichst quantitativ umfassende und zugleich qualifizierte Partizipation aller mündigen Bürger an der Gestaltung des Gemeinwesens. Es muß auch eine Qualifizierung der Willensbildung durch das repräsentative Prinzip und die mit ihm möglicherweise verbundene Sachkompetenz gewährleistet sein.
Dies soll BIOTELIE leisten, nicht zuletzt auch durch die Konkurrenz zur "Regierungsgesetzgebung", deren einzelne Gesetze ja auch der biotelen Kontrolle unterliegen: also der Überprüfung auf Dauertauglichkeit. Welche Partei kann sich schon ständig Blamagen vor der Öffentlichkeit erlauben? Es wird noch lange dauern, ehe die große Masse der Bürger geistig derart kompetent und rege sind, daß sie gleichrangig und hoch qualifiziert an der Gesetzgebung und ihrer Auslegung mitwirken könnten. Im biotelen Gutachterverfahren kann jeder Befähigte seine Berufung durch gebührenpflichtige Eingaben erproben und zum Gesetzgeber auch für andere werden. (Kant beschränkte sich mit dem kategorischen Imperativ ja bekanntlich auf die Selbstgesetzgebung als Maßstab der
sittlichen Freiheit.) In Verbindung mit dem Vetorecht der von einem biotelen Gesetz mutmaßlich Betroffenen wird damit der höchste Grad an demokratischer Selbstbestimmungsmöglichkeit erreicht.Die Chance der Spartendemokratie
Durch die >Spartendemokratie< im Sinne der Viergliederung können Bürgernähe mit Sachkompetenz weitgehend verbunden werden: schlicht durch mehrfache Stimmabgabe für jeden der großen Sachbereiche, die Systemebenen, und die sie jeweils repräsentierenden, für kompetent erachteten und bevorzugten Kandidaten. Dabei ist von untergeordneter Bedeutung, ob diese verschiedenen Abstimmungen am selben Tag oder zeitlich getrennt stattfinden. Das wäre die Chance, die in unseren bestenfalls halbdemokratischen Institutionen derzeit noch nicht bestehende Sach- und Bürgernähe zu gewinnen.
Es wäre, sogar unabhängig von einem zu erwartenden weltweiten Finanzkollaps, auch die Chance, ein anderes, natur- und menschengerechteres Geldsystem, mit parlamentarischen Mitteln durchzusetzen. Ohne demokratische Grundlagenbesinnung hilft uns jedoch ein Börsenkrach sowenig weiter wie die vorangegangenen Weltkriege.
Der erste Schritt von Seiten des biotelen Systems wäre
vermutlich der Ersatz des Bargeldes durch Chipgeld und die Verpflichtung der
Staatsbanken zur Währungshoheit mit dem Ziel eines ungefähren Gleichgewichts
von Geldmenge und Leistungs- und Warenvolumen, verbunden mit besserer Kontrolle
der Kriminalität in allen Bereichen der Politik, Verwaltung und Wirtschaft.
Ein vorsichtiger Einwand gegen die "Chancen der Spartendemokratie" sei
mir hier erlaubt: wer teilt den einzelnen Sparten, dort wo sie verwaltet werden
und nicht selbst ausreichend nachgefragte Leistungen erbringen (können), die
Haushaltsmittel zu? Bleibt etwa Kultur, die diesen Namen verdient, nicht
letztlich doch teilweise ein Zuschußbereich? Vielleicht schaffen es ja die neu
gebildeten und von Fachleuten gelenkten Ausschüsse und Gremien; es könnte sich
aber wieder die übliche "Gruppendynamik" mit Einzel- und
Gruppeninteressen störend bemerkbar machen. Eben (11.
Der vielfache Pfad
Auf dem Wege dahin sollten Freiwirtschaftler selbstverständlich ihr besonderes Anliegen vertreten, jedoch nicht mit einer der Sache schadenden Exklusivität, als ob jedes andere (wenn auch konvergierende) Reformanliegen daneben verschwindend unwichtig wäre....
Die Macht dieser Gruppen sollte auch nicht überschätzt werden, zumal die derzeit (medien-)mächtigste, zugleich die theoretisch (am Wahrheitsgehalt gemessen) problematischste und intoleranteste das sozialistische Lager darstellt. Sie bauen überwiegend lediglich auf Emotionen, Neid und Wunschdenken. Dementsprechend melden die
antifaschistische-nachrichten im Internet /2002/0630 unter der Überschrift >Rechter Gast bei Friedensbewegung< Weddersleben/Quedlinburg. Die in Nürnberg verlegte Zeitschrift >HUMANWIRTSCHAFT<, früher >Der Dritte Weg<, kündigt in ihrer neuesten Ausgabe für den 27./28. April ein Seminar der Friedensbewegung unter dem Titel >Das Volk ist der Souverän< in Weddersleben bei Quedlinburg an. Neben bekannten Referenten aus den verschiedenen Spektren der Friedensbewegung findet sich dort auch ein Prof. Dr. Johannes Heinrichs. Heinrichs ist >Sozialökologe< und an der Berliner Humboldt-Universität tätig.
Nach bewährtem Muster wird
dann J. Heinrichs in eine Liste von Publizistik-Aktivitäten oder
Veranstaltungs-Teilnahmen in die Nähe angeblich faschistischer Persönlichkeiten
gerückt, ohne je in eine Sachdebatte einzutreten. Ihr >Motto lautet eben:
"Sage mir, mit wem du gehst" (oder auch nur redest!) "und ich
sage dir, wer du bist!"
Mich selbst hat eine Weltbürgergruppe auf meine
Bewerbung hin zurückgewiesen, weil ich ihr nicht ins Profil passe.
STIMME DER WISSENSCHAFT will ein Schritt in die Richtung werden, möglichst auch
Einzelinitiativen mit konkreten Verbesserungsvorschlägen sachlich zu überprüfen
und Gesinnungsfragen und Gruppenzugehörigkeiten dabei zunächst einmal zurückzustellen.
BIOTELIE ist auch eine Veranstaltung zur Befreiung der individuellen Schöpferkraft
im Sinne des Aspektes der AUTONOMIE, also ein Befreiungswerk für das Individuum
und für Individualität.
Fortsetzung mit Johannes Heinrichs
Ziel: qualitative Erneuerung
Es gilt, sich zu verbünden mit all den Gruppen, die auf verschiedenen Wegen eine durchdachte und realistische, qualitative Erneuerung unserer demokratischen Gemeinwesen anzielen: sei es von einem spirituell und ökologischen Denken her, sei es im Namen der >Freiheit des Geisteslebens< und der >Bildungsfreiheit<, sei es im Sinne neuer Formen von direkter Demokratie.
Alle diese Wege konvergieren und können, ja müssen zum Erfolg führen, während die Exklusivität eines einzigen Weges ins Abseits der Erfolglosigkeit führen muß — weil doch noch nicht erfaßt ist, um welch große Gesamtaufgabe es sich handelt: um den Sprung aus dem Teufelskreis einer gedankenlos ökonomisch dominierten, weil überhaupt gedanklich unterbelichteten Gesellschaft.
Wird nicht heute zu sehr auf das Werk der Gruppen gesetzt? Waren die großen Gesetzgeber der Menschheit nicht meistenteils erleuchtete Einzelne? Eingebunden in den Reflexionskreislauf des Geistes waren diese öfters spät in ihrer Größe erkannten Individuen selbstverständlich alle: in einsamem Ringen fanden sie gültigen Ausdruck, formten sie Paradigmen, Lebens- und Überlebensentwürfe in der schon immer "gedanklich unterbelichteten Gesellschaft". Das biotele Gutachtenverfahren — im Kern schmerzvoll hervorgebracht von einem Todgeweihten in russischer Krieggefangenschaft —, selbstkritisch organisiert in einem Kontrollkörper, soll den Aufstieg in die Eliten der Wissenschaft freihalten, vor der Cliquenbildung bewahren, und die Autorität einer geistigen Aristokratie durch verläßliches Prüfen begründen, über Einzelfallabstimmungen ständig dazu gezwungen, das Verständnis und das Einvernehmen der betroffenen Vielen einzuholen und deshalb zu berücksichtigen. Ein Vorschlagsrecht soll jeder haben, zum Gesetzgeber durchdringen können nur die Befähigten. BIOTELIE ist ein Einschlag (oder Sektor) direkter Demokratie im doppelten Sinne: der einzelne Bürger kann ein (bioteles) Gesetz anregen oder mit der Mehrheit der noch Betroffenen es ablehnen. Bei der Masse der wissenschaftlich wegen Unklarheit der Sachverhalte nicht eindeutig zu entscheidenden Projekte können auf regionaler Ebene die Bürgerinitiativen zum Zuge kommen und zu den Parlamenten und Regierungen in direktdemokratisch Konkurrenz treten. Über Qualität im überregionalen Maßstab hat also die Fachwelt den Urteilsvortritt, ist dabei aber an die Kriterien der biotelen Aspekte, d. h. an die Gesichtspunkte des langfristigen Gemeinwohles gebunden; über örtlich begrenzte Qualitätsfragen verbleibt den betroffenen Bürgern die Entscheidungsmitwirkung auf der Regierungsebene. BIOTELIE ist die Ordnung der Konvergenz aller
politischen AKTIVITÄTEN unter dem zustimmungsbegrenzten Primat und Kontrolle der selbstkritisch-verantwortlich organisierten Wissenschaft. Es ist ein Zusammenspiel von Regelkreisen im Objektiven wie im Subjektiven: politische Kybernetik im Funktionellen, Synthese von Naturrechtlehre und Sozialhygiene im Inhaltlichen. Aufgebaut wird aber immer in kleinen konkreten Schritten anhand von Aktivitäten oder deren Unterbindung, die sich an Einzelheiten der Personen- und Sachzusammenhänge orientieren — stets letztlich gebunden an die Zustimmung, bzw. Duldung der mutmaßlich direkt Betroffenen; wobei auch überregional genügend Raum für Übereinkünfte und Kompromisse in demokratisch-parlamentarischen legitimierten Gremien gelassen wird, weil die biotele Instanz selbst allein und ausschließlich nur in Fällen der wissenschaftlichen Urteilsübereinstimmung in Sachfragen entscheidungs- d. h. vorschlagsfähig ist.Neues Paradigma
Diesen Sprung kann man nicht mit einer selbst ökonomistischen (vom Glauben an die alleinseligmachende Klärung der ökonomischen Basis geleiteten) Grundhaltung vollziehen, sondern allein mit dem Blick aufs Ganze und in der praktischen Annäherung von mehreren Seiten. Das ist das neue Paradigma: Im tatkräftigen Gehen auf unterschiedlichen Pfaden das Bewußtsein eines gemeinsamen Zieles wachzuhalten. Das verleiht wechselseitig Kraft und Mut. Keiner kann alle Pfade gleich intensiv gehen....
Wer müßte da nicht zustimmen, der nicht mit dem noch schnell errafften Geld zufrieden ist? Aber die Frage darf doch, ja sie muß gestellt werden: was ist denn das Ganze? Ist es Gott? Was für ein Gott? Das war aber auch von Seiten eines ehemaligen (?) Mitgliedes der Gesellschaft Jesu offenbar nicht gemeint, denn
J. Heinrichs betont den laizistischen Staat, der die religiöse und Gewissensentscheidung der einzelnen achtet.Ökonomie als Schicksal? lautete die Überschrift.
Ein vom Religiösen als dem Wichtigsten im Leben durchdrungener Mensch oder gar ein religiöser Fundamentalist würde damals wie heute zweifellos geantwortet haben: >Das Schicksal, das ist nur ein Ausdruck für Gottes Vorsehung. Das Wichtigste, auch für die Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten, das ist das Verhältnis der Menschen zu Gott, eben das Religiöse.<
Ein solcher Mensch würde wohl die verlorene Einheit von Religion und Politik, vielleicht unter der heute vielfach zu hörenden Bezeichnung >Werteverlust<, als das Grundübel beklagen. Ein Künstler und Kulturmensch wie Goethe, Bewunderer und zugleich Antipode Napoleons, würde eher sagen >Das für das Schicksal der Allgemeinheit Wichtigste, das ist die Entfaltung einer wahrhaft menschlichen Kultur aufgrund der 'Freiheit des Geisteslebens'< - ein Ausdruck, mit dem Rudolf Steiner nach dem 1. Weltkrieg sein Hauptanliegen gekennzeichnet hat, wobei er allerdings Kultur und Religion kaum unterschied. Beide waren für ihn untrennbare Äußerungen des >Geisteslebens<.
Wem bereite ich Schmerzen, wenn ich mich
für das lebendige Ganze entscheide; darf ich da nicht für alle sprechen?Kontrollkörper in einer Konstitutionellen Demokratie
Hinsichtlich der biotelen Aspekte kann von einer
Rangordnung, einem Oben und Unten, nicht gesprochen werden.
Wenn eine Rangordnung (Hierarchie) angebracht ist, so am ehesten gemäß
nachfolgendem funktionalen Pyramidenschema der Herrschaftsorgane in einer konstitutionellen
Demokratie.
Aber auch auch hierbei sollte bedacht werden, daß der biotele Kontrollkörper als Funktionsorgan keine Zentrale besitzt, sondern sich als System gleichrangiger lokaler transnationaler Büros einmal über die ganze Erde verteilen soll und damit in administrativen Gegensatz zur fortbestehenden und in ihrer Bedeutung verstärkten UNO und deren Organisationen als Vertretung und Organ der Zusammenarbeit der nationalen Regierungen tritt. (Auch hierzu gibt es eine Skizze in Buch 1 Rechtswesen, jetzt im e-book.) Meine Wunschvorstellung bleibt es dennoch, daß das wiederaufgebaute Berliner Stadtschloß in Fortführung guter preußischer Tradition für die Entwicklung der Rechtsstaatlichkeit zu einem lebendigen Treffpunkt und repräsentativen Sitz der biotelen Weltinstitution wird.
Die Funktionspyramide macht deutlich, daß die biotele Kontrollkörpergesetzgebung mit ihren nur partiellen Einwirkungsmöglichkeiten in direktdemokratischer Legitimierung durch die Einzelgesetzabstimmung höher steht als die Parlamente, deren Verfassungen und Regierungen. Letztere aber tragen weiterhin die Hauptlast und werden in ihrer Verantwortlichkeit von der biotelen Gesetzgebung zur Vermeidung grober Fehlentscheidungen hinsichtlich der weiteren Zukunft kontrolliert. Die Verfassungen (des Bundes und der Länder) wurden unterhalb der Parlamente eingezeichnet, da sie ja schließlich von den Parlamenten gestaltet werden und insofern diesen untergeordnet sind.
Die Entwicklung wie auch die mediale Propaganda haben den Begriff des Volkes uns derart fremd werden lassen, daß ich einige Momente zögerte, ob er nicht durch Bürgerschaft zu ersetzen sei. Aber noch sprechen wir ja von Demokratie und nicht von Civikratie; und es zeigt sich noch kein Ersatz für ein staatstragendes Volk, ein Staatsvolk, in seinem Zusammengehörigkeitsgefühl.
Die bildhafte Darstellung soll deutlich machen, daß die Spitze des biotelen Kontrollkörpers über die Abstimmungsinstanz vom Volk getragen und selbstständig über dem vom Volk umfaßten Apparat der Parlamente und Regierungen "schwimmt".
Die kleine Parabel ist das Symbol der BIOTELIE und steht für deren Offenheit gegenüber der (Weiter-)Entwicklung.
Nach biotelem Denken und bioteler Begriffsbildung kann nicht von einer organisierten Weltgesellschaft gesprochen werden, wenn man unter Gesellschaft einen informellen Zusammenschluß von Personen versteht
; denn die Gesellschaft organisiert sich in Staaten und zwar immer formell unter Abschluß von Verträgen und bei Unterwerfung unter Gesetze. Es wäre wenig gewonnen, wenn man alles Staatliche der BIOTELIE zuordnen wollte und die übrig bleibende gewillkürten Gesetze, Verordnungen und Ordnungen der Gesellschaft. Ist doch über das direkte Vetorecht der von biotelen Gesetzen Betroffenen der gesellschaftliche Einfluß auf den biotelen Rechtsstaat gerade ein unmittelbarer und direktdemokratischer; und "gesellschaftlich" steht ja heute für direktdemokratisch und unbürokratisch bei gleichzeitiger Ablehnung der Staatsbürokratie und des "Apparates". Diese Zeitströmung — um nicht zu sagen Zeitlaune — soll eine Absage an den kontrollierten* Funktionärsdienst sein und beinhaltet deshalb eine völlige Auslieferung an die personalisierte Politik, die immer zum gewillkürten Machtmißbrauch und zur Entartung in die Diktatur tendiert. Abstimmungen und Meinungsumfragen unter Kollektiven geraten unter solchen Umständen zur Farce, indem in Regel damit der Wille der herrschenden Clique, oder in der Regel des Führers, legitimiert wird. Funktionär — dem eigentlichen Wortsinn nach — wäre ein Beauftragter, der seine persönlichen Vorlieben und Interessen zugunsten der Erfüllung seiner Aufgabe zurückstellt.*die Art und Weise und Wirksamkeit dieser Kontrolle ist das Wesentliche!
Die Einordnung der Willensentscheidungen unter den Aspekt der AUSLESE erleichtert dessen Akzeptanz
zumindest in der Öffentlichkeit. Entscheidungsschwäche — weithin als ein Übel der der demokratischen Regierungsform erkannt — kann nicht mehr unbegrenzt als ein Offenlassen zugunsten von Freiheit entschuldigt werden. Der Altliberalismus (wie auch der Neoliberalismus) stehen eben darin dem Sozialismus nahe, daß sie das Prinzip der AUSLESE als allgemeines nach außen (oder von ihrer Warte gesehen unten) hin leugnen, um den Konkurrenzkampf im Interesse ihrer Clique auf bestimmte Bereiche zu begrenzen und zu verlagern.Es erscheint also vernünftiger die Staatsführung zwischen biotelem Kontrollkörper auf der einen und Parlament / Regierung auf der anderen aufzuteilen und dies in allen Größenordnungen (auf allen Kooperationsstufen) von den Gemeinden, Provinzen über die Nationalstaaten bis hin zum Weltstaat, wo Parlamente / Regierungen in der UNO zusammengeschlossen sind. In der Kooperation und Konkurrenz zwischen biotelem Weltstaat und UNO — und allen Bürgerzusammenschlüssen darunter — liegt eine Chance für Naturerhaltung und bejahtes, menschenwürdiges Überleben. Denn wo klare Sachentscheidungen im biotelen Sinne nicht möglich sind oder auf Ablehnung stoßen, da können gesellschaftliche Kräfte sich in Parlamenten und Regierungen auf einen gewillkürten Ausgleich einigen, wobei sie nicht von den Bevölkerungsmehrheiten daran gehindert, sondern von solchen höchstens periodisch abgewählt werden können. Eine derart reformierte Demokratie unter konkurrierend-komplementärer Herrschaftsform (bzw. Verfassungen), die mit der BIOTELIE auch die langzeitpolitischen Belange wahrnimmt und trotzdem dem Volks- bzw. Bevölkerungswillen nahe bleibt, könnte zu einem globalen Herrschaftsmodell taugen. Wahrscheinlicher aber ist, daß die verschiedensten Verfassungs- und Herrschaftsmodelle nebeneinander fortbestehen werden, sobald die militärische Konkurrenz bzw. Bedrohung durch eine biotele Weltpolizei, in territorial begrenzt operierenden Blöcken, ausgeschaltet und eine Rechtsstaatlichkeit global und lückenlos vor Tyrannei gesichert bleibt. Der neutestamentarisch gerechtfertigte abendländische Dualismus zwischen Papsttum und Kaiser31 * würde damit modernisiert zurückkehren bzw. restauriert, die noch vorhandenen unzeitgemäßen Reste bereinigt. Eine derartige Demokratie wäre für jede der großen Religionen und Weltanschauungsgruppen tolerierbar: steht doch die biotele Staatsautorität für die Schöpferkraft des Lebens, welche sich der Mensch irgendwie immer in reflexiv-anthropomorpher Betrachtung als persönlichen Willen vorstellt, auch dort wo Religion oder Weltanschauung dies eigentlich untersagen.
* ...So gebet dem Kaiser, was des Kaisers ist und Gott, was Gottes ist.
Ich habe die oben
dargestellte Variante einer Demokratiereform ausgewählt, da die bekannteren
Formen mit weniger geeignet erscheinen, den Namen Reformvorschlag zu verdienen.
Zwar findet die Forderung nach Volksbegehren und Volksentscheiden gerade in
rot-grünen Parlamentskreisen ihre Anhänger; sie ist aber Ausdruck eines
gefährlichen Unverständnisses dafür, was Demokratie der Rechtsstaatlichkeit
schuldig ist. Daß solche Elemente auf Gemeindeebene und innerhalb der
zersplitterten schweizerischen Kantonslandschaft — auch dort oft in Frage
gestellt — funktionieren, ist kein Argument für die Einführung in einem
Flächenstaat. Volksentscheide müssen wegen des notwendigen Stimmensammelns von
Gruppen durchgeführt werden, die in der Regel ihre Eigeninteressen haben und
damit eine Konkurrenz zu den Regierungsorganen werden können: nur eben eine
Konkurrenz
ohne jegliche Verantwortung und bei oft fehlendem Gesamtüberblick über die
anstehende Problemlage. Volksbegehren, ohne die Möglichkeit der Einleitung von
Volksabstimmungen, sind selbstverständlich weniger bedenklich; fragt sich nur,
ob die Parteien nicht auch ohne solche zur Beschäftigung mit Fragen motiviert
werden können, die einen weiteren Wählerkreis betreffen oder betroffen machen.
Einsichtige oder betroffene Einzelbürger besonders mit Langzeitanliegen haben
bei den Organisatoren der direkten Demokratie kaum größere Beachtung zu
erwarten als bei Parlamentsabgeordneten. Vgl. http://sheider.de/dd/tabelle/vereine.htm
Auf
J. Heinrichs Vorschläge für eine Politikerdifferenzierung und Direkte
Demokratie (DD) zurückkommend scheinen beide sich ja darin gerade zu
widersprechen: haben wir fachlich kompetentere Politiker und repräsentative
Institutionen, so könnten vom Gruppenegoismus getragene Bürgerinitiativen eher
störend als aufbauend wirken.
Das einzige nicht zu widerlegende Argument pro DD wäre dies, daß ohne deren
Druck diese Politikerspezialisierung gar nicht in Gang gebracht werden kann. J.
Heinrichs Initiative wäre also konsequenterweise eher eine
Demokratiereformkampagne als eine solche für DD als Dauereinrichtung.
J. Heinrichs beklagt selbst die eingeengte Behandlung und
Problemlösungsansätze der zerstreuten Gruppen für DD und will sie durch ein
Netzwerk zusammenschließen. Aber dabei bleiben die Führungsstrukturen auch
eines solchen doch weiterhin undurchsichtig; mißtrauisch macht mich vor allem,
daß sie sich alle, einzeln und insgesamt, nicht zur Diskussion derselben
bereit erklären. Könnte es sein, daß da Ehrgeiz im Spiel ist und — damit
verbunden — mein unbequemes in Fragestellen eines alleinmaßgeblichen
Führerprinzips?
Die
von J. Heinrichs, zum Leidwesen seiner Kirchenleitung, geforderte Trennung von
Kirche und Staat im Zusammenhang mit dem Vorwurf an Rudolf Steiner, er werfe
Religion und Geisteskultur zusammen, läßt sich schwer zusammen
verteidigen, wenn doch die Bewahrung der Vielfalt der Kulturen, gerade auch der
eigenen christlich-europäischen, eine Aufgabe für das Kulturparlament sein
soll. Es ließe sich diese Trennungsbetonung als ein Votum gegen
"christlich-demokratische" Parteien auslegen oder mißverstehen. Mit
der islamischen Tradition ist diese Forderung ohnehin unverträglich und damit
unter üblicher Fortschreibung des augenblicklichem Politikverständnisses nicht
zukunftsfähig.
Die dauernde Staatsaufgabe der Verteidigung
gegenseitiger Toleranz steht auf einem anderen Blatt.
Eine Trennung zwischen gesetzesauslegender und verordnungsgebender,
rechtsgestaltender Verwaltung ist doch bereits gegeben, und das immer
Umstrittene bleiben doch dabei die gewährten Spielräume. Auf die Stellung und
Rolle der Justiz als der theoretisch "dritten Gewalt wird von J.
Heinrichs
zu
wenig
eingegangen; BIOTELIE unterwirft sie
immerhin einer Nicht-Regierungs-Kontrolle.
Hinsichtlich der Theorie stellt sich die Frage, ob der Rahmen der Reflexionsphilosophie nicht zu weit gespannt wird; ob nicht vieles einfach nur im weiteren Rahmen der Kategorie der Beziehung (Relation) steht. Gegenseitige Beziehung oder gar nur Nachbarschaft oder Kohäsion als Teil einer einzigen Welt muß noch keine der wechselseitigen oder auch nur einseitigen Reflexion sein, welche doch sich dem Begriff der Kommunikation erst annähert. Der Begriff der Reflexion gibt keineswegs einen tragbaren Rahmen für eine demokratische Gesellschafts- und Staatsordnung ab, denn er taugt nicht zur Richtschnur und scheint dem kybernetischen Modell einer dynamischen Stabilität mit biotelen Einzelaspekten unterlegen. Die Kluft zum Materialismus, mit dem sich Marxismus vom Idealismus abkehren wollte, wurde durch die Wissenschaft inzwischen relativiert; weiß man doch inzwischen, daß alle Materie zerfällt, daß selbst ein Proton im Zeitraum von Hunderten von Jahrmillionen zerstrahlt und sich in Energie auflöst. Und geht man auf die Energie als einziges Prinzip zurück, dann wird nicht vorstellbar, wie die Vielfalt der Gestaltung der Welt und insbesondere der Lebensformen sich gegen jede Wahrscheinlichkeit durch Zufall hätte herausbilden können. J. Heinrichs fordert im Vorgriff auf etwa spätere wissenschaftliche Erhärtung die Annahme einer irgendwie gearteten "Lebensenergie" — es wäre so etwas wie die aristotelische Entelechie — als Grundlage zur Aufnahme in sein Netzwerk; ich enthalte mich als Agnostiker solcher Glaubensforderungen zugunsten der Gedankenfreiheit und forder leldiglich gegenseitige Rücksichtsnahme im Verhalten.
Die Bezeichnung "BIOTELIE" drückt diesen Impuls, der von uns auf auf das Leben zugehen soll, sehr deutlich aus; die J. Heinrich' schen Konzeption begünstigt mir zu sehr die Gelegenheit zur Ausflucht, auf das spontane Wirken der Lebenskraft zu vertrauen.
Die
Zeit ist noch nicht reif für ein gemeinsames
Medienprojekt von Reformbewegungen
Die nebenstehenden Projektinfos sind Überlegungen zur Vernetzung von
zukunftsfähigen Reformbewegungen durch Medien - eine gemeinsame
Zeitschriftenbeilage und das Reform-Portal als gemeinsame Internet-Platform.
Keine der von uns angesprochenen Bewegungen und Initiativen hatte an einem
solchem Projekt Interesse.
http://www.reform-portal.de/Downloads/Flyer-Farbe.doc
Schwer einsehbar bleibt, weshalb die ganze marxistisch-geprägte aktuelle Geistesströmung nicht ihre Nähe zum biotelen Denken erkennen kann oder anerkennen will. Jürgen Habermas deutet die kritische moderne Philosophie als einen Reflexionsvorgang, den Karl Marx noch nicht als solchen erkannt habe, der evolutionistisch auf die "Synthesis durch gesellschaftliche Arbeit" gesetzt habe. (a. a. O. S.59,64,62) Der hohe und weltkonstituierende, "produzierende" Rang der Arbeit wurde von Hegel bereits hervorgehoben. Leider drang von Hegel allzu viel Spekulation und deren dialektisches Denkschema in die Moderne ein, verbunden mit dem Taschenspielertrick des "In-sich-Aufgehobenwerdens" von Widersprüchen, mit dem sich schließlich Politiker heute noch aus jeder Verantwortung schleichen. Während die Jugend engstirnig im längst widerlegten sozialistischen Sinne noch heute indoktriniert wird, distanzieren sich unsere heutigen Machthaber von ihren eben auf diese linke Einhämmerung zurückgehenden Jugendtollheiten mit dem Argument, daß man jedem Menschen seine Weiterentwicklung zugestehen und zugute halten müsse. Der Bezug zur unbequemen Wirklichkeit wird als "Verismus" der "Neuen Rechten" angepöbelt; auch die letzten Vergleichsmöglichkeiten sollen über Medienzensur abgeschafft werden. Aber selbst Karl Marx hatte eingeräumt, daß die Menschheitsgeschichte auf einer Naturgeschichte und biologisch-organischen Voraussetzungen aufbaue, für die das von ihm entdeckte Geschichtsgesetz des Klassenkampfes für die Emanzipation des Menschen noch keine Geltung besitz
e. Damit, daß man auch Parteipolitik zur Wissenschaft erklärte, hing sich die repräsentative Demokratie das Mäntelchen einer wissenschaftlich fundierten, akademisch dominierten Politik um. Wohin dabei das auftragsgebundene Sachverständigen-Gutachterwesen verkommen ist, davon sind die Gazetten voll. Kein Wunder, wenn da der Ruf nach Direkter Demokratie immer lauter wird!Kant hat mit Bedacht die "praktische Vernunft", das Gewissen, als Gesetzgebungsinstanz von der theoretischen und gänzlich von der äußeren Erfahrung abhängenden abgetrennt. Selbstgesetzgebung kann beim heutigen Komplexitätsstand von gesellschaftlicher Wirklichkeit allerdings ohne Beistand der Wissenschaften, ohne theoretische Vernunft, nicht mehr gänzlich verantwortet werden.
Dieser Verlegenheit wird, samt der Hilfskonstruktion einer besonderen Kausalität der Vernunft, überflüssig, sobald umgekehrt die praktische Vernunft das Muster für die theoretische abgibt. Dann gehört nämlich das praktische Vernunftinteresse zur Vernunft selber; im Interesse der Selbständigkeit des Ich setzt sich Vernunft in gleichem Maße durch, wie der Akt der Vernunft als solcher Freiheit hervorbringt. Die Selbstreflexion ist Anschauung und Emanzipation, Einsicht und Befreiung aus dogmatischer Abhängigkeit in einem. Der Dogmatismus, den die Vernunft gleichermaßen analytisch wie praktisch auflöst, ist falsches Bewußtsein: Irrtum und unfreie Existenz zumal. Nur das Ich, das sich in intellektueller Anschauung als das sich selbst setzende Subjekt, gewinnt Autonomie. Der Dogmatiker hingegen lebt, weil er die Kraft zur Selbstreflexion nicht aufbringt, in der Zerstreuung als ein abhängiges, von den Objekten bestimmtes und selbst zum Ding gemachtes Subjekt; er führt eine unfreie Existenz, weil er seiner in sich reflektierten Selbsttätigkeit nicht innewird. (a. a. O. S.256)
Die Betonung der "Selbstreflexion" als Kennzeichen der modernen und "befreienden" Wissenschaft darf aber nicht das Ziel des biotelen Aspektes des VERGLEICHENS verdrängen, auf dem gesunde Urteilkraft aufbaut. Unsere Selbstherrlichkeit trifft auf enge Grenzen, welche von Natur und Kultur gesetzt sind. Das Primat der Handlungsorientierung menschlicher Vernunft wurde auch von Kant nicht in Frage gestellt, aber eben auch nicht unser Gebundensein an ein Sein und Geschehen außer uns, in das wir mit unsrer Körperlichkeit mit eingebunden sind. Jürgen Habermas nun stellt sich ja wenigstens
auch der vormarxistischen Tradition und weiß von seiner Abhängigkeit von ihr; in seinem Weiterdrängen hin zur Demokratisierung verfällt er dabei auf die Problemlösungsstrategie im "herrschaftsfreien Diskurs" und will in ihm als Marxist die "Emanzipation des Menschen" retten. Im nachstehenden Zitat geht es um den Wissenschaftsprozeß und -betrieb als Ganzes.Er [Peirce]
hätte bei fortgeführter Analyse darauf stoßen müssen, daß der Boden der
Intersubjektivität, auf dem die Forschenden immer schon stehen, wenn sie über
metatheoretische Fragen einen Konsensus herzustellen versuchen, nicht der Boden
des prinzipiell einsamen zweckrationalen Handelns ist. Gewiß nehmen auch die
Subjekte, die instrumental handeln, repräsentierende Zeichen in Anspruch...
Aber die symbolische Darstellung der Sachverhalte, die unter dem
transzendentalen Gesichtspunkt möglicher technischer Verfügung erkannt werden,
dient, wie wir gezeigt haben, allein der Umformung von Ausdrücken in Prozessen
des Schlußfolgerns. Deduktion, Induktion und Abduktion stellen aber Beziehungen
zwischen Aussagen her, die grundsätzlich monologisch sind. In Schlußfiguren
läßt sich denken, jedoch kein Dialog führen...
Die Kommunikation der Forschenden erfordert aber einen Sprachgebrauch, der nicht
in die Schranken technischer Verfügung über vergegenständlichte Naturprozesse
gebannt ist. Er entfaltet sich aus symbolisch vermittelten Interaktionen
zwischen vergesellschafteten Subjekten, die sich reziprok als unverwechselbare
Individuen erkennen und anerkennen. Dieses kommunikative Handeln ist ein
Bezugssystem, das sich auf den Rahmen instrumentalen Handelns nicht
zurückführen läßt... (a. a. O. S.176)
Während das instrumentale Handeln dem Zwang der äußeren Natur korrespondiert und der Stand der Produktivkräfte das Maß der technischen Verfügung über Gewalten der Natur bestimmt, steht das kommunikative Handeln in Korrespondenz zur Unterdrückung der eignen Natur: der institutionelle Rahmen bestimmt das Maß seiner Repression durch die naturwüchsige Gewalt sozialer Abhängigkeit und politischer Herrschaft. Die Emanzipation von äußerer Naturgewalt verdankt eine Gesellschaft den Arbeitsprozessen, nämlich der Erzeugung technisch verwertbaren Wissens (einschließlich der >Transformation von Naturwissenschaften in Maschinerie<); die Emanzipation vom Zwang der internen Natur gelingt im Maße der Ablösung gewalthabender Institutionen durch eine Organisation des gesellschaftlichen Verkehrs, die einzig an herrschaftsfreie Kommunikation gebunden ist. Das geschieht nicht unmittelbar durch produktive Tätigkeit, sondern durch die revolutionäre Tätigkeit kämpfender Klassen (einschließlich der kritischen Tätigkeit reflektierender Wissenschaften). Beide Kategorien von gesellschaftlicher Praxis zusammengenommen ermöglichen, was Marx, Hegel interpretierend, den Selbsterzeugungsakt der Gattung nennt... (a. a. O. S.71,72)
Sofern wir die Natur unter dem Gesichtspunkt fixieren, wie wir uns ihrer als einer Welt von Erscheinungen unter allgemeinen Gesetzen bemächtigen können, bedarf es der Ausschaltung des erlebenden Subjekts. (a. a. O. S.181)
BIOTELIE
setzt gerade auf den monologisierenden Wissenschaftsprozeß, der sich von den
gemeinsamen Regeln der Logik und von einer gemeinsamen biotelen Zielsetzung
leiten läßt. Die "Ausschaltung des erlebenden Subjekts" ist
keineswegs eine vollständige, sondern dient dem Ausschluß einer Bevorzugung
eigener Interessen, wenn es um die Interessen (auch) anderer geht. Ein Stück
"herrschaftsfreie Kommunikation" soll im biotelen Gutachtenprozeß
unter dem Schutz der Anonymität verwirklicht werden. Mit HYPARCHIE
wird auf allen Ebenen ein Minimum an Gewalt angestrebt; aber der
"gewaltfreie Diskurs" ist eine Utopie, die angesichts der in ihrer
Polemik und in ihrem Unrecht zum Himmel schreienden Vergewaltigung der freien
Meinungsäußerung durch die Linken, die sich stolz als die Repräsentanten der
Mehrheit fühlen, bereits als illusorisch entlarvt ist. Wenn Wissenschaft
sozusagen als Kollektiv in sich geeint, ja zur intersubjektiven Einheit erhoben
werden soll, die dann als solche auch handelt, so wird sie dabei zu einer
diktatorischen Instanz vergewaltigt; mir ist nicht ein einziges Beispiel
gelungenen "herrschaftslosen Diskurses" bekannt, vielleicht
ausgenommen zeitweise eines Dialoges unter ganz engvertrauten
Schulfreunden.
Die Einigung wird sich also erst in einer Metawissenschaft, im schriftlich
fixierten Ergebnis einer Abstimmung über ein Problemlösungsergebnis nach
vorgegebener gemeinsamer Zielsetzung, erreichen lassen. Der Widerstand praktisch
der gesamten etablierten Wissenschaft gegen eine Überprüfung des biotelen
Verfahrens spricht doch gerade auch dafür, daß man seine mehr oder weniger
mühsam erkämpfte Herrschaftsposition bedroht sieht. Wir müssen von der
ständigen Selbstbespiegelung einmal wegkommen, können uns eine entsprechende
— tatsächlich die Emanzipation von Menschen insgesamt behindernden —
"Dienstleistungsgesellschaft" gar nicht mehr lange leisten, sondern
müssen uns von allzu illusorischen Wunschträumen lösen und wieder "der Welt von Erscheinungen unter allgemeinen
Gesetzen" bemächtigen.
Unter "Ethik und Nachhaltigkeit" gibt das Österreichische Lebensministerium einen dankenswerten Überblick, für den Doris Schnepf, Friedrich Hinterberger und Harald Hutterer zeichnen. Von Immanuel Kant wird zu John Rawls gesprungen, der einen "Schleier des Nichtwissens" über die eigenen Bedürfnisse habe werfen wollen, um dann sozusagen über das Gemeinwohl abstimmen zu lassen. Im Glossar spiegelt sich der Zeitgeist, in dem das in Wahlperioden
befangene Kurzzeitdenken die doch entschieden wandelbare Moral als "geschlossenes, überliefertes sittliches Tugenden, wie mit anderen Menschen (oder Lebewesen) umzugehen ist", definiert; während Ethik "als offene Lehre für wahrhaft sittliches Verhalten" gedeutet wird. Ethik, als die philosophische Lehre vom Guten scheint damit zum demokratischen Diskurs freigestellt, dem doch nun wirklich nicht jedermann gewachsen ist: Nach der gängigen, den vorhanden, überlieferten Erfahrungsschatz nicht voll ausschöpfenden Auffassungen, hat dieser öffentliche Diskurs erst begonnen und kann sich wohl noch Jahrzehnte und Jahrhunderte ohne Einigung auf ein Ergebnis hinziehen; solange bis von der lebendigen Dispositionsmasse gar nichts mehr übrig geblieben ist.http://www.nachhaltigkeit.at/reportagen.php3?id=2
Dagegen ist uns mit BIOTELIE ein Gerüst gegeben, a
n dem sich wissenschaftliche Bemühung festklammern und eine Einigung zunächst der Wissenschaft herbeiführen kann. Wenn der parlamentarisch-demokratische Staat sein Ansehen von den gerade agierenden gewählten oder ernannten Personen an der Regierung bisher ableiten muß, die ja häufig geistig auf einer Ebene mit dem vielleicht gerade gehobenen Durchschnittsbürger stehen, so kann die konstitutionelle durch die biotele Instanz ergänzte Demokratie sich zusätzlich auf die Autorität einer Wissenschaft stützen, die auch wieder ernst genommen werden kann, weil in ihr durch sachliche Bewährung hervorragende Köpfe mit der Wahrheitssuche wieder ernst machen. Biotele Ethik kann sich nicht aus freiem, zwanglosem Diskurs oder Dialog entfalten, sondern nur in unabhängigem VERGLEICHEN unter bewährten, festen Regeln, indem es gelingt durch Lösungserfolge allgemein zu überzeugen.
Earth Dialogues Forum
Das Earth Dialogues Forum ist ein öffentliches Forum, initiiert
von Mikhail Gorbatschow und Maurice Strong.
Während manche behaupten, dass Ethik Gegenstand der Interpretation sein kann, muss universale Ethik über solche Machenschaften erhaben sein. Gerade wo sich die Gesellschaft durch die Entwicklung nationaler Gesetze aus einem von individuellen Eigeninteressen regierten System heraus entwickelt hat, kann universale Ethik als Basis dafür dienen, internationale Gesetze zu entwickeln, um eine Welt zu regieren, die von nationalen Eigeninteressen dominiert wird.
http://www.nachhaltigkeit.at/reportagen.php3?id=2
Orest (zu
Iphigenien).
Es löset sich der Fluch, mir sagt' s das Herz,
Die Eumeniden ziehn, ich höre sie,
Zum Tartarus und schlagen hinter sich
Die ehernen Tore fernabdonnernd zu
Die Erde dampft erquickenden Geruch
Und ladet mich auf ihren Flächen ein,
Nach Lebensfreud' und großer Tat zu jagen.
Pylades.
Versäumt die Zeit nicht, die gemessen ist!
Der Wind, der unser Segel schwellt, er bringe
Erst unsre volle Freude zum Olymp.
Kommt! Es bedarf hier schnellen Rat und Schluß.