weiter mit Aspekte 3

Nochmalige Übersicht über die biotelen Aspekte

(entworfen im Anschluß an Demokratiereform nach Johannes Heinrichs)

BIOTELIE legt nicht nur einen Aspekt — wie etwa den der Reflexivität (J. Heinrichs) — zugrunde, sondern umkreist das ständige Ziel der dynamischen Stabilität wie oben gefordert und betrachtet es "von mehreren Seiten", nämlich von zwölf Aspekten her; jeder derselben kann wiederum mehrere Begriffe umfassen, die sich wie Fuzzymengen in Entfernung von ihrem Aspektzentrum anderen Aspekten annähern und von ihnen beeinflußt, von ihnen Farbe annehmen und schließlich zu gemeinsamer Funktion zusammenfließen können.
Eine derartige Ausgestaltung des biotelen Begriffsgerüstes erlaubt auch dessen Weiterentwicklung nach den Bedürfnissen der jeweiligen Epoche und ist ein Moment seiner Wandlungs- und Neuerungsfähigkeit.
Aus der Begriffswelt der Soziologie und des Rechts, aber auch aus derjenigen der Religion, Mythologie und Philosophie, seien in einer recht unvollständigen Auswahl als Tabellenbeiwerk in einem ersten Ansatz Zuordnungen zu den biotelen Aspekten begleitend beigefügt, die jedoch nicht im biotelen Gutachterprozeß, als ihn leitend, berücksichtigt werden sollen.

Die im e-book aufgeführte, im Band 3 BIOTELIE DIE CHANCE... und unter "Aspekte" skizzierte Zusammenstellung ließ sich dadurch gewinnen, daß das Rechteck für Synthese und Vereinheitlich im Sinne der Herstellung und Bewahrung des Hauptzieles der "dynamischen Stabilität" ins Zentrum gerückt wurde und die zwölf Aspekte unter gegenüberliegender Paarbildung für ein weiteres verbessertes Merkschema, wie nachstehend abgebildet, verschoben wurden.

Nehmen wir noch die geistige SPONTANEITÄT (als Teilaspekt)+) in die oben behandelte Reihe der Aspekte auf, so zeigt sich daß mit den genannten Aspekten der GEGENSEITIGKEIT, SUBSIDIARITÄT, AUTONOMIE, HYPARCHIE — zumindest die drei letzten eng mit der GEGENSEITIGKEIT++) zusammenhängen — und bei Hinrechnung von VERGLEICHEN und AKTIVITÄT Zweidrittel aller zwölf Aspekte in den Bereich der Subjektivität hineinragen oder ihn sogar naturrechtlich konstituieren. (Sowohl VERGLEICHEN als auch AKTIVITÄT können nur teilweise der menschlichen Sphäre zugeordnet werden, da AKTIVITÄT auch im Sinne des Bewirkens etwa auch durch Naturkräfte gebraucht wird, und VERGLEICHEN beispielsweise bei der Gentransskription in jeder Körperzelle vorkommt.) Die Berücksichtigung des Bewußtseins beim biotelen Gesetzgebungsverfahren beschränkt sich also nicht auf das Vetorecht der mutmaßlich von einer biotelen Maßnahme Betroffenen, sondern ist auch Gegenstand der gutachterlichen Beurteilung. Die SPONTANEITÄT gibt die Reflexivität am Schwächsten wieder, könnte sich auch ohne sie entfalten, wenn sie auch in der Regel in Reaktion auf Begegnung mit Mitmenschen oder mit Metakommunikation, also wiederum reflexiv, hervortritt. Kommt noch hinzu, daß der Aspekt des AUSGLEICHS (letzterer in Nähe zu SUBSIDIARITÄT und GEGENSEITIGKEIT) und der AUSLESE (als Entscheidung) — schon weil sie sich im Bereich des Sozialen ereignen — deutlich subjektiven Charakter tragen, wobei die AUSLESE allerdings wie das VERGLEICHEN — es wurde eben schon gesagt — auch in der Natur ohne menschlichen Einfluß zu beobachten ist. Nicht nur GEGENSEITIGKEIT, sondern zumindest auch VERGLEICHEN, SUBSIDIARITÄT und AUSGLEICH haben AUSTAUSCH zur Voraussetzung, der als Information sich teilweise auch zwischen Subjekten, also subjektiv, vollzieht. Da bliebe doch letztlich nur noch der Aspekt der PLURALITÄT (als Vielfalt) übrig, und der kann zumindest formal (als Abstraktum Vielfalt) zum subjektiven Programmpunkt erhoben werden und zeigt in seinem formalen Verständnis besonders deutlich, daß das biotele Systemgebäude eben eine Gedankenkonstruktion +++) und insgesamt subjektiv ist, allerdings als Antwort auf die uns entgegentretende auch objektive Welt.

+) Die fundamentale Rolle des Aspektes der SPONTANEITÄT wird leicht unterschätzt. Dabei hatte bereits Kant von der "Spontaneität der Begriffe" gesprochen, und unsere Sinnlichkeit müssen wir doch ebenfalls als spontan einordnen: somit unser Denken überhaupt.18
SPONTANEITÄT sollte auch bei Ausübung der SUBSIDIARITÄT beachtet und bei voller Bejahung auch gegenwärtiger Hilfe möglichst nicht durch eine solche für die Zukunft ausgeschlossen oder auch nur eingeschränkt werden. Wir dürfen uns nicht zu sehr auf unsere AKTIVITÄT verlassen. (Dies gilt übrigens auch für die moderne Umwelttechnik.) SPONTANEITÄT bleibt unsere Nabelschnur zur Natur, deren Säugling wir bleiben.

+++) PLURALITÄT steht für das Mannigfaltige, das nach Immanuel Kant Material der Sinnesanschauung ist und innerhalb der Reihe der Quantität (allerdings differenziert) unter die Kategorie der Vielheit (Multitudo) gebracht wird, als welche es in die synthetische Einheit der Anschauung überführt wird.19 Um auch nur unter Beliebigem in seiner Mannigfaltigkeit in irgendeiner Hinsicht beurteilt werden zu können muß PLURALITÄT im Denken auf die Einheit (Synthese) des Begriffs gebracht, also vereinheitlicht werden: denn Gleichartigkeit ist die Voraussetzung für Vergleichbarkeit und damit für VERGLEICHEN. So geschieht es im Formalen des Denkprozesses, während im Realen der (objektiven) Natur in ihrer Vielgestaltigkeit lebendig-verkörperter PLURALITÄT als dynamische Stabilität (dieser Ausdruck ein Rückgriff wieder auf die Ebene des Denkens, der Subjektivität) in allen hierarchischen Ebenen und Abstufungen für die Einheit steht. (Ich bin Ichselbst, weil ich mich als Einheit, wahrnehme und wahrgenommen werde und als besonderes kybernetisches System denken kann.) Es liegt im Begriff des VERGLEICHENS nicht nur die Wahrnehmung der Verschiedenheit (PLURALITÄT), sondern als VER-GLEICHEN auch der Vorgang der Zusammenführung in eine gemeinsame EINHEIT; dabei wird aber auch der Aspekt der AUSLESE für das Ziel der dynamischen Stabilität erheblich, und — fast selbstverständlich — muß auch eine treibende Kraft wie SPONTANEITÄT und/oder AKTIVITÄT dahinterstehen.
Gegenüber der Mannigfaltigkeit der Vorstellungen, zu denen neben den Anschauungen auch die Begriffe beitragen, ist es die logische Funktion der SPONTANEITÄT des Verstandes, die Mannigfaltigkeit (im Ich) in die Einheit der Apperzeption (Wahrnehmung) zu überführen.20 Einheit in (dialektischer) Spannung zur PLURALITÄT wurde nicht in die Reihe der biotelen Aspekte aufgenommen, sondern der Gesamtzielsetzung der dynamischen Stabilität zugeordnet, die sich in sich überschneidenden und durchdringenden teilweise hierarchisch-gestuften Regelkreisen funktionell darstellt und zugleich verkörpert.

++) In der Tafel der Kategorien .als Instrumente einer spontanen oder a-priori-Verstandestätigkeit verzeichnet Kant die Begriffskategorie der Gemeinschaft unter der Reihe "Der Relation" in Erweiterung der logischen Funktion "Der Relation". Die GEGENSEITIGKEIT wird als Wechselseitigkeit eines Aggregates beigeordneter (koordinierter) Glieder eines Ganzen von Kant der Kategorie der Gemeinschaft zugewiesen, in welcher er wiederum '"die Kausalität einer Substanz" — letztere samt Accidens als Inhärenz und Subsistenz, in der Tafel der Kategorien an oberster Stelle "Der Relation" — "in Bestimmung der anderen wechselseitig" sieht.21 Es wird also eine Ebene der Gegenseitigkeit noch unterhalb derjenigen der Reflexion angenommen., wobei jedoch reflexive kybernetische Rückbezüglichkeit in gegenseitiger (elektro-chemisch vermittelter) Information für einen lebendigen Organismus unentbehrlich ist.

Die Modellvorstellung einer Vernetzung der biotelen Aspekte erhält nun eine neue didaktische Variante, d. h. eine solche als Merkhilfe.
Es wird nämlich — wie schon gesagt — aus dem alten Schema (aus Band 1 Rechtswesen) das Rechteck für Vereinheitlichung und Typisierung als eine Art Zentralsonne oder -kreis in die Mitte versetzt und darin der Ausdruck neuer besonderer Systembildung, neuer "dynamischer Stabilität" gesehen..

Um diese Mitte werden die biotelen Aspekte nun paarweise gruppiert:

1. AUSTAUSCH — SUBSIDIARITÄT: man könnte dabei den Austausch als das Grundinstrument der Hilfe betrachten oder umgekehrt die (von unten aufbauende) Hilfe in den Austausch münden, diesen bewirken lassen (denn ohne Austausch des uns Fehlenden sind wir hilflos); 

2. HYPARCHIE — AUSGLEICH: es ist einleuchtend, daß der ausgewogene Ausgleich die Gewaltarmut befördert; und letztere, nämlich Hyparchie, zur Voraussetzung eines Ausgleichs wird (der gewaltsam Mächtige wird Konkurrenten nicht hochkommen lassen);

3. VERGLEICHEN — GEGENSEITIGKEIT: konstituieren dergestalt eine Art Hauptachse, da hier unser vernünftiges Denken das gerechte Abwägen bedingt und damit die Rechtstaatlichkeit trägt; Voraussetzung für ein Vergleichen ist ein Als-gleich-Beurteilen, ein Typisieren, was durch eine Art Waagachse in Nähe des Kreismittelpunktes und durch die Durchquerung des Kreises symbolisiert wird. 

4. AUTONOMIE — AUSLESE: die freie, sittliche Willensentscheidung trägt den Entschluß, die Entscheidung, welche eine Auslese darstellt;

5. AUTARKIE — PLURALITÄT: Selbständigkeit ist ein Merkmal der lebendigen Vielfalt, die übrigens hier, soweit sie wirkliche Lebewesen (symbolisiert) verkörpern, über die Auslese den Typisierungskreis speisen, wobei man sich innerhalb des Aspektes AUSTAUSCH die Fortsetzung des konkret lebendigen Stromes denken kann, der über die Auslese im Zentrum seine Stabilisierung erfahren hat (gestrichelter Pfeile); 

6. SPONTANEITÄT — AKTIVITÄT: stehen dann für die Energiequellen des verschlungenen (vernetzten) Gesamtkreislaufes.

Die dynamische Stabilität beherrscht als Ziel- oder zumindest als Modellvorstellung alle Lebensbereiche. Was als reales Lebewesen über die AUSLESE sich als Typus (im Zentralkreis des Schemas) bewährt hat, steht dann zum und im AUSTAUSCH als konkretes Lebewesen weiter in Verbindung mit dem kybernetischen Regelkreis (gestrichelte Pfeilwinkel). Aber sogar einfache Verwaltungsakte können unter demselben Regelkreis der "Ganzheitstauglichkeit" betrachtet werden. Nur überlebenstaugliche, ganzheitlich orientierte Vielfalt (PLURALITÄT) ist auf Dauer von Bestand.

Empfehlenswerter ist es, das eben vorgestellt Aspekte-Schema von unten nach oben zu lesen:

Die Zielsetzung der DYNAMISCHEN STABILITÄT, der alle Aspekte als Verfahrensweise oder Teilziele zu dienen haben, bezeichnet einen dialektischen Modellbegriff, der auf alle selbständige lebendigen Einheiten und auf überlebenserhebliche Funktionen angewandt werden kann.
Stabilität bezeichnet eine Komposition von Bestandteilen oder Kombination von Funktionen die über Dynamik (dynamis = Kraft) sich zu erhalten streben und damit zugleich eine Einheit in Vielfalt. Der verhältnismäßig "feste" Kern, das zeitweise Beständige, erinnert an die Substanz, das Wesen, eine bereits in Konkretisierung befindliche Idee, die Entelechie des Aristoteles (wörtlich: "das was das Ziel in sich hat"); Dynamik erinnert an Energie (wörtlich: "das was ins Werk setzt") und steht für Anpassung und Austausch mit der Umwelt.
Grundsätzlich gilt die Zielsetzung der dynamischen Stabilität für die kleinsten Einheiten bis hin zur Gesamtheit der lebendigen Welt und die lebenserhaltender Funktionen bzw.Bedingungen, also für die kleinsten Lebewesen bis hin zur ganzen Natur und Menschheit; mythologische Vorstellungen gehen dieser Auffassung voraus und religiöse, die in die Einheit des Gottesbegriffs eingehen sind nicht ausgeschlossen. Eingeschränkt wird dieses Ziel für die biotele Gesetzgebung dadurch, daß nur diejenigen und dasjenige im Einzelfall berücksichtigt werden, auf die oder das sich eine zu beurteilende Gesetzesmaßnahme auswirkt, also wer oder was Betroffener ist. 
Eine weitere Einschränkung ergibt sich aus einer anthropozentrischen Einstellung auch der biotelen Gesetzgebung, daraus also, daß der Mensch sich in den Mittelpunkt stellt, anders wäre die Duldung der Mehrheit der betroffenen Menschen nicht zu erreichen. Auf diesen Verzicht auf, auf die Unterlassung des Vetos, das als kollektiver Rücktritt aufgefaßt werden kann, muß biotele Gesetzgebung immer Rücksicht nehmen, so daß beispielsweise auch ein Tierschutz dort seine Grenzen hat. 
Theoretisch läßt sich die Verdrängung von Menschenrassen, Kulturtechniken und auch von Tieren und Pflanzen (Arten und Individuen), insoweit es nicht zur völligen Ausrottung kommt, auch unter dem Aspekt der Auslese begründen. Der Aspekt der Hyparchie (der Minimierung von Gewalt, Zwang und Bedrohung) muß dabei immer beachtet werden.
Es wird aber propagandistisch ein Weltbild bevorzugt, das den Menschen eine größere Freiheit in annähernder Eintracht als wünschenswert vorstellt, wozu zu jedem Zeitpunkt nur eine so hohe Anzahl von ihnen auf der Erde leben soll, daß sie der Vielfalt der Natur nicht im Wege steht.
Die allgemeine Menschenrechtsdeklarationen sollten dahingehend überprüft werden, ob die Verkündung eines allgemeinen Lebensrechtes sinnvoll und mit der Ehrfurcht vor dem Leben (Albert Schweitzer) und dessen Erhaltung vereinbar ist. 

Die Expansion von Minderheiten bietet Konfliktstoff der näherer und offenener Beachtung und Bearbeitung bedarf, da sie der dynamischen Stabilität entgegenwirken kann. Besonders problematisch wird die Lage, wenn Einwanderer nach Erschöpfung der Ressourcen ihrer Heimat aus einem Elternrecht auf Bestimmung der Zahl ihrer Kinder (also freier Fortpflanzung) Vorteil ziehen, dem die Pflicht der Bürger im Aufnahmeland gegenübersteht, für die Kinder anderer unterschieds- und bedingungslos zu sorgen. Denjenigen, die aus unbedachter Menschenfreundlicheit heraus, ohne selbst die Folgen verantworten zu können, jeglicher staatlichen Geburtenregelung gegenüber — auch wenn sie unter rechtsstaatlichen Bedingungen erfolgt — grundsätzlich den Vorwurf des Sozialdarwinismus erheben, muß entgegengehalten werden, daß aus einer unterlassenen  Bevölkerungspolitik zwangsläufig eine sich negativ auf das Ganze auswirkender Ethno-Sozialdarwinismus ergibt.
Übertriebene räumliche Durchmischung von Kulturen (Multikulturismus) führt zwangsläufig zu einer Aufhebung der Vielfalt der Kulturen.

Eine weitere Einschränkung der Beachtung dynamischer Stabilität gilt gegenüber solchen Nationen und deren Mitglieder, die sich nicht an der Praktizierung bioteler Rechtssprechung beteiligen; hierzu müssen natürlich einschränkend die Reaktionen solcher Verweigerer und deren Auswirkung für das Ganze sowie für die biotele Gemeinschaft berücksichigt werden. Nicht zuletzt auch wegen ihrer mächtigen Symbolkraft sei als funktionelles Beispiel für dynamische Stabilität noch die Sonne angeführt, die heutzutage als lebenserhaltender Zerfalls- und Strahlungsprozeß aufgefaßt werden kann.

Die zwölf biotelen Aspekte als Teilziele oder Teilmethoden zur Erreichung des Hauptzieles der dynamischen Stabilität werden zur Unterstützung der Merkfähigkeit je paarweise auf sechs Achsen angeordnet. Kein bioteler Aspekt darf so weit in seiner Durchführung überdehnt und übertrieben werden, daß ein oder mehrere andere Aspekte damit aufgehoben oder deren Berücksichtigung unmöglich wird, was sowohl im theoretischen wie auch praktischen Hinsicht gilt.  

6. SPONTANEITÄT — AKTIVITÄT: Der Spontaneität könnte noch das Selbstbenachteiligungsrecht (Rücktrittsrecht, Selbstschädigungsrecht) beigesellt werden; letzteres hätte nähere Beziehung einmal zur Aktivität selbst, die ja eben dann biotel-gesetzlich nicht erzwungen werden darf, und zur Autonomie und Hyparchie, da durch diese Einschränkung der staatlichen Befehlsgewalt, ja eine Freiheitssphäre gewährt und Zwang und Bedrohung abgewendet wird. Spontaneität ermöglicht und fördert Aktivität, kann aber auch durch letztere auch antagonistisch eingeschränkt werden, und dies würde dem Ziel der dynamischen Stabilität widersprechen, wenn Spontaneität letztlich dadurch aufgehoben würde. Spontaneität bedient sich insbesondere unbewußter oder doch auch ohne den Willen ablaufender Funktionen zur Lebenserhaltung, wie Instinkt, Reflex und Trieb bis hin zur Einübung durch Gewöhnung einschließlich ihrer organisch-substantiellen Voraussetzungen.

Wenn man auch von der Aktivität in der Natur etwa bei Vulkanausbrüchen spricht, so wird im biotelen Sprachgebrauch solches Geschehen in der Natur der Spontaneität zugerechnet. Aktivität dagegen (in Abweichung vom oben Ausgesagten) bezeichnet besser willentliches oder doch wenigstens von Lebewesen unter Mitwirkung von Bewußtsein oder von Institutionen ausgehendes Verhalten. Es wird als Aktivität also nur in Betracht gezogen, was der Mensch ändern kann. Der Aspekt der Aktivität tritt, um im Rahmen der Vernuft zielgerichtet zu sein,  in enge Wechselwirkung mit dem Aspekt des Vergleichens, welches der Entscheidung zur Aktivität vorausgehen sollte; diese Entscheidung wäre dann zugleich das Treffen einer Auslese.
Spontaneität
und Aktivität können als Ursache und Mittel dazu, etwas zu bewirken —  also zu einem Erfolg —  als aus einem gemeinsamen Oberbegriff heraus entfaltet gesehen werden. 

Das Ziel gesteigerter Aktivität besonders des biotelen Weltstaates verkörpert sich in dessen potentieller Macht. Eine dauernde Selbsthemmung oder Lähmung des Aspektes der Aktivität, sozusagen negative Aktivität (Aktivitätsausfall), ist mit der Sphäre des Rücktrittsrechts (als Selbstbenachteiligungsrecht) gegeben. Dem biotelen Weltstat wird damit Aktivität entzogen; etwa auch ausgeübt durch die Vetomacht der von einem biotelen Gesetzesvorschlag mutmaßlich Betroffenen, den kollektiven Rücktritt. Der Rücktritt beinhaltet eine Erweiterung der Sphäre der Automomie bis hin zum Opfer. Letzteres kann hohe soziale und religiöse Bedeutung gewinnen.
Mit dieser Zurechnung des Rücktrittsrechts zum Aspekt der Aktivität entsteht in der Darstellung eine Diagonalbeziehung zwischen dem Schluß- und dem Anfangsaspekt, dem des Austauschs (siehe dort).

5. AUTARKIE — PLURALITÄT: Autarkie (Selbständigkeit) ist Voraussetzung, um die in Lebewesen verkörperte Pluralität (Diversität, Vielfalt) im Zielzusammenhang mit dynamischer Stabiltät zu halten. 
Pluralität bezeichnet nicht nur eine Verfahrensweise (Methode), sondern auch die konkreten Lebewesen selbst, von denen jedes, Art sowie Individuum, einen eigenen kybernetischen Kreis im Sinne der dynamischen Stabilität darstellt und sich von Natur aus auf Lebenszeit selbst erhalten soll.
 
Autarkie wirkt sich auch steigernd auf Autonomie aus und bildet deren Grundlage ebenso wie diejenige der Gegenseitigkeit, die sich ja auf die Kooperation im sozialen Zusammenhang bezieht, wobei Zusammenarbeit bis hinauf auf die Subsidiarität (von unten aufbauende Hilfe, also Solidarität der Gemeinschaft) ausstrahlt. 

4. AUTONOMIE — AUSLESE: Autonomie erscheint uns, soweit gesicherte Erkenntnis darüber besteht, als Aspekt auf die menschliche Bewußtseinssphäre bezogen und zwar als Freiheit unter Rücksichtnahme auf die Freiheit aller anderen, wo bei das moralische Moment der Selbstgesetzgbung (nach I. Kant) durch die staatlich-biotele Gesetzgebung ersetzt und vom sittlichen Erfordernis der guten Absicht (der Maxime) gelöst wird. Auch für die Gewissensentscheidung des einzelnen kann der biotele Gesetzesentwurf ein Ratgeber sein, da die Komplexität der Tatsachenzusammenhänge in vielen Fällen vom einzelnen nicht mehr überschaut werden kann.

Auslese ist nicht nur der Willensentschluß, sondern auch ein Naturprozeß, der Nichterhaltungsfähiges ausmerzt oder doch schwächt. Insoweit sich der Mensch in diesen Naturprozeß einschaltet, hat er Rücksicht auf die subjektiven Auswirkungen auf Individuen und menschliche Kollektive zu nehmen, was häufig im positiven und negativen Sinne der Anwendung des Aspektes des Austausches erfolgt: etwa durch Ausgrenzung oder Verweigung fehlender Mittel im Rahmen des Austausches, also durch Einschränkung von Subsidiarität. Bei Abwägungen und Entscheidungen auf diesem Feld muß die Bindung an das Hauptziel der dynamischen Stabilität des engeren und der weiteren Kollektive bis hin zur Natur- und Menschheitserhaltung beachtet werden.

3. VERGLEICHEN — GEGENSEITIGKEIT: Vergleichen steht für eine fortgeschrittene Intelligenzentfaltung, die sich auf Gedächtnisinhalte und möglichst wirklichkeitsgetreue Unterrichtung stützt und damit im Ziel der wissenschaftlichen Aufklärung gipfelt. Vergleichen finden wir bereits auf der Ebene der Biologie, etwa bei der Reproduktion von Erbmerkmal oder der Erkennung von Fremdkörpern im Bereich der Immunologie.
Gegenseitigkeit (Wechselseitigkeit, Reziprozität) beginnt ebenfalls bereits auf der biologischen Ebene. Über die Moral und Rechtsstaatlichkeit kommt es zur Ausstrahlung auf den Aspekt der Hyparchie (als der Minimierung von Gewalt, Zwang und Bedrohung).
Auch Subsidiarität, die Versorgung und Hilfe im Alter und in unvorhergesehenen Notlagen soll so weit wie möglich in Gegenseitigkeit vorbereitet und getätigt werden.
Gegenseitigkeit wird bei der Sühnung von Verbrechen nicht "Aug' um Auf' und Zahn um Zahn" also nach dem Talions- oder Schariaprinzip gehandhabt, sondern tritt in mildernde Verbindung mit Hyparchie. Die Beachtung von Gegenseitigkeit setzt Vergleichen voraus.

2. HYPARCHIE — AUSGLEICH: Hyparchie,das ist die Minimierung von Gewalt, Zwang und Bedrohung (wobei Bedrohung die unausweichbare Drohung darstellt), ist eine Vorausssetzung für Autonomie und deren gesellschaftliche Verbreitung in Gestalt der allgemeinen Sicherheit. Hyparchie scheint ein Aspekt zu sein, der ausschließlich für Wesen mit Bewußtsein leitend sein kann, also wie Autonomie an Bewußtsein gekoppelt ist, und der dann wie Autonomie durch Rücksichtnahme auf andere gekennzeichnet ist. 
(Unbewußte Rücksichtnahme im Sinne einer Hyparchie von Natur aus könnte man Schmarotzer-Arten unterstellen, welche im Rahmen der Selbsterhaltung, auf Wirtsorganismen nicht vernichtend einwirken oder ihre eigene Vermehrung selbstbeschränkend auf die Häufigkeit von Wirtsorganismen einschränken. Bei Raubtieren kann das Schlagen hauptsächlich kranker Beutetiere unter Förderung von deren Auslese kaum noch unter den Aspekt der Hyparchie gefaßt werden.

Ein Mittel zur Hyparchie kann Autorität sein, welche eine Selbstunterwerfung auslöst und damit einen Freiheitsverzicht darstellt. Falsche oder schlechte Autorität beinträchtig die Autonomie, indem das aus ihr abgeleitete Verhalten nicht der Selbstgesetzgebung eines vernünftigen Menschen entspricht, der sich von Anweisungen anderer leiten läßt, die aus genauerer Kenntnis der Zusammenhänge unter Zielsetzung der dynamischen Stabilität — das heißt aus Vernunft — entspringen. Autorität kann mit dem Rücktrittsrecht in Verbindung treten, wenn etwa das Individuum von seiner Aktivität zu seinem Vorteil keinen Gebrauch macht; in der Regel wird dabei von einer schlechten Autorität auszugehen sein, im Ausnahmefall von einer guten, wenn der Rücktritt im Sinne des Opfers geschieht und damit insgesamt lebensfördernde Auswirkungen anstrebt.
 
Ausgleich ist Voraussetzung für Autarkie (Selbständigkeit) und steht für die Förderung des Wettbewerbs im Sinne einer Auslese. Wo Ausgleich nicht Gegengewicht und damit in Gegenseitigkeit für Leistungen erfolgt, darf er Gegenseitigkeit auf Dauer nicht entgegenstehen, aber auch nicht der Auslese, die er in der Regel befördern sollte.
Ausgleich entspricht einer ungleichzeitigen Gegenseitigkeit, sei es daß eine Vorleistung für andere vergütet wird (etwa bei Ausgleichsleistungen an Bewohner unwirtlicher Gegenden, etwa Nothilfe an Eskimos, welche dort für die Menschheit die Stellung halten) oder sei es, daß vorübergehende Leistungsschwäche ausgeglichen wird, wie etwa bei der Aufzucht und Erziehung von Kindern zu Erwachsenen um Entwicklungschancen zu bieten.  

1. AUSTAUSCH — SUBSIDIARITÄT: Die Beurteilung von Austausch ist stark an die Zielsetzung der dynamischen Stabilität gebunden, da sie mit der Abgrenzung (Ausschluß) in antagonistischem Verhältnis steht. So sehr Austausch in breitem Umfange lebensförderlich und -erforderlich ist, so sehr ist seine Blockade, der Ausschluß, schon bei der biologischen Artenbildung und überhaupt (auch im kulturellem Sinne) für die Pluralität eine Notwendigkeit und Voraussetzung. Dieser an die Spitze des Schemas gestellte Aspekt des Austauschs ist also auch eingeschränkt in seiner Anwendung. 

Ähnliches gilt für Subsidiarität als Hilfe (auch als Solidarität bezeichnet), die ja von unten, von kleinsten sozialen Einheiten her aufgebaut werden soll, ganz im Sinne des Vorranges der Selbsthilfe, welcher sich die Hilfe der Familie, Gemeinde, des Landes usw. anschließen kann, falls die kleinere kollektive Einheit sonst unverhältnismäßig belastet würde. 

AUSTAUSCH unterliegt unter der Zielsetzung der dynamischen Stabilität großer Einschränkungen durch den Aspekt der Begrenzung (Abgrenzung und Ausgrenzung), der ihm sozusangen als negativem Austausch anhaftet. Nur über Abgrenzung und Ausgrenzung kann aus der Auslese die Artenbildung hervorgehen; ähnlich verhält es sich mit der Entwicklung und Erhaltung besonderer menschlicher Kulturen. 


(Dieser Abschnitt 6. - 1. ist eine Hinzufügung vom 6.-13.Juli 2007)


Eine weitere Darstellungsweise betrifft die Verdeutlichung, daß jeder Aspekt eigentlich das Zentrum eines eigenen Begriffsspektrums bildet, das sich dem Spektrum anderer nähert und schließlich zu einem Gesamtspektrum verschmilzt. Ich würde mich über die Hilfe von Linguisten freuen, die Kernbegriffe sinngemäß mit anderen Begriffen (kleingedruckt) zu umlagern, welche eine Verwandtschaft erkennen lassen. (Ich habe es nur so flüchtig und grob notiert.)

Bürgerpflicht
Ein jeder kehre vor seiner Tür,
Und rein ist jedes Stadtquartier.
Ein jeder übe sein' Lektion,
So wird es gut im Rate stohn!

Johann Wolfgang v. Goethe

Was Goethe hier sprichwörtlich aussagt, berührt einmal den Aspekt der SUBSIDIARITÄT, im Sinne eines Aufbaues von unten her — wobei Hilfe hier zunächst mehr als Abhilfe erscheint! —, daran lagert sich gewiß der Aspekt der AUTARKIE, der so genährt wird; aber der Aufstieg zur AUTONOMIE ist ebenfalls unverkennbar, spätestens dann, wenn wir im Rat oben angekommen sind, wo die Gesetze und Verordnungen gemacht werden. Daß GEGENSEITIGKEIT hier im Spiel ist, wird niemand bestreiten, und daß AKTIVITÄT angesprochen wird auch nicht: die Handlungsfähigkeit der Gemeinde wird gewiß durch das geforderte Verhalten erhöht.
In der Sache, hinsichtlich der Erfüllung der Aufgabe kann heute eine moderne Straßenkehrmaschine selbstverständlich wirksamer und profitabler sein: der sprichwörtlich übertragbare Gehalt dieses Bildes bleibt jedoch. Es zeigt sich auch hier, daß für eine vergleichbare Schlußbewertung die Gutachter sich zuletzt darauf festlegen müssen, welche Aspekte als selbständige Hauptaspekte und welche als abgeleitete mit synergistischen Effekten. Beim gegenseitigen Vergleichen der fortgeschrittenen Gutachten zu einem Problemfall, werden die vereinzelt Urteilenden es doch gewahr, falls andere die Beeinflussung der verschiedenen Aspekte anderes einschätzten als sie selbst. Dies regt das nochmalige Nachdenken über den Problemkomplex an.

Die Aspektbezeichnungen sind an die Kreisperipherie gerückt, und im Gesamtkreiszentrum wurde die Zielbenennung "dynamische Stabilität" aus Übersichtlichkeitsgründen weggelassen. Daß benachbarte Aspekte überlappend dargestellt werden, soll nichts über eine bevorzugte Verwandtschaft gegenüber anderen Aspekten aussagen: es wäre zutreffender, bei jeder Einzelentscheidung die von einzelnen Aspekten zu anderen hin sich erstreckenden Farb- oder Leuchtflächen aus der spezifischen Situation heraus wechseln zu lassen. Selbstverständlich vollziehen sich alle Funktionen, also auch "Steuerung und Integration" über das Zentrum der Kontrollkörpergesetzgebung, nämlich das biotele Gutachtenverfahren. Die vom Mittelpunkt der zwölf gegenseitig überlappenden Kreisfelder ausgehenden gestrichelten Linien sind Verweise auf die besonders enge Zugehörigkeit der dergestalt angebundenen Begriffe zu dem jeweiligen Aspekt.
Als Beispiele weiterer assoziierbarerr Begriffe nenne ich zu HYPARCHIE "Friede, Gewaltverzicht, Vertrauen, Opferbereitschaft, Mäßigung"; zu AKTIVITÄT "Ordnung, Struktur, Norm, Muster, Verhaltensrolle, Produktion(smittel)", zu AUSLESE "Status, Stand, Gruppe, Soziale Bewegung, Identifikation, Legitimität, Spiel, Analogie". Auch hier sind Zwischenpositionierungen angebracht, so "Autorität" zwischen AKTIVITÄT und AUSLESE. "Globalisierung" wäre unter AUSTAUSCH einzugruppieren, usw. Das vorhergehende Schema erlaubt tabellarische Übersichten von Begriffskomplexen, deren Berührung mit den jeweiligen biotelen Aspekten beispielsweise durch Anhängen jeweils des Anfangs- und Endbuchstabens des Aspektes, nebst Einfügung noch eines weiteren, und zutreffendenfalls durch weitere Aspekteaufreihung bezeichnet werden können. Die Stärkeneinschätzung kann durch die Rangfolge der Buchstaben-Tripletten und deren Druckstärke ausgedrückt werden. Im Uhrzeigersinn lauten die Abkürzungen für die zwölf Aspekte dann etwa SPT, VGN, GST, ATE, ANE, HAE, ATS, SDT, AGH, PLT, ASE, AVT (falls man es nicht besser bei ausgeschriebenen Bezeichnungen beläßt!). Es könnten in solche Schemata sogar mythologische Gestalten und Tugendlehren einbezogen werden.
Auch wissenschaftliche Spezialethiken könnte ihre Terminologie einbringen; die Fachwissenschaftler würden dadurch daran erinnert, welchen Teilzielen ihrer Disziplin nahestehen und in wieweit diese und andere Aspekte in ihr vernachlässigt werden.

Ich halte es für wahrscheinlich, daß sich an den reformierten (humanistischen) Universitäten eine Forschung herausbilden wird, die in internationalem Austausch an der Erleichterung der Beurteilung von biotelen Synergismuseffekten, an deren Abgrenzung und Bewertung arbeitet. Das Ziel wäre dann bei jeder bedeutsamen Gutachtenbearbeitung, den befaßten Gutachtern im Stadium der Abschlußbegutachtung ein übereinstimmendes Ergebnis zweier unabhängiger Gutachter über die Aspektzurechnung der anstehenden Problemlösung vorzulegen, falls Übereinstimmung erzielt wurde. Im Falle der Nichtübereinstimmung (auch in Teilen) wären die Gutachter angewiesen, die bestätigt berührten Aspekte, über deren Bedeutungsstärke keine Einigung besteht, als gleichwertig zu bewerten.

Graphisch könnte das Verfahren  durch die Annäherung der Mittelpunkte mehrerer sich berührender Aspekte dargestellt werden, wobei diese Aspekte keineswegs in der Reihenfolge des oben dargestellten Schemas sich befinden müssen. Überlappen sich etwa zwei Aspektkreise infolge der Deutung einer nahezu gleicher Betroffenheit, so wären sie als gleichbedeutsam doppelt in der Berechnung anzusetzen. Bei geringerer segmentaler Berührung, wäre nur die der Größe des Segmentes entsprechende Flächenprozentzahl in der Berechnung anzusetzen. 
Mehrere antagonistische, also sich gegenseitig aufhebende Wirkungen, könnten als negativ synergistische angerechnet werden. Man könnte also eine Problemlösung als Punkt zwischen verschiedenen Aspektefelder lokalisieren. Es darf zur Diskussion gestellt werden, ob bei der Bewertung gleicher Aspektberührung statt des doppelten jedem Aspekt nur die Hälfte der Punktwertzahl zu gerechnet werden sollten. 

Es wird sich nämlich vermutlich herausstellen, daß der Synergismus zwischen bestimmten Aspekten — etwa zwischen AUTARKIE und AKTIVITÄT als Handlungsfähigkeit — regelmäßig stark ist, zwischen anderen — wie etwa AUSGLEICH und PLURALITÄT — ist der Synergismus aufs Ganze gesehen jedoch nahezu regelmäßig schwach, so daß diese unterbewertet werden könnten. Und dabei ergeben sich niedrige Werte ja schon dadurch, daß bei Aspekten wie AUSGLEICH und SUBSIDIARITÄT (als Hilfe) bei vielen Problemlösungen häufig Minderheiten betroffen sind, was dann die Punktebewertung absenkt. Bei manchen Aspekten, wie etwa bei PLURALITÄT, ist die Bedeutung so schillernd und sogar im Einzelfall vielschichtig, daß es zunächst einmal deren Gesamtbedeutung abzuschätzen gilt, um später etwaige innere Bedeutungsvielfalt zu einem Punktwert zu summieren.  PLURALITÄT kann beispielsweise eine Verfahrens- und Methodenvielfalt und gleichzeitig auch die Vielfalt etwa von organischen Geschöpfen (Lebewesen) oder auch von Biotopen oder Kulturen und Landschaftsbildern beinhalten. Hier muß dann wieder die Bedeutung der Einzelfaktoren für das Gesamtsziel der Lebenserhaltung in der Bewertung den Ausschlag geben. Erst hier am Schluß nach Abklopfen der Einzelaspekte könnte der Begriff der Nachhaltigkeit bzw. nachhaltigen Entwicklung in seine Rechte treten, d. h. fruchtbar werden, nicht jedoch gleich am Anfang aller Überlegungen und Abwägungen.
Es müßte ja sonst das Hauptgewicht auf dem Begriffsbestandteil "Entwicklung ", also auf deren Dynamik liegen, den in puncto Nachhaltigkeit ist das Leben unterlegen. Weshalb die Zielvorstellung "dynamische Stabilität" ja auch innerhalb und unterhalb der Ordnungsvorstellung BIOTELIE anzusiedeln ist.
Beim letzten Beispiel, der Beurteilung der PLURALITÄT, wird die Erhaltung der Artenvielfalt und Biotope in der Regel über kulturellen Momenten das Übergewicht erhalten, da biologische Verluste schwerer korrigierbar sind als kulturelle.  

Ein weiterer Forschungszweig wäre das Aufspüren von Ungleichgewichten in der Berücksichtigung von Aspekten insbesondere national und regional. Hieraus könnten sich Strategien ergeben, um derartige Ungleichgewichte auszugleichen. So muß bekannterweise die Wirtschaftskraft (AKTIVITÄT) angehoben werden, um soziale Not (zugunsten der SUBSIDIARITÄT) rascher und stärker und langfristig in AUTARKIE beheben zu können. Bereits dabei müssen ganz verschiedene regionale Taktiken und Praktiken ausgearbeitet werden und zum Zuge kommen.

Entscheidend aber ist, nach der Zerlegung in die Einzelaspekte und der Abwägung ihrer jeweiligen Betroffenheit bzw. Auswirkung, die von der Durchführung eines Problemlösungsvorschlages zu erwartende Gesamtauswirkung, wobei die Erwartung letztlich an der eingetretenen und eintretenden Wirklichkeit zu überprüfen ist. Auch insgesamt als Nebeneffekte beurteilte Folgen können den Ausschlag geben, wenn sie einem besonderen Bedürfnis entsprechen; jedoch dürfen niemals kurzlebige Wunscherfüllungen durch biotele Begutachtung gefördert werden, wenn sie schwerwiegenden Langzeitbelangen hindernd entgegenstehen.  

Weiteres über Aspekte in Verfahren und Überlegungen