weiter mit Aspekte 3
Nochmalige Übersicht über die biotelen Aspekte
(entworfen im Anschluß an Demokratiereform nach Johannes Heinrichs)
BIOTELIE legt nicht nur einen Aspekt — wie etwa den der
Reflexivität (J. Heinrichs) — zugrunde, sondern umkreist das ständige Ziel der dynamischen
Stabilität wie oben gefordert und betrachtet es "von mehreren Seiten", nämlich
von zwölf Aspekten her; jeder derselben kann wiederum mehrere Begriffe umfassen, die
sich wie Fuzzymengen in Entfernung von ihrem Aspektzentrum anderen
Aspekten annähern und von ihnen beeinflußt, von ihnen Farbe annehmen und
schließlich zu gemeinsamer Funktion zusammenfließen können.
Eine derartige Ausgestaltung des biotelen Begriffsgerüstes erlaubt auch dessen
Weiterentwicklung nach den Bedürfnissen der jeweiligen Epoche und ist ein Moment
seiner Wandlungs- und Neuerungsfähigkeit.
Aus der Begriffswelt der Soziologie und des Rechts, aber auch aus derjenigen der
Religion, Mythologie und Philosophie, seien in einer recht unvollständigen
Auswahl als Tabellenbeiwerk in einem ersten Ansatz Zuordnungen zu den biotelen Aspekten
begleitend beigefügt, die jedoch nicht im biotelen Gutachterprozeß, als ihn
leitend, berücksichtigt werden sollen.
Die im e-book aufgeführte, im Band 3 BIOTELIE DIE CHANCE... und unter "Aspekte" skizzierte Zusammenstellung ließ sich dadurch gewinnen, daß das Rechteck für Synthese und Vereinheitlich im Sinne der Herstellung und Bewahrung des Hauptzieles der "dynamischen Stabilität" ins Zentrum gerückt wurde und die zwölf Aspekte unter gegenüberliegender Paarbildung für ein weiteres verbessertes Merkschema, wie nachstehend abgebildet, verschoben wurden.
Nehmen wir noch die geistige SPONTANEITÄT
(als Teilaspekt)+) in die oben behandelte Reihe der Aspekte auf, so zeigt sich
daß mit den genannten Aspekten der GEGENSEITIGKEIT, SUBSIDIARITÄT, AUTONOMIE,
HYPARCHIE — zumindest die drei letzten eng mit der GEGENSEITIGKEIT++)
zusammenhängen — und bei Hinrechnung von VERGLEICHEN und AKTIVITÄT
Zweidrittel aller zwölf Aspekte in den Bereich der Subjektivität hineinragen
oder ihn sogar naturrechtlich konstituieren. (Sowohl VERGLEICHEN als auch
AKTIVITÄT können nur teilweise der menschlichen Sphäre zugeordnet
werden, da AKTIVITÄT auch im Sinne des Bewirkens etwa auch durch Naturkräfte
gebraucht wird, und VERGLEICHEN beispielsweise bei der Gentransskription in
jeder Körperzelle vorkommt.) Die Berücksichtigung des Bewußtseins beim
biotelen Gesetzgebungsverfahren beschränkt
sich also nicht auf das Vetorecht der mutmaßlich von einer biotelen Maßnahme
Betroffenen, sondern ist auch Gegenstand der gutachterlichen Beurteilung. Die
SPONTANEITÄT gibt die Reflexivität am Schwächsten wieder, könnte sich auch
ohne sie entfalten, wenn sie auch in der Regel in Reaktion auf Begegnung mit
Mitmenschen oder mit Metakommunikation, also wiederum reflexiv, hervortritt.
Kommt noch hinzu, daß der Aspekt des AUSGLEICHS (letzterer in Nähe zu
SUBSIDIARITÄT und GEGENSEITIGKEIT) und der AUSLESE (als Entscheidung) — schon
weil sie sich im Bereich des Sozialen ereignen — deutlich
subjektiven Charakter tragen, wobei die AUSLESE allerdings wie das VERGLEICHEN
— es wurde eben schon gesagt — auch in der Natur ohne menschlichen Einfluß zu
beobachten ist. Nicht nur GEGENSEITIGKEIT, sondern zumindest auch VERGLEICHEN,
SUBSIDIARITÄT und AUSGLEICH haben AUSTAUSCH zur Voraussetzung, der als Information
sich teilweise auch zwischen Subjekten, also subjektiv, vollzieht. Da bliebe doch letztlich nur
noch der Aspekt der PLURALITÄT (als Vielfalt) übrig, und der kann zumindest
formal (als Abstraktum Vielfalt) zum subjektiven Programmpunkt erhoben werden
und zeigt in seinem formalen Verständnis besonders deutlich, daß das biotele
Systemgebäude eben eine Gedankenkonstruktion +++) und insgesamt subjektiv ist,
allerdings als Antwort auf die uns entgegentretende auch objektive Welt.
+) Die fundamentale Rolle des Aspektes der SPONTANEITÄT wird leicht unterschätzt.
Dabei hatte bereits Kant von der "Spontaneität der Begriffe"
gesprochen, und unsere Sinnlichkeit müssen wir doch ebenfalls als spontan einordnen:
somit unser Denken überhaupt.18
SPONTANEITÄT sollte auch bei Ausübung der SUBSIDIARITÄT beachtet und bei
voller Bejahung auch gegenwärtiger Hilfe möglichst nicht durch eine solche für
die Zukunft ausgeschlossen oder auch nur eingeschränkt werden. Wir dürfen uns
nicht zu sehr auf unsere AKTIVITÄT verlassen. (Dies gilt übrigens auch für
die moderne Umwelttechnik.) SPONTANEITÄT bleibt unsere Nabelschnur zur Natur,
deren Säugling wir bleiben.
+++) PLURALITÄT steht für das
Mannigfaltige, das nach Immanuel Kant Material der Sinnesanschauung ist und
innerhalb der Reihe der Quantität (allerdings differenziert) unter die
Kategorie der Vielheit (Multitudo) gebracht wird, als welche es in die
synthetische Einheit der Anschauung überführt wird.19
Um auch nur unter Beliebigem in seiner Mannigfaltigkeit in irgendeiner Hinsicht
beurteilt werden zu können muß PLURALITÄT im Denken auf die Einheit
(Synthese) des Begriffs gebracht, also vereinheitlicht werden: denn
Gleichartigkeit ist die Voraussetzung für Vergleichbarkeit und damit für
VERGLEICHEN. So geschieht es im Formalen des Denkprozesses, während im Realen
der (objektiven) Natur in ihrer Vielgestaltigkeit lebendig-verkörperter
PLURALITÄT als dynamische Stabilität (dieser Ausdruck ein Rückgriff
wieder auf die Ebene des Denkens, der Subjektivität) in allen hierarchischen
Ebenen und Abstufungen für die Einheit steht. (Ich bin Ichselbst, weil
ich mich als Einheit, wahrnehme und wahrgenommen werde und als besonderes
kybernetisches System denken kann.) Es liegt im Begriff des VERGLEICHENS nicht
nur die Wahrnehmung der Verschiedenheit (PLURALITÄT), sondern als VER-GLEICHEN
auch der Vorgang der Zusammenführung in eine gemeinsame EINHEIT; dabei wird
aber auch der Aspekt der AUSLESE für das Ziel der dynamischen Stabilität
erheblich, und — fast selbstverständlich — muß auch eine treibende
Kraft wie SPONTANEITÄT und/oder AKTIVITÄT dahinterstehen.
Gegenüber der Mannigfaltigkeit der Vorstellungen, zu denen neben den
Anschauungen auch die Begriffe beitragen, ist es die logische Funktion der
SPONTANEITÄT des Verstandes, die Mannigfaltigkeit (im Ich) in die Einheit
der Apperzeption (Wahrnehmung) zu überführen.20
Einheit in (dialektischer) Spannung zur PLURALITÄT wurde nicht in die Reihe der
biotelen Aspekte aufgenommen, sondern der Gesamtzielsetzung der dynamischen
Stabilität zugeordnet, die sich in sich überschneidenden und
durchdringenden teilweise hierarchisch-gestuften Regelkreisen funktionell
darstellt und zugleich verkörpert.
++) In der Tafel der Kategorien .als Instrumente einer spontanen oder a-priori-Verstandestätigkeit verzeichnet Kant die Begriffskategorie der Gemeinschaft unter der Reihe "Der Relation" in Erweiterung der logischen Funktion "Der Relation". Die GEGENSEITIGKEIT wird als Wechselseitigkeit eines Aggregates beigeordneter (koordinierter) Glieder eines Ganzen von Kant der Kategorie der Gemeinschaft zugewiesen, in welcher er wiederum '"die Kausalität einer Substanz" — letztere samt Accidens als Inhärenz und Subsistenz, in der Tafel der Kategorien an oberster Stelle "Der Relation" — "in Bestimmung der anderen wechselseitig" sieht.21 Es wird also eine Ebene der Gegenseitigkeit noch unterhalb derjenigen der Reflexion angenommen., wobei jedoch reflexive kybernetische Rückbezüglichkeit in gegenseitiger (elektro-chemisch vermittelter) Information für einen lebendigen Organismus unentbehrlich ist.
Die Modellvorstellung einer Vernetzung der
biotelen Aspekte erhält nun eine neue didaktische Variante, d. h. eine solche
als Merkhilfe.
Es wird nämlich — wie schon gesagt — aus dem alten Schema (aus Band 1
Rechtswesen) das Rechteck für Vereinheitlichung und Typisierung als eine Art
Zentralsonne oder -kreis in die Mitte versetzt und darin der Ausdruck neuer
besonderer Systembildung, neuer "dynamischer Stabilität" gesehen..
Um diese Mitte werden die biotelen Aspekte nun paarweise gruppiert:
1. AUSTAUSCH — SUBSIDIARITÄT: man könnte dabei den Austausch als das Grundinstrument der Hilfe betrachten oder umgekehrt die (von unten aufbauende) Hilfe in den Austausch münden, diesen bewirken lassen (denn ohne Austausch des uns Fehlenden sind wir hilflos);
2. HYPARCHIE — AUSGLEICH: es ist einleuchtend, daß der ausgewogene Ausgleich die Gewaltarmut befördert; und letztere, nämlich Hyparchie, zur Voraussetzung eines Ausgleichs wird (der gewaltsam Mächtige wird Konkurrenten nicht hochkommen lassen);
3. VERGLEICHEN — GEGENSEITIGKEIT: konstituieren dergestalt eine Art Hauptachse, da hier unser vernünftiges Denken das gerechte Abwägen bedingt und damit die Rechtstaatlichkeit trägt; Voraussetzung für ein Vergleichen ist ein Als-gleich-Beurteilen, ein Typisieren, was durch eine Art Waagachse in Nähe des Kreismittelpunktes und durch die Durchquerung des Kreises symbolisiert wird.
4. AUTONOMIE — AUSLESE: die freie, sittliche Willensentscheidung trägt den Entschluß, die Entscheidung, welche eine Auslese darstellt;
5. AUTARKIE — PLURALITÄT: Selbständigkeit ist ein Merkmal der lebendigen Vielfalt, die übrigens hier, soweit sie wirkliche Lebewesen (symbolisiert) verkörpern, über die Auslese den Typisierungskreis speisen, wobei man sich innerhalb des Aspektes AUSTAUSCH die Fortsetzung des konkret lebendigen Stromes denken kann, der über die Auslese im Zentrum seine Stabilisierung erfahren hat (gestrichelter Pfeile);
6. SPONTANEITÄT — AKTIVITÄT: stehen dann für die Energiequellen des verschlungenen (vernetzten) Gesamtkreislaufes.
Die dynamische Stabilität beherrscht als Ziel- oder zumindest als Modellvorstellung alle Lebensbereiche. Was als reales Lebewesen über die AUSLESE sich als Typus (im Zentralkreis des Schemas) bewährt hat, steht dann zum und im AUSTAUSCH als konkretes Lebewesen weiter in Verbindung mit dem kybernetischen Regelkreis (gestrichelte Pfeilwinkel). Aber sogar einfache Verwaltungsakte können unter demselben Regelkreis der "Ganzheitstauglichkeit" betrachtet werden. Nur überlebenstaugliche, ganzheitlich orientierte Vielfalt (PLURALITÄT) ist auf Dauer von Bestand.
Empfehlenswerter ist es, das eben vorgestellt Aspekte-Schema von unten nach oben zu lesen:
Die
Zielsetzung der DYNAMISCHEN STABILITÄT, der alle Aspekte als Verfahrensweise
oder Teilziele zu dienen haben, bezeichnet einen dialektischen Modellbegriff,
der auf alle selbständige lebendigen Einheiten und auf überlebenserhebliche
Funktionen angewandt werden kann.
Stabilität bezeichnet eine Komposition von Bestandteilen oder Kombination von
Funktionen die über Dynamik (dynamis = Kraft) sich zu erhalten streben und
damit zugleich eine Einheit in Vielfalt. Der verhältnismäßig
"feste" Kern, das zeitweise Beständige, erinnert an die Substanz, das
Wesen, eine bereits in Konkretisierung befindliche Idee, die Entelechie des
Aristoteles (wörtlich: "das was das Ziel in sich hat"); Dynamik
erinnert an Energie (wörtlich: "das was ins Werk setzt") und steht
für Anpassung und Austausch mit der Umwelt.
Grundsätzlich gilt die Zielsetzung der dynamischen Stabilität für die
kleinsten Einheiten bis hin zur Gesamtheit der lebendigen Welt und die
lebenserhaltender Funktionen bzw.Bedingungen, also für die kleinsten Lebewesen
bis hin zur ganzen Natur und Menschheit; mythologische Vorstellungen gehen
dieser Auffassung voraus und religiöse, die in die Einheit des Gottesbegriffs
eingehen sind nicht ausgeschlossen. Eingeschränkt wird dieses Ziel für die
biotele Gesetzgebung dadurch, daß nur diejenigen und dasjenige im Einzelfall berücksichtigt werden,
auf die oder das sich eine zu beurteilende Gesetzesmaßnahme auswirkt, also wer oder was
Betroffener ist.
Eine weitere Einschränkung ergibt sich aus einer anthropozentrischen Einstellung
auch der biotelen Gesetzgebung, daraus also, daß der Mensch sich in den
Mittelpunkt stellt, anders wäre die Duldung der Mehrheit der betroffenen
Menschen nicht zu erreichen. Auf diesen Verzicht auf, auf die Unterlassung des
Vetos, das als kollektiver Rücktritt aufgefaßt werden kann, muß
biotele Gesetzgebung immer Rücksicht nehmen, so daß beispielsweise auch ein
Tierschutz dort seine Grenzen hat.
Theoretisch läßt sich die Verdrängung von Menschenrassen, Kulturtechniken und
auch von Tieren und Pflanzen (Arten und Individuen), insoweit es nicht zur
völligen Ausrottung kommt, auch unter dem Aspekt der Auslese begründen.
Der Aspekt der Hyparchie (der Minimierung von Gewalt, Zwang und Bedrohung) muß
dabei immer beachtet werden.
Es wird aber propagandistisch ein Weltbild bevorzugt, das den Menschen eine
größere Freiheit in annähernder Eintracht als wünschenswert vorstellt, wozu
zu jedem Zeitpunkt nur eine so hohe Anzahl von ihnen auf der Erde leben soll,
daß sie der Vielfalt der Natur nicht im Wege steht.
Die allgemeine Menschenrechtsdeklarationen sollten dahingehend überprüft
werden, ob die Verkündung eines allgemeinen Lebensrechtes sinnvoll und mit der
Ehrfurcht vor dem Leben (Albert Schweitzer) und dessen Erhaltung vereinbar ist.
Die Expansion von Minderheiten bietet Konfliktstoff der näherer und offenener
Beachtung und Bearbeitung bedarf, da sie der dynamischen Stabilität
entgegenwirken kann. Besonders problematisch wird die Lage, wenn
Einwanderer nach Erschöpfung der Ressourcen ihrer Heimat aus einem Elternrecht
auf Bestimmung der Zahl ihrer Kinder (also freier Fortpflanzung) Vorteil ziehen,
dem die Pflicht der Bürger im Aufnahmeland gegenübersteht, für die Kinder
anderer unterschieds- und bedingungslos zu sorgen. Denjenigen, die aus
unbedachter Menschenfreundlicheit heraus, ohne selbst die Folgen verantworten zu
können, jeglicher staatlichen Geburtenregelung gegenüber — auch wenn sie
unter rechtsstaatlichen Bedingungen erfolgt — grundsätzlich den Vorwurf des
Sozialdarwinismus erheben, muß entgegengehalten werden, daß aus einer
unterlassenen Bevölkerungspolitik zwangsläufig eine sich negativ auf das
Ganze auswirkender Ethno-Sozialdarwinismus ergibt.
Übertriebene räumliche Durchmischung von Kulturen (Multikulturismus) führt
zwangsläufig zu einer Aufhebung der Vielfalt der Kulturen.
Eine weitere Einschränkung der Beachtung dynamischer Stabilität gilt
gegenüber solchen Nationen und deren Mitglieder, die sich nicht an der
Praktizierung bioteler Rechtssprechung beteiligen; hierzu müssen natürlich
einschränkend die Reaktionen solcher Verweigerer und deren Auswirkung für das
Ganze sowie für die biotele Gemeinschaft berücksichigt werden. Nicht zuletzt
auch wegen ihrer mächtigen Symbolkraft sei als funktionelles Beispiel für dynamische
Stabilität noch die Sonne angeführt, die
heutzutage als lebenserhaltender Zerfalls- und Strahlungsprozeß aufgefaßt
werden kann.
Die
zwölf biotelen Aspekte als Teilziele oder Teilmethoden zur Erreichung des
Hauptzieles der dynamischen Stabilität werden zur Unterstützung der
Merkfähigkeit je paarweise auf sechs Achsen angeordnet. Kein bioteler
Aspekt darf
so weit in seiner Durchführung überdehnt und übertrieben werden, daß ein
oder mehrere andere Aspekte damit aufgehoben oder deren Berücksichtigung
unmöglich wird, was sowohl im theoretischen wie auch praktischen Hinsicht gilt.
6. SPONTANEITÄT —
AKTIVITÄT: Der Spontaneität könnte noch das
Selbstbenachteiligungsrecht (Rücktrittsrecht, Selbstschädigungsrecht)
beigesellt werden; letzteres hätte nähere Beziehung einmal zur Aktivität selbst,
die ja eben dann biotel-gesetzlich nicht erzwungen werden darf, und zur Autonomie
und Hyparchie, da durch diese Einschränkung der staatlichen
Befehlsgewalt, ja eine Freiheitssphäre gewährt und Zwang und Bedrohung
abgewendet wird. Spontaneität ermöglicht und fördert Aktivität,
kann aber auch durch letztere auch antagonistisch eingeschränkt werden, und
dies würde dem Ziel der dynamischen Stabilität widersprechen, wenn Spontaneität
letztlich dadurch aufgehoben würde. Spontaneität bedient sich
insbesondere unbewußter oder doch auch ohne den Willen ablaufender Funktionen
zur Lebenserhaltung, wie Instinkt, Reflex und Trieb bis hin zur Einübung durch
Gewöhnung einschließlich ihrer organisch-substantiellen Voraussetzungen.
Wenn man auch von der Aktivität
in der Natur etwa bei Vulkanausbrüchen spricht, so wird im biotelen
Sprachgebrauch solches Geschehen in der Natur der Spontaneität zugerechnet.
Aktivität dagegen (in Abweichung vom oben Ausgesagten) bezeichnet besser
willentliches oder doch wenigstens von
Lebewesen unter Mitwirkung von Bewußtsein oder von Institutionen ausgehendes
Verhalten. Es wird als Aktivität also nur in Betracht gezogen, was der Mensch
ändern kann. Der Aspekt der Aktivität tritt, um im Rahmen der Vernuft
zielgerichtet zu sein, in enge Wechselwirkung
mit dem Aspekt des Vergleichens, welches der Entscheidung zur Aktivität
vorausgehen sollte; diese Entscheidung wäre dann zugleich das Treffen einer
Auslese.
Spontaneität und
Aktivität können als Ursache und Mittel dazu, etwas zu bewirken
— also zu einem Erfolg — als aus einem gemeinsamen Oberbegriff
heraus entfaltet gesehen werden.
Das Ziel gesteigerter Aktivität
besonders des biotelen Weltstaates verkörpert sich in dessen potentieller
Macht. Eine dauernde Selbsthemmung oder Lähmung des Aspektes der Aktivität,
sozusagen negative Aktivität (Aktivitätsausfall), ist mit der Sphäre
des Rücktrittsrechts (als Selbstbenachteiligungsrecht) gegeben. Dem
biotelen Weltstat wird damit Aktivität entzogen; etwa auch ausgeübt
durch die Vetomacht der von einem biotelen Gesetzesvorschlag mutmaßlich
Betroffenen, den kollektiven Rücktritt. Der Rücktritt beinhaltet eine
Erweiterung der Sphäre der Automomie bis hin zum Opfer. Letzteres kann
hohe soziale und religiöse Bedeutung gewinnen.
Mit dieser Zurechnung des Rücktrittsrechts
zum Aspekt der Aktivität entsteht in der Darstellung eine Diagonalbeziehung
zwischen dem Schluß- und dem Anfangsaspekt, dem des Austauschs (siehe
dort).
5. AUTARKIE — PLURALITÄT:
Autarkie (Selbständigkeit) ist Voraussetzung, um die in Lebewesen
verkörperte Pluralität (Diversität, Vielfalt) im Zielzusammenhang mit dynamischer Stabiltät
zu halten.
Pluralität bezeichnet nicht nur eine Verfahrensweise (Methode), sondern
auch die konkreten Lebewesen selbst, von denen jedes, Art sowie Individuum,
einen eigenen kybernetischen Kreis im Sinne der dynamischen Stabilität
darstellt und sich von Natur aus auf Lebenszeit selbst erhalten soll.
Autarkie wirkt sich auch steigernd auf Autonomie aus und
bildet deren Grundlage ebenso wie diejenige der Gegenseitigkeit, die sich
ja auf die Kooperation im sozialen Zusammenhang bezieht, wobei Zusammenarbeit
bis hinauf auf die Subsidiarität (von unten aufbauende Hilfe, also Solidarität
der Gemeinschaft) ausstrahlt.
4. AUTONOMIE — AUSLESE: Autonomie erscheint uns, soweit gesicherte Erkenntnis darüber besteht, als Aspekt auf die menschliche Bewußtseinssphäre bezogen und zwar als Freiheit unter Rücksichtnahme auf die Freiheit aller anderen, wo bei das moralische Moment der Selbstgesetzgbung (nach I. Kant) durch die staatlich-biotele Gesetzgebung ersetzt und vom sittlichen Erfordernis der guten Absicht (der Maxime) gelöst wird. Auch für die Gewissensentscheidung des einzelnen kann der biotele Gesetzesentwurf ein Ratgeber sein, da die Komplexität der Tatsachenzusammenhänge in vielen Fällen vom einzelnen nicht mehr überschaut werden kann.
Auslese ist nicht nur der Willensentschluß, sondern auch ein Naturprozeß, der Nichterhaltungsfähiges ausmerzt oder doch schwächt. Insoweit sich der Mensch in diesen Naturprozeß einschaltet, hat er Rücksicht auf die subjektiven Auswirkungen auf Individuen und menschliche Kollektive zu nehmen, was häufig im positiven und negativen Sinne der Anwendung des Aspektes des Austausches erfolgt: etwa durch Ausgrenzung oder Verweigung fehlender Mittel im Rahmen des Austausches, also durch Einschränkung von Subsidiarität. Bei Abwägungen und Entscheidungen auf diesem Feld muß die Bindung an das Hauptziel der dynamischen Stabilität des engeren und der weiteren Kollektive bis hin zur Natur- und Menschheitserhaltung beachtet werden.
3. VERGLEICHEN — GEGENSEITIGKEIT:
Vergleichen steht für eine fortgeschrittene Intelligenzentfaltung, die
sich auf Gedächtnisinhalte und möglichst wirklichkeitsgetreue Unterrichtung
stützt und damit im Ziel der wissenschaftlichen Aufklärung gipfelt.
Vergleichen finden wir bereits auf der Ebene der Biologie, etwa bei der
Reproduktion von Erbmerkmal oder der Erkennung von Fremdkörpern im Bereich der
Immunologie.
Gegenseitigkeit (Wechselseitigkeit, Reziprozität) beginnt ebenfalls
bereits auf der biologischen Ebene. Über die Moral und Rechtsstaatlichkeit
kommt es zur Ausstrahlung auf den Aspekt der Hyparchie (als der
Minimierung von Gewalt, Zwang und Bedrohung).
Auch Subsidiarität, die Versorgung und Hilfe im Alter und in
unvorhergesehenen Notlagen soll so weit wie möglich in Gegenseitigkeit vorbereitet
und getätigt werden.
Gegenseitigkeit wird bei der Sühnung von Verbrechen nicht "Aug' um
Auf' und Zahn um Zahn" also nach dem Talions- oder Schariaprinzip
gehandhabt, sondern tritt in mildernde Verbindung mit Hyparchie. Die
Beachtung von Gegenseitigkeit setzt Vergleichen voraus.
2. HYPARCHIE — AUSGLEICH: Hyparchie,das ist die Minimierung von Gewalt, Zwang und Bedrohung
(wobei Bedrohung die unausweichbare Drohung darstellt), ist eine Vorausssetzung
für Autonomie und deren gesellschaftliche Verbreitung in Gestalt der
allgemeinen Sicherheit. Hyparchie scheint ein Aspekt zu sein, der
ausschließlich für Wesen mit Bewußtsein leitend sein kann, also wie Autonomie
an Bewußtsein gekoppelt ist, und der dann wie Autonomie durch Rücksichtnahme
auf andere gekennzeichnet ist.
(Unbewußte Rücksichtnahme im Sinne einer Hyparchie von Natur aus könnte man
Schmarotzer-Arten unterstellen, welche im Rahmen der Selbsterhaltung, auf
Wirtsorganismen nicht vernichtend einwirken oder ihre eigene Vermehrung
selbstbeschränkend auf die Häufigkeit von Wirtsorganismen einschränken. Bei
Raubtieren kann das Schlagen hauptsächlich kranker Beutetiere unter Förderung
von deren Auslese kaum noch unter den Aspekt der Hyparchie gefaßt
werden.
Ein Mittel zur Hyparchie kann Autorität sein, welche eine
Selbstunterwerfung auslöst und damit einen Freiheitsverzicht darstellt. Falsche
oder schlechte Autorität beinträchtig die Autonomie, indem das aus ihr
abgeleitete Verhalten nicht der Selbstgesetzgebung eines vernünftigen Menschen
entspricht, der sich von Anweisungen anderer leiten läßt, die aus genauerer
Kenntnis der Zusammenhänge unter Zielsetzung der dynamischen Stabilität —
das heißt aus Vernunft — entspringen. Autorität kann mit dem Rücktrittsrecht
in Verbindung treten, wenn etwa das Individuum von seiner Aktivität zu seinem
Vorteil keinen Gebrauch macht; in der Regel wird dabei von einer schlechten Autorität
auszugehen sein, im Ausnahmefall von einer guten, wenn der Rücktritt im Sinne
des Opfers geschieht und damit insgesamt lebensfördernde Auswirkungen
anstrebt.
Ausgleich ist Voraussetzung für Autarkie (Selbständigkeit) und
steht für die Förderung des Wettbewerbs im Sinne einer Auslese. Wo Ausgleich
nicht Gegengewicht und damit in Gegenseitigkeit für Leistungen erfolgt,
darf er Gegenseitigkeit auf Dauer nicht entgegenstehen, aber auch nicht
der Auslese, die er in der Regel befördern sollte.
Ausgleich entspricht einer ungleichzeitigen Gegenseitigkeit, sei es daß eine
Vorleistung für andere vergütet wird (etwa bei Ausgleichsleistungen an Bewohner
unwirtlicher Gegenden, etwa Nothilfe an Eskimos, welche dort für die Menschheit
die Stellung halten) oder sei es, daß vorübergehende Leistungsschwäche
ausgeglichen wird, wie etwa bei der Aufzucht und Erziehung von Kindern zu
Erwachsenen um Entwicklungschancen zu bieten.
1. AUSTAUSCH — SUBSIDIARITÄT: Die Beurteilung von Austausch ist stark an die Zielsetzung der dynamischen Stabilität gebunden, da sie mit der Abgrenzung (Ausschluß) in antagonistischem Verhältnis steht. So sehr Austausch in breitem Umfange lebensförderlich und -erforderlich ist, so sehr ist seine Blockade, der Ausschluß, schon bei der biologischen Artenbildung und überhaupt (auch im kulturellem Sinne) für die Pluralität eine Notwendigkeit und Voraussetzung. Dieser an die Spitze des Schemas gestellte Aspekt des Austauschs ist also auch eingeschränkt in seiner Anwendung.
Ähnliches gilt für Subsidiarität
als Hilfe (auch als Solidarität bezeichnet), die ja von unten, von kleinsten sozialen Einheiten her aufgebaut
werden soll, ganz im Sinne des Vorranges der Selbsthilfe, welcher sich die Hilfe
der Familie, Gemeinde, des Landes usw. anschließen kann, falls die kleinere
kollektive Einheit sonst unverhältnismäßig belastet würde.
AUSTAUSCH unterliegt unter der Zielsetzung der dynamischen Stabilität großer
Einschränkungen durch den Aspekt der Begrenzung (Abgrenzung und
Ausgrenzung), der ihm sozusangen als negativem Austausch anhaftet. Nur über
Abgrenzung und Ausgrenzung kann aus der Auslese die Artenbildung hervorgehen;
ähnlich verhält es sich mit der Entwicklung und Erhaltung besonderer
menschlicher Kulturen.
(Dieser Abschnitt 6. - 1. ist eine Hinzufügung vom 6.-13.Juli 2007)
Eine
weitere Darstellungsweise betrifft die Verdeutlichung, daß jeder Aspekt
eigentlich das Zentrum eines eigenen Begriffsspektrums bildet, das sich dem
Spektrum anderer nähert und schließlich zu einem Gesamtspektrum verschmilzt.
Ich würde mich über die Hilfe von Linguisten freuen, die Kernbegriffe
sinngemäß mit anderen Begriffen (kleingedruckt) zu umlagern, welche eine
Verwandtschaft erkennen lassen. (Ich habe es nur so flüchtig und grob notiert.)
Bürgerpflicht
Ein jeder kehre vor seiner Tür,
Und rein ist jedes Stadtquartier.
Ein jeder übe sein' Lektion,
So wird es gut im Rate stohn!
Was Goethe hier
sprichwörtlich aussagt, berührt einmal den Aspekt der SUBSIDIARITÄT, im Sinne
eines Aufbaues von unten her — wobei Hilfe hier zunächst mehr als Abhilfe
erscheint! —, daran lagert sich gewiß der Aspekt der AUTARKIE, der so
genährt wird; aber der Aufstieg zur AUTONOMIE ist ebenfalls unverkennbar,
spätestens dann, wenn wir im Rat oben angekommen sind, wo die Gesetze und
Verordnungen gemacht werden. Daß GEGENSEITIGKEIT hier im Spiel ist, wird
niemand bestreiten, und daß AKTIVITÄT angesprochen wird auch nicht: die
Handlungsfähigkeit der Gemeinde wird gewiß durch das geforderte Verhalten
erhöht.
In der Sache, hinsichtlich der Erfüllung der Aufgabe kann heute eine moderne
Straßenkehrmaschine selbstverständlich wirksamer und profitabler sein: der
sprichwörtlich übertragbare Gehalt dieses Bildes bleibt jedoch. Es zeigt sich
auch hier, daß für eine vergleichbare Schlußbewertung die Gutachter sich
zuletzt darauf festlegen müssen, welche Aspekte als selbständige Hauptaspekte
und welche als abgeleitete mit synergistischen Effekten. Beim gegenseitigen
Vergleichen der fortgeschrittenen Gutachten zu einem Problemfall, werden die
vereinzelt Urteilenden es doch gewahr, falls andere die Beeinflussung der
verschiedenen Aspekte anderes einschätzten als sie selbst. Dies regt das
nochmalige Nachdenken über den Problemkomplex an.
Die Aspektbezeichnungen sind an die Kreisperipherie
gerückt, und im Gesamtkreiszentrum wurde die Zielbenennung "dynamische
Stabilität" aus Übersichtlichkeitsgründen weggelassen. Daß benachbarte
Aspekte überlappend dargestellt werden, soll nichts über eine bevorzugte
Verwandtschaft gegenüber anderen Aspekten aussagen: es wäre zutreffender, bei
jeder Einzelentscheidung die von einzelnen Aspekten zu anderen hin sich
erstreckenden Farb- oder Leuchtflächen aus der spezifischen Situation
heraus wechseln zu lassen. Selbstverständlich vollziehen sich alle Funktionen, also auch "Steuerung
und Integration" über das Zentrum der Kontrollkörpergesetzgebung,
nämlich das biotele Gutachtenverfahren. Die vom
Mittelpunkt der zwölf gegenseitig überlappenden Kreisfelder ausgehenden
gestrichelten Linien sind Verweise auf die besonders enge Zugehörigkeit der
dergestalt angebundenen Begriffe zu dem jeweiligen Aspekt.
Als Beispiele weiterer assoziierbarerr Begriffe nenne ich zu HYPARCHIE "Friede,
Gewaltverzicht, Vertrauen, Opferbereitschaft, Mäßigung"; zu AKTIVITÄT
"Ordnung, Struktur, Norm, Muster, Verhaltensrolle, Produktion(smittel)",
zu AUSLESE "Status, Stand, Gruppe, Soziale Bewegung, Identifikation,
Legitimität, Spiel, Analogie". Auch hier sind Zwischenpositionierungen
angebracht, so "Autorität" zwischen AKTIVITÄT und AUSLESE. "Globalisierung" wäre unter AUSTAUSCH einzugruppieren,
usw. Das
vorhergehende Schema erlaubt tabellarische Übersichten von Begriffskomplexen,
deren Berührung mit den jeweiligen biotelen Aspekten beispielsweise durch
Anhängen jeweils des Anfangs- und Endbuchstabens des Aspektes, nebst Einfügung
noch eines weiteren, und zutreffendenfalls durch weitere Aspekteaufreihung
bezeichnet werden können. Die Stärkeneinschätzung kann durch die Rangfolge
der Buchstaben-Tripletten und deren Druckstärke ausgedrückt werden. Im
Uhrzeigersinn lauten die Abkürzungen für die zwölf Aspekte dann etwa SPT, VGN,
GST, ATE, ANE, HAE, ATS, SDT, AGH, PLT, ASE, AVT (falls man es nicht
besser bei ausgeschriebenen Bezeichnungen beläßt!). Es könnten in solche
Schemata sogar mythologische Gestalten und Tugendlehren einbezogen
werden.
Auch wissenschaftliche Spezialethiken könnte ihre Terminologie einbringen; die
Fachwissenschaftler würden dadurch daran erinnert, welchen Teilzielen ihrer
Disziplin nahestehen und in wieweit diese und andere Aspekte in ihr vernachlässigt werden.
Ich halte es für wahrscheinlich, daß sich an den reformierten (humanistischen) Universitäten eine Forschung herausbilden wird, die in internationalem Austausch an der Erleichterung der Beurteilung von biotelen Synergismuseffekten, an deren Abgrenzung und Bewertung arbeitet. Das Ziel wäre dann bei jeder bedeutsamen Gutachtenbearbeitung, den befaßten Gutachtern im Stadium der Abschlußbegutachtung ein übereinstimmendes Ergebnis zweier unabhängiger Gutachter über die Aspektzurechnung der anstehenden Problemlösung vorzulegen, falls Übereinstimmung erzielt wurde. Im Falle der Nichtübereinstimmung (auch in Teilen) wären die Gutachter angewiesen, die bestätigt berührten Aspekte, über deren Bedeutungsstärke keine Einigung besteht, als gleichwertig zu bewerten.
Graphisch
könnte das Verfahren durch die Annäherung der Mittelpunkte mehrerer sich
berührender Aspekte dargestellt werden, wobei diese Aspekte keineswegs in der
Reihenfolge des oben dargestellten Schemas sich befinden müssen. Überlappen
sich etwa zwei Aspektkreise infolge der Deutung einer nahezu gleicher
Betroffenheit, so wären sie als gleichbedeutsam doppelt in der Berechnung
anzusetzen. Bei geringerer segmentaler Berührung, wäre nur die der Größe des
Segmentes entsprechende Flächenprozentzahl in der Berechnung anzusetzen.
Mehrere antagonistische, also sich gegenseitig aufhebende Wirkungen, könnten
als negativ synergistische angerechnet werden. Man könnte also eine
Problemlösung als Punkt zwischen verschiedenen Aspektefelder lokalisieren. Es
darf zur Diskussion gestellt werden, ob bei der Bewertung gleicher
Aspektberührung statt des doppelten jedem Aspekt nur die Hälfte der
Punktwertzahl zu gerechnet werden sollten.
Es wird sich
nämlich vermutlich herausstellen, daß der Synergismus zwischen bestimmten
Aspekten — etwa zwischen AUTARKIE und AKTIVITÄT als Handlungsfähigkeit —
regelmäßig stark ist, zwischen anderen — wie etwa AUSGLEICH und PLURALITÄT
— ist der Synergismus aufs Ganze gesehen jedoch nahezu regelmäßig schwach, so daß diese unterbewertet werden
könnten. Und dabei ergeben sich niedrige Werte ja schon dadurch, daß bei
Aspekten wie AUSGLEICH und SUBSIDIARITÄT (als Hilfe) bei vielen
Problemlösungen häufig Minderheiten betroffen sind, was dann die
Punktebewertung absenkt. Bei manchen Aspekten, wie etwa bei PLURALITÄT, ist die
Bedeutung so schillernd und sogar im Einzelfall vielschichtig, daß es zunächst
einmal deren Gesamtbedeutung abzuschätzen gilt, um später etwaige innere
Bedeutungsvielfalt zu einem Punktwert zu summieren. PLURALITÄT kann beispielsweise eine Verfahrens- und Methodenvielfalt und
gleichzeitig auch die Vielfalt etwa von organischen Geschöpfen (Lebewesen) oder
auch von Biotopen oder Kulturen und Landschaftsbildern beinhalten. Hier muß
dann wieder die Bedeutung der Einzelfaktoren für das Gesamtsziel der
Lebenserhaltung in der Bewertung den Ausschlag geben. Erst hier am Schluß nach
Abklopfen der Einzelaspekte könnte der Begriff der Nachhaltigkeit bzw.
nachhaltigen Entwicklung in seine Rechte treten, d. h. fruchtbar werden, nicht
jedoch gleich am Anfang aller Überlegungen und Abwägungen.
Es müßte ja sonst das Hauptgewicht auf dem Begriffsbestandteil
"Entwicklung ", also auf deren Dynamik liegen, den in puncto
Nachhaltigkeit ist das Leben unterlegen. Weshalb die Zielvorstellung
"dynamische Stabilität" ja auch innerhalb und unterhalb der
Ordnungsvorstellung BIOTELIE anzusiedeln ist.
Beim letzten Beispiel, der Beurteilung der PLURALITÄT, wird die Erhaltung der
Artenvielfalt und Biotope in der Regel über kulturellen Momenten das
Übergewicht erhalten, da biologische Verluste schwerer korrigierbar sind als
kulturelle.
Ein weiterer Forschungszweig wäre das Aufspüren von Ungleichgewichten in der Berücksichtigung von Aspekten insbesondere national und regional. Hieraus könnten sich Strategien ergeben, um derartige Ungleichgewichte auszugleichen. So muß bekannterweise die Wirtschaftskraft (AKTIVITÄT) angehoben werden, um soziale Not (zugunsten der SUBSIDIARITÄT) rascher und stärker und langfristig in AUTARKIE beheben zu können. Bereits dabei müssen ganz verschiedene regionale Taktiken und Praktiken ausgearbeitet werden und zum Zuge kommen.
Entscheidend aber ist, nach der Zerlegung in die Einzelaspekte und der Abwägung ihrer jeweiligen Betroffenheit bzw. Auswirkung, die von der Durchführung eines Problemlösungsvorschlages zu erwartende Gesamtauswirkung, wobei die Erwartung letztlich an der eingetretenen und eintretenden Wirklichkeit zu überprüfen ist.
Auch insgesamt als Nebeneffekte beurteilte Folgen können den Ausschlag geben, wenn sie einem besonderen Bedürfnis entsprechen; jedoch dürfen niemals kurzlebige Wunscherfüllungen durch biotele Begutachtung gefördert werden, wenn sie schwerwiegenden Langzeitbelangen hindernd entgegenstehen.Weiteres über Aspekte in Verfahren und Überlegungen