weiter mit Aspekte 2
Fortsetzung speziell zum Gutachtenverfahren
Die biotelen Aspekte in Tabellenform
[Im Design wäre die Illustration der gegenseitigen Auswirkungen der Aspekte als sternförmige Ausstrahlungen in Gelb noch wünschenswert]
Bereichszentrierte Zusammenstellung der biotelen Aspekte (neben vielen anderen Kombinationsmöglichkeiten)
A. Bereich der Hygiene |
NATUR |
||||
B.
Bereich menschlichen |
GESELLSCHAFT |
SUBSIDIARITÄT |
|||
STAAT (RECHT) |
|||||
C. Bereich der
Wirtschaft |
WETTBEWERB |
AUTARKIE |
|||
D.
Bereich der Menschen- |
WELTANSCHAUUNG |
HYPARCHIE |
SPONTANEITÄT |
VERGLEICHEN |
AUSTAUSCH |
Die Einheitlichkeit des Ziels, auf das hin alle biotelen Aspekte gerichtet sind, dynamische Stabilität (Fließgleichgewicht n. Driesch, kybernetische Balance) verleiht diesem Ordnungssystem — freilich im wissenschaftlichen Gewand — einen monarchischen, königlichen Charakter. Die zwölf biotelen Aspekte selbst aber können bildhaft gesprochen als demokratische Ausführungswerkzeuge und gleichberechtigt angesehen werden. Allerdings wird die Vernachlässigung eines oder einiger Aspekte kompensatorisch zeitweise deren spätere Höherbeachtung zur Folge haben können; auch gibt es vermutlich doch Aspekte mit einem gewissen natürlichen Übergewicht, wie etwa den der AUSLESE, weil diese eben auch von Natur ohne unser Wollen und unsere Mitwirkung erfolgt. AUSGLEICH hat dagegen eine deutlich schwächere Position, zumal dessen Überspitzung ja dem Tod zuarbeitet.
Die Zuordnung der 12 biotelen Aspekte zu den Bereichen erfolgte fast beliebig: alle Aspekte durchdringen alle Bereiche.
In Bereich D, als derjenige der Subjektivität, bezieht sich Zufriedenheit in erster Linie auf eine solche mit dem biotelen System, das ja auf die Zustimmung der Mehrheit angewiesen ist und nur schwache Werbung über seine Leistungsfähigkeit hinaus betreiben kann. Zufriedenheit steht ansonsten in dialektischer Spannung zu dem Anteil an Motivation, der Unzufriedenheit (oder Mangel) voraussetzt. Es versteht sich, daß auch zum Bereich A Gesundheit Zufriedenheit und Motivation gehören — so auch die Definition der Weltgesundheitsorganisation —, und daß auch in B Gesellschaft (ein weiter Bereich von Kultur und Politik) und C Wirtschaft und Versorgung Zufriedenheit und Motivation eine erhebliche Rolle spielen. Wenn also Zufriedenheit und Motivation im Bereich D (als dem der Subjektivität) zusammengefaßt werden, so ist es doch zweckmäßig dort bei Erklärung der Sachverhalte im Gutachtenprotokoll in Klammer den berührten Bereich nachzusetzen.
Erklärung der Tabelle
Was die biotelen Aspekte anbelangt, so ist gemäß oben stehender Tabelle
IX. SPONTANEITÄT nicht nur das Kennzeichen der lebenserhaltenden Natur (unter A), sondern sie wurde zur Erinnerung an ihren auch subjektiven Charakter (mit dem so der unmittelbare auch unterbewußte Einfall und Willensimpuls mit aufgenommen wurden) noch ein zweites Mal (unter D) aufgeführt. Auch VERGLEICHEN steht doppelt: etwa für das Ablesen von Erbinformationen in der Genetik wie für das Gebiet des verständigen und vernünftigen Denkens.
VI AUTARKIE bekam auch die Sparsamkeit zugewiesen, wie sie im nationalistisch-imperialistiscnen Konzept des traditionell-historischen Sprachgebrauches zur stärkeren Unabhängigkeit von AUSTAUSCH mit dem Ausland besonders im Kriegsfall angestrebt wurde. Im biotelen Systemzusammenhang ist jedoch die Ressourcensparsamkeit gemeint zur Schonung der Lebensgrundlagen anderer, insbesondere auch kommender Generationen. Durch Regelung bis hin zu Erzwingung dieser Rücksichtnahme einer generationenüberklammernden GEGENSEITIGKEIT (auch die vorausgegangenen über Tradition einbegriffen!) wird damit auch der HYPARCHIE ein wesentlicher Dienst erwiesen.
Auswirkungen auf solche Aspekte sind also in der Formel der Gutachtenbewertung unter Anfügung des entsprechenden Buchstabens zu verzeichnen.
V. SUBSIDIARITÄT hat in sich selbst
Doppelcharakter: einmal als Hilfe, das andere Mal als Aufbau der AUTARKIE
(Selbständigkeit) im AUSTAUSCH von den kleineren Einheiten her.
AUSTAUSCH durchzieht alle Bereiche; als Handel ist er eine Hauptstütze der
Wirtschaft; als Kommunikation im Subjektiven Voraussetzung bereits des Denkens,
das sich im VERGLEICHEN steigert und in der AUTONOMIE, der Freiheit in Rücksicht
auf andere — also in Selbstgesetzgebung — seinen Gipfel findet.
In AUTONOMIE (sittlich gebundener Freiheit) ist GEGENSEITIGKEIT (Reziprozität)
ein Teilbestandteil und ein Ziel des VER-GLEICHENS
(Urteilens).
Vor allem der AUSGLEICH (IV. ) ist nur im Konzert
der anderen biotelen Aspekte vernünftig anwendbar: AUSGLEICH darf die AUSLESE
nicht ersetzen oder behindern, sondern sie soll diese durch Angleichung der äußeren
Wettbewerbsbedingungen befördern. Ausgleich von angeborenen oder erworbenen
Schwächen darf nur bis zu einem Umfang erfolgen, der auch wirklich, wenn und
soweit überhaupt möglich, zu einer Wettbewerbsfähigkeit führt und dort
erfahrungsgemäß Erfolg erwarten läßt und zählt in dieser Funktion im
biotelen System zur SUBSIDIARITÄT (Solidarität), die auch unterhalb der
Wettbewerbsfähigkeit als Hilfe angezeigt ist, solange nicht andere Aspekte, wie
derjenige der AUSLESE, ungebührlich und zumutbar vermeidbar beeinträchtigt
werden.
Mit anderen Worten, wer der Hilfe (ständig) bedürftig ist, ist nicht der
Pflichten und Rücksicht gegenüber anderen entbunden: auch dies zählt zur
Menschenwürde.
X. HYPARCHIE als Minimierung von Gewalt,
Zwang und Bedrohung, ist Voraussetzung der Sicherheit, die wir vom biotelen, d.
h. dynamischen*,
Staat erwarten; GEGENSEITIGKEIT als Hauptstütze der Rechtsordnung ist dafür
Voraussetzung; der Aspekt ist ein subjektiv-gesteuerter und reicht tief in das
bereits genannte Gebiet der Toleranz. "Soziale Gerechtigkeit" darf
lediglich innerhalb des strikten Rahmen des AUSGLEICHS und der SUBSIDIARITÄT
angestrebt und verwirklicht werden.
*Unter "dynamisch"
ist in diesem Zusammenhang die ständige Anpassung in Richtung auf eine
Eingriffsminimierung vor allem eben im Sinne der HYPARCHIE zu verstehen, also
auch eine Selbstbeschränkung hinsichtlich der Machtausübung, während das
Ausmaß der Machtansammlung von den Beeinträchtigungen und Gefahren abhängt,
die der HYPARCHIE auch aus der Gesellschaft oder Gesellschaften oder Staaten
drohen und durch Macht in der angesammelten Weise wahrscheinlicherweise möglichst
optimal abgewehrt werden können.
XI. AKTIVITÄT wurde nur einmal — und zwar im
Bereich der Wirtschaft und Versorgung — ins Zentrum gestellt, obgleich sie für
alle Bereiche Bedeutung hat; auch wenn man zunächst Zweifel darüber anstellen
könnte, ob der Begriff des Handelns und der Handlungsfähigkeit außerhalb
der Subjektivität überhaupt Sinn macht; über den Begriff des Wirkens
gelingt dann die Begriffsausdehnung auf den Bereich der Natur; und die
Zwitterbedeutung von Wirken und Handeln erhöht denn auch den Rang der
AKTIVITÄT für den Wirtschafts- und Versorgungsbereich. Auch ERFOLG siedelt in
diesem Zwitterbereich von Handeln und Wirkung;
über die unablässige Notwendigkeit der Erfolgskontrolle schließlich
steht das biotele System in engster Beziehung zur AKTIVITÄT.
VIII. AUSLESE (Selektion) im Subjektiven bezeichnet die Grenzziehung in der Willensentscheidung zum Entschluß hin; ebenso ist AUSLESE als Wettbewerb der Motor des Fortschrittes auch in der Wirtschaft. AUSLESE in Konkurrenz — in dieser wiederum Grenzen setzend und auf solche angewiesen — ist die entscheidende Voraussetzung jedes fruchtbaren Fortschrittes und jeder natürlichen (auch biologischen) Entwicklung. Menschlich bewußte AUSLESE in Konkurrenz setzt Fairneß voraus, womit im der Einräumung von Chancengleichheit die Aspekte der GEGENSEITIGKEIT und des AUSGLEICHS sowie der HYPARCHIE angesprochen werden.
Anmerkung: Im "Schema der kybernetischen Vernetzung der biotelen Aspekte" (vgl. Band 1, e-book) wird an den Kreisprozeß zwischen AUSLESE und der EINHEITSBILDUNG erinnert, welche im Antagonismus zur aber auch in einer gewissen Abhängigkeit von der PLURALITÄT als Vielheit (Menge) steht und für jede Organisation wesentlich ist
PLURALITÄT (als Vielfalt oder Diversifikation) ist natürlich nicht nur in den Reichen des organischen Lebens (Pflanzen-, Tier- und Menschenreich) verkörpert, sondern auch in Gesellschaft, Staat und Wirtschaft als Voraussetzung für ein Funktionsgefüge gefragt. Den auf Rechtgläubigkeit beharrenden Weltanschauungen — und die Vereinfachung des Weltbildes und eine Sinndeutung ist ja ihre Funktion — ist PLURALITÄT ein schwer erträglicher Stachel, so daß es eine stetige Aufgabe bleibt, sie zu gegenseitiger Toleranz in einer zum Weltstaat zusammenwachsenden Zivilisation zu bringen, ja wenn erforderlich zu zwingen.
Aus der großen Zahl möglicher und dabei auch sinnvoller Zuordnungen und Kombinationen bioteler Aspekte soll die Zurechnung einzelner Aspekte zu administrativen oder ministeriellen Abteilungen oder Arbeitsbereichen (aus Band 1, BIOTELIE Die Chance.... e-book) hier noch angeführt werden:
Merktafel
In didaktisch-mnestischer Absicht (also zu Lehr-
und Merkzwecken) wurde das biotele Weltgesetz in 12 §§ eingeteilt, deren jeder
einem Ordnungsgebiet (Ministerium) und der — letztlich unzulässigen —
Betonung eines biotelen Aspektes zugeordnet ist.
Die Zuordnung lautet:
§1 GEGENSEITIGKEIT Rechtswesen - Kontrollkörpergesetzgebung
- Zielvorgabe: Dynamische Stabilität
§ 2 AUSLESE Gutachteninstanz
§ 3 SPONTANEITÄT Abstimmungsinstanz
§ 4 VERGLEICHEN Kommunikationswesen (Information und Verkehr)
§ 5 AUTARKIE Erziehungswesen
§ 6 HYPARCHIE Sanktionswesen
§ 7 AUSGLEICH Steuerwesen und Weltwirtschaftsplan+)
§ 8 AUSTAUSCH Marktwirtschaft
§ 9 SUBSIDIARITÄT Gesundheits- und Sozialwesen
§ 10 AUTONOMIE Bevölkerungspolitik
§ 11 PLURALITÄT Naturschutz und Kultur
§ 12 AKTIVITÄT Gesellschaft und Vereinswesen
+) Der
Weltwirtschaftsplan bezieht sich im entwickelten biotelen System ausschließlich
auf die globale Ressourcenbewirtschaftung im Sinne einer Rationierung in Rücksicht
auf kommende Generationen, die weitere Ressourcenverwertung innerhalb der
Grenzen von Hygiene und Naturschutz (in den Rationierungsauflagen enthalten) fällt
in den Bereich der Marktwirtschaft. Naturgemäß steht der Weltwirtschaftsplan
in enger Abhängigkeit von der Bevölkerungspolitik und Bevölkerungsentwicklung.
Forts. unter: Demokratiereform 2