weiter mit Aspekte 2

Fortsetzung speziell zum Gutachtenverfahren

Die biotelen Aspekte in Tabellenform

[Im Design wäre die Illustration der gegenseitigen Auswirkungen der Aspekte als sternförmige Ausstrahlungen in Gelb noch wünschenswert]

Bereichszentrierte Zusammenstellung der biotelen Aspekte (neben vielen anderen Kombinationsmöglichkeiten)

A. Bereich der Hygiene
und der Naturerhaltung

NATUR

SPONTANEITÄT
PLURALITÄT
AUSGLEICH

VERGLEICHEN

AUSLESE

AUSTAUSCH

B. Bereich menschlichen
Zusammenlebens

GESELLSCHAFT

SUBSIDIARITÄT
SUBSIDIARITÄT

AUTARKIE

STAAT (RECHT)
institutionalisierte Gesellschaft

GEGENSEITIGKEIT
HYPARCHIE

C. Bereich der Wirtschaft
und Versorgung

WETTBEWERB
AKTIVITÄT
HANDLUNGSFÄHIGKEIT
ERFOLG

AUTARKIE
AUSTAUSCH

AUSLESE

AUSGLEICH

D. Bereich der Menschen-
würde, d. begründeten
Stolzes und der Selbst-
achtung bis hin zu Zufriedenheit und Motivation

WELTANSCHAUUNG
RELIGION
GEWISSEN, MORAL
SUBJEKTIVITÄT

HYPARCHIE
AUTONOMIE
FREIHEIT

SPONTANEITÄT
GEGENSEITIGKEIT

VERGLEICHEN

AUSTAUSCH
AUSLESE

Die Einheitlichkeit des Ziels, auf das hin alle biotelen Aspekte gerichtet sind, dynamische Stabilität (Fließgleichgewicht n. Driesch, kybernetische Balance) verleiht diesem Ordnungssystem — freilich im wissenschaftlichen Gewand — einen monarchischen, königlichen Charakter. Die zwölf biotelen Aspekte selbst aber können bildhaft gesprochen als demokratische Ausführungswerkzeuge und gleichberechtigt angesehen werden. Allerdings wird die Vernachlässigung eines oder einiger Aspekte kompensatorisch zeitweise deren spätere Höherbeachtung zur Folge haben können; auch gibt es vermutlich doch Aspekte mit einem gewissen natürlichen Übergewicht, wie etwa den der AUSLESE, weil diese eben auch von Natur ohne unser Wollen und unsere Mitwirkung erfolgt. AUSGLEICH hat dagegen eine deutlich schwächere Position, zumal dessen Überspitzung ja dem Tod zuarbeitet.

Die Zuordnung der 12 biotelen Aspekte zu den Bereichen erfolgte fast beliebig: alle Aspekte durchdringen alle Bereiche.

In Bereich D, als derjenige der Subjektivität, bezieht sich Zufriedenheit in erster Linie auf eine solche mit dem biotelen System, das ja auf die Zustimmung der Mehrheit angewiesen ist und nur schwache Werbung über seine Leistungsfähigkeit hinaus betreiben kann. Zufriedenheit steht ansonsten in dialektischer Spannung zu dem Anteil an Motivation, der Unzufriedenheit (oder Mangel) voraussetzt. Es versteht sich, daß auch zum Bereich A Gesundheit Zufriedenheit und Motivation gehören — so auch die Definition der Weltgesundheitsorganisation —, und daß auch in B Gesellschaft (ein weiter Bereich von Kultur und Politik) und C Wirtschaft und Versorgung Zufriedenheit und Motivation eine erhebliche Rolle spielen. Wenn also Zufriedenheit und Motivation im Bereich D (als dem der Subjektivität) zusammengefaßt werden, so ist es doch zweckmäßig dort bei Erklärung der Sachverhalte im Gutachtenprotokoll in Klammer den berührten Bereich nachzusetzen.

Erklärung der Tabelle

Was die biotelen Aspekte anbelangt, so ist gemäß oben stehender Tabelle

IX. SPONTANEITÄT nicht nur das Kennzeichen der lebenserhaltenden Natur (unter A), sondern sie wurde zur Erinnerung an ihren auch subjektiven Charakter (mit dem so der unmittelbare auch unterbewußte Einfall und Willensimpuls mit aufgenommen wurden) noch ein zweites Mal (unter D) aufgeführt. Auch VERGLEICHEN steht doppelt: etwa für das Ablesen von Erbinformationen in der Genetik wie für das Gebiet des verständigen und vernünftigen Denkens.

VI AUTARKIE bekam auch die Sparsamkeit zugewiesen, wie sie im  nationalistisch-imperialistiscnen Konzept des traditionell-historischen Sprachgebrauches zur stärkeren Unabhängigkeit von AUSTAUSCH mit dem Ausland besonders im Kriegsfall angestrebt wurde. Im biotelen Systemzusammenhang ist jedoch die Ressourcensparsamkeit gemeint zur Schonung der Lebensgrundlagen anderer, insbesondere auch kommender Generationen. Durch Regelung bis hin zu Erzwingung dieser Rücksichtnahme einer generationenüberklammernden GEGENSEITIGKEIT (auch die vorausgegangenen über Tradition einbegriffen!) wird damit auch der HYPARCHIE ein wesentlicher Dienst erwiesen.

Auswirkungen auf solche Aspekte sind also in der Formel der Gutachtenbewertung unter Anfügung des entsprechenden Buchstabens zu verzeichnen.

V. SUBSIDIARITÄT hat in sich selbst Doppelcharakter: einmal als Hilfe, das andere Mal als Aufbau der AUTARKIE (Selbständigkeit) im AUSTAUSCH von den kleineren Einheiten her.
AUSTAUSCH durchzieht alle Bereiche; als Handel ist er eine Hauptstütze der Wirtschaft; als Kommunikation im Subjektiven Voraussetzung bereits des Denkens, das sich im VERGLEICHEN steigert und in der AUTONOMIE, der Freiheit in Rücksicht auf andere — also in Selbstgesetzgebung — seinen Gipfel findet.
In AUTONOMIE (sittlich gebundener Freiheit) ist GEGENSEITIGKEIT (Reziprozität) ein Teilbestandteil und ein Ziel des VER-GLEICHENS (Urteilens).

Vor allem der AUSGLEICH (IV. ) ist nur im Konzert der anderen biotelen Aspekte vernünftig anwendbar: AUSGLEICH darf die AUSLESE nicht ersetzen oder behindern, sondern sie soll diese durch Angleichung der äußeren Wettbewerbsbedingungen befördern. Ausgleich von angeborenen oder erworbenen Schwächen darf nur bis zu einem Umfang erfolgen, der auch wirklich, wenn und soweit überhaupt möglich, zu einer Wettbewerbsfähigkeit führt und dort erfahrungsgemäß Erfolg erwarten läßt und zählt in dieser Funktion im biotelen System zur SUBSIDIARITÄT (Solidarität), die auch unterhalb der Wettbewerbsfähigkeit als Hilfe angezeigt ist, solange nicht andere Aspekte, wie derjenige der AUSLESE, ungebührlich und zumutbar vermeidbar beeinträchtigt werden.
Mit anderen Worten, wer der Hilfe (ständig) bedürftig ist, ist nicht der Pflichten und Rücksicht gegenüber anderen entbunden: auch dies zählt zur Menschenwürde.

X. HYPARCHIE als Minimierung von Gewalt, Zwang und Bedrohung, ist Voraussetzung der Sicherheit, die wir vom biotelen, d. h. dynamischen*, Staat erwarten; GEGENSEITIGKEIT als Hauptstütze der Rechtsordnung ist dafür Voraussetzung; der Aspekt ist ein subjektiv-gesteuerter und reicht tief in das bereits genannte Gebiet der Toleranz. "Soziale Gerechtigkeit" darf lediglich innerhalb des strikten Rahmen des AUSGLEICHS und der SUBSIDIARITÄT angestrebt und verwirklicht werden.
*Unter "dynamisch" ist in diesem Zusammenhang die ständige Anpassung in Richtung auf eine Eingriffsminimierung vor allem eben im Sinne der HYPARCHIE zu verstehen, also auch eine Selbstbeschränkung hinsichtlich der Machtausübung, während das Ausmaß der Machtansammlung von den Beeinträchtigungen und Gefahren abhängt, die der HYPARCHIE auch aus der Gesellschaft oder Gesellschaften oder Staaten drohen und durch Macht in der angesammelten Weise wahrscheinlicherweise möglichst optimal abgewehrt werden können.

XI. AKTIVITÄT wurde nur einmal — und zwar im Bereich der Wirtschaft und Versorgung — ins Zentrum gestellt, obgleich sie für alle Bereiche Bedeutung hat; auch wenn man zunächst Zweifel darüber anstellen könnte, ob der Begriff des Handelns und der Handlungsfähigkeit außerhalb der Subjektivität überhaupt Sinn macht; über den Begriff des Wirkens gelingt dann die Begriffsausdehnung auf den Bereich der Natur; und die Zwitterbedeutung von Wirken und Handeln erhöht denn auch den Rang der AKTIVITÄT für den Wirtschafts- und Versorgungsbereich. Auch ERFOLG siedelt in diesem Zwitterbereich von Handeln und Wirkung;
über die unablässige Notwendigkeit der Erfolgskontrolle schließlich steht das biotele System in engster Beziehung zur AKTIVITÄT.

VIII. AUSLESE (Selektion) im Subjektiven bezeichnet die Grenzziehung in der Willensentscheidung zum Entschluß hin; ebenso ist AUSLESE als Wettbewerb der Motor des Fortschrittes auch in der Wirtschaft. AUSLESE in Konkurrenz — in dieser wiederum Grenzen setzend und auf solche angewiesen — ist die entscheidende Voraussetzung jedes fruchtbaren Fortschrittes und jeder natürlichen (auch biologischen) Entwicklung. Menschlich bewußte AUSLESE in Konkurrenz setzt Fairneß voraus, womit im der Einräumung von Chancengleichheit die Aspekte der GEGENSEITIGKEIT und des AUSGLEICHS sowie der HYPARCHIE angesprochen werden.

Anmerkung: Im "Schema der kybernetischen Vernetzung der biotelen Aspekte" (vgl. Band 1, e-book) wird an den Kreisprozeß zwischen AUSLESE und der EINHEITSBILDUNG erinnert, welche im Antagonismus zur aber auch in einer gewissen Abhängigkeit von der PLURALITÄT als Vielheit (Menge) steht und für jede Organisation wesentlich ist

PLURALITÄT (als Vielfalt oder Diversifikation) ist natürlich nicht nur in den Reichen des organischen Lebens (Pflanzen-, Tier- und Menschenreich) verkörpert, sondern auch in Gesellschaft, Staat und Wirtschaft als Voraussetzung für ein Funktionsgefüge gefragt. Den auf Rechtgläubigkeit beharrenden Weltanschauungen — und die Vereinfachung des Weltbildes und eine Sinndeutung ist ja ihre Funktion — ist PLURALITÄT ein schwer erträglicher Stachel, so daß es eine stetige Aufgabe bleibt, sie zu gegenseitiger Toleranz in einer zum Weltstaat zusammenwachsenden Zivilisation zu bringen, ja wenn erforderlich zu zwingen.

Aus der großen Zahl möglicher und dabei auch sinnvoller Zuordnungen und Kombinationen bioteler Aspekte soll die Zurechnung einzelner Aspekte zu administrativen oder ministeriellen Abteilungen oder Arbeitsbereichen (aus Band 1, BIOTELIE Die Chance.... e-book) hier noch angeführt werden:

Merktafel

In didaktisch-mnestischer Absicht (also zu Lehr- und Merkzwecken) wurde das biotele Weltgesetz in 12 §§ eingeteilt, deren jeder einem Ordnungsgebiet (Ministerium) und der — letztlich unzulässigen — Betonung eines biotelen Aspektes zugeordnet ist.
Die Zuordnung lautet:

§1 GEGENSEITIGKEIT Rechtswesen - Kontrollkörpergesetzgebung - Zielvorgabe: Dynamische Stabilität
§ 2 AUSLESE Gutachteninstanz
§ 3 SPONTANEITÄT Abstimmungsinstanz
§ 4 VERGLEICHEN Kommunikationswesen (Information und Verkehr)
§ 5 AUTARKIE Erziehungswesen
§ 6 HYPARCHIE Sanktionswesen
§ 7 AUSGLEICH Steuerwesen und Weltwirtschaftsplan+)
§ 8 AUSTAUSCH Marktwirtschaft
§ 9 SUBSIDIARITÄT Gesundheits- und Sozialwesen
§ 10 AUTONOMIE Bevölkerungspolitik
§ 11 PLURALITÄT Naturschutz und Kultur
§ 12 AKTIVITÄT Gesellschaft und Vereinswesen

+) Der Weltwirtschaftsplan bezieht sich im entwickelten biotelen System ausschließlich auf die globale Ressourcenbewirtschaftung im Sinne einer Rationierung in Rücksicht auf kommende Generationen, die weitere Ressourcenverwertung innerhalb der Grenzen von Hygiene und Naturschutz (in den Rationierungsauflagen enthalten) fällt in den Bereich der Marktwirtschaft. Naturgemäß steht der Weltwirtschaftsplan in enger Abhängigkeit von der Bevölkerungspolitik und Bevölkerungsentwicklung.
Forts. unter: Demokratiereform 2