gutachten

"Man kann der Gesellschaft alles aufbringen, nur nicht, was eine Folge hat."

Johann Wolfgang v. Goethe

Schematische Darstellung des biotelen Gutachtenprozesses

Der organisatorische Aufbau des biotelen Kontrollkörpers als Instanz kennt die personelle Hierarchie der Gremien nur auf dem Bürosektor mit ihren Direktoren und Direktorenversammlungen, die aber keinen willkürlichen Einfluß auf den Kernbereich, die biotele Begutachtung, haben.

Selbst im Bankwesen, das man zum Vergleich heranziehen kann, bleibt den Notenbankpräsidenten mit der Entscheidung über die Zinshöhe und den Geldmengenumlauf eine größere Entscheidungsmacht. Im biotelen Gutachtenprozeß entscheidet die Urteilsübereinstimmung der Gutachter über die Weiterverwertung der unabhängig erarbeiteten Gutachten. Es gibt hier nur zwei Ausnahmen, in denen bei Nichtübereinstimmung von der Mehrheitsentscheidung Gebrauch gemacht wird: der eine ist der Fall einer außergewöhnlich starken Bedrohung , deren Abwehr keinen Aufschub duldet. Der zweite Fall bezieht sich auf die Entwicklung der Gutachten-Verfahrensvorschriften. Es kann Fälle geben, in denen eine Regelung unaufschiebbar beschlossen werden muß, obwohl über die Art und Weise dieser Regelung kein Einvernehmen besteht. (Es wäre nämlich systemgefährdend, in solchen Fällen Parlamente oder Regierungen entscheiden zu lassen.)

Erst die Anwendung des biotelen Ethikrasters eröffnet die Aussicht auf eine Urteilsübereinstimmung bei unabhängiger Begutachtung. Bei fast allen Fragen von einiger Bedeutung findet sich zumindest ein Berührungspunkt mit einem der biotelen Aspekte, welche an die Bedeutung der Dauer des Ganzen, also an das Gemeinwohl im engeren und eigentlichen Sinne, anknüpfen. Bioteles Ethikraster und dessen kontrollierte Anwendung über die Kontrollkörpergesetzgebung bilden eine untrennbare Einheit.

Die untenstehende Skizze zeigt, wie ein Problemlösungsvorschlag in Pfeilrichtung sowohl eine (hier doppelte) Gutachterauswahl über den Zufalls-Generator auslöst (grüne Strichlinie) als auch die Information (rot gestrichelte Linien) ins Gutachtenarchiv einbringt. (Die Gebührentrichtung wurde nicht dargestellt.) Die beiden Gutachter (die im nicht dargestellten Verfahren über Internet zugestimmt haben) mit gehobener Allgemeinbildung befassen sich mit der Eingangsbegutachtung (als Verwaltungsakt mit blau gestrichelten Linien).

Gegenüber offensichtlicher Unmöglichkeit oder (nach nicht dargestellter Rückfrage im Gutachtenarchiv, das in diesem Teil öffentlich zugänglich ist) schon abgelehnten oder behandelten Lösungsvorschlägen erfolgt die Zurückweisung (xxxxxxxxxx ). Bei mangelnder Rentabilität (die allerdings nicht nur wirtschaftlich zu sehen ist) erfolgt ebenfalls Ablehnung. — Zur besseren Darstellung sind die Abteilungen des rechtsseitig oben dargestellten Kontrollkörper-Büros durch eine Achse "Bibliothek" gespiegelt und damit doppelt dargestellt.

Bereits die Eingangsbegutachter können für Zusatzgutachten Fachleute in Tätigkeit setzen. (In einem Fall dargestellt), die über den Zufalls-Generator wiederum doppelt ausgewählt wurden. Auch die über den Zufalls-Generator ausgewählten Hauptgutachter (selbst nicht dargestellt) können weitere Zusatzgutachten anregen. Die Auswahl jeweils über Zufallsgenerator wird nur demonstrativ außerhalb des KK-Büros dargestellt, um die ständige Wiederholung der Zufallsauswahl nach dem Rotationsprinzip deutlich zu machen. Die Gutachtenausarbeitungen werden ohne Hinweise auf Personaldaten allen Gutachtern zugänglich gemacht. Die Hauptbegutachtung wird nach Eintreffen der Zusatzgutachten fortgesetzt (in der Regel durch dieselben Gutachter). Die Endergebnisse werden durch zufällig ausgewählte Gutachter auf Übereinstimmung hin verglichen.

Einzelpersonen sind durch  kleine Kreise symbolisiert,  (poten-
tielle Gutachter) durch Quadrate. Rechts  unten werden  noch
in  einer  Sondereinrichtung  Hilfsfunktionen  angedeutet,  über welche die Gutachterzusammenstellung  in Klassen besonde-
rer und vergleichbarer  Kenntnisse erfolgt, aber auch die Eintei-
lung der von den Auswirkungen von biotelen Gesetzesanträgen
( über eben jene letztendliche Urteilsübereinstimmung der Gut-
achter)  Betroffenen; auch wird ja die gesamte Literatur  syste-
matisch auf positive  Bedeutung  im  biotelen Sinne untersucht  und  entsprechend in der allgemein zugänglichen Bibliothek

 

In  vorgreifender Vision  wird  in  der  nächsten Skizze  auf  den
Verwaltungs- und institutionellen Organisationsaufbau; der Kon-
troll-Körper-Organisation eingegangen. Linksseitig wird ein Kon-
troll- Körper-Büro nochmals  mit seinen  Abteilungen herausge-
zeichnet und an deren Intranet- und Internetverbindungen auch
nach außen erinnert. Letztere werden  wiederum  durch  unab-
hängig berufene Fachleute überwacht. Der hierarchische Auf-
bau mit einem Direk tor und seinem Stellvertreter
an der
Spitze —  wiederum überdacht von den  nationalen und internationa-

 

(in enger Verbindung zum Gutachtenarchiv) gekennzeichnet.
Die an die Publikationsmedien  weitergeleiteten  Gutachten-
ergebnisse mit der allgemeinen Rechts folge von Gesetzes-
vorschlägen enthalten gleichzeitig  detaillierte Darstellungen
über den Betroffenenkreis. Bei der elektronischen Stimmab-
gabe werden  nur  im Einwohner-Register entsprechend als
betroffen markierte Personen als stimmfähig berücksichtigt.
Natürlich  wird auch das Endergebnis der Abstimmung ver-
öffentlicht.

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len Jahresversammlungen  mit Mehrheitsbeschlüssen in Gre-
mien — kann  durch Mitbestimmung in Personalversammlun-
gen etwa  in  Einstellungsfragen  zur  Beschäftigung  und  bei
größerer Mißbrauchsquote auch wiederum durch Einsatz des Gutachtenverfahrens im Rotationssystems demokratisch ein-
geebnet werden. Die Netzverbindungen der  als kleine Recht-
ecke dargestellten Kontroll-Körper-Büros (KKB)  sind nur an-
gedeutet. 

Die dort entwickelten und auch von Seiten der militärischen (Marschälle) und zivilen (General-Direktoren) beantragten Reaktionen auf besondere Ereignisse und selbstverständlich der gewöhnliche Geschäftsgang und Handlungsablauf in den regional getrennt operierenden Weltpolizeiblöcken beantragten Gutachtenergebnisse sind für die militärischen und zivilen Befehlshaber (nebst Stellvertreter) und alle diesen Untergebenen verbindlich. Die Befehlshaber können in gegenseitiger Zusammenarbeit selbstverantwortlich entscheiden, wenn Gefahr im Verzug ist; sie müssen sich aber vor der biotelen Gutachteninstanz für ihr Verhalten rechtfertigen. Nicht zum Ausdruck kommt (aus Platzmangel), daß die zivilen Bediensteten der Weltpolizei, die sich hauptsächlich in Ausbildungsverhältnissen befinden, zahlenmäßig weit stärker vertreten sind als die militärischen.
Die militärischen Befehlshaber haben in der Regel keine Weisungsbefugnis gegenüber Zivilbediensteten. Die Befehlshaber der Blöcke dürfen nur in besonderen Katastrophenfällen, und nur auf diese bezogen, während ihrer kurzen Amtszeit untereinander in Verbindung treten. Die Notwendigkeit der kurzen Amtszeit ergibt sich bereits aus ihrer durch das Gebot der gegenseitigen Kontaktsperre bedingte strenge und harte Isolierung und Überwachung. Parlamente und Regierungen haben keinerlei Weisungsrechte gegenüber der Weltpolizei, aber ein Beschwerderecht über die Stellung bioteler Gutachtenanträge. und auch durch ein direktes Petitionsrecht gegenüber Weltpolizeiorganen.

Links oben im KKB-Grundriß ist zusätzlich noch der "Geldverkehr" eingezeichnet. Die Währungshoheit liegt prinzipiell zunächst bei den Nationen und ihren Zusammenschlüssen, wird aber durch die KKO kontrolliert (unterliegt also deren Veto- und gutachterlichen Gestaltungsmöglichkeiten). Die Durchführung und Kontrolle des Geldkreislaufs selbst obliegt der Kontroll-Körper-Organisation. Unter "Intranet-Kontrolle" in der Skizze ist die Abschirmung nach außen gegen Hacker zu verstehen. Freilich greift die eben angedeutete Vision weit ins Utopische aus; sie hat jedoch die Aufgabe, zunächst einmal den Denkhorizont bei der Suche nach einem friedlichen und gedeihlichen Zusammenleben erweitern zu helfen